Verena Bentele warnt vor Spargesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Verena Bentele
Verena Bentele
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Im Interview mit der Berliner Zeitung hat Verena Bentele heute das geplante Teilhabegesetz kritisiert. In manchen Punkten fordert die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Änderungen am Entwurf. Bauchschmerzen bereitet ihr, dass Menschen, um Leistungen zu beziehen, in mindestens fünf Lebensbereichen eine Beeinträchtigung haben müssen.

"Beispielsweise muss es möglich sein, dass jeder Mensch seine Hilfe dort erhält, wo es dem Betroffenen am passendsten erscheint. Wenn jemand zum Beispiel nicht in einer speziellen Behindertenwerkstatt arbeiten möchte, sondern in einem ganz normalen Betrieb unter Nicht-Behinderten, dann muss das möglich sein", erklärte Bentele. "Laut dem Entwurf müssen Menschen, um Leistungen zu beziehen, in mindestens fünf Lebensbereichen eine Beeinträchtigung haben. Das bereitet mir Bauchschmerzen, denn so bekämen Menschen, die nur in zwei Lebensbereichen eine Beeinträchtigung haben, zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung, keine Leistungen. Hier fordere ich Nachbesserungen. Es muss geklärt werden, wer diese Menschen unterstützt. Sonst wirkt das Gesetz wie ein Spargesetz."

Bisher durften Behinderte nur 2 600 Euro ansparen, ohne dass die staatliche Hilfe gekürzt wird. Künftig soll der Freibetrag auf 25 000, von 2020 an auf knapp 50 000 Euro steigen. Das ist doch ein Fortschritt, so die Interviewerin Melanie Reinsch. "Schon, aber die Unzufriedenheit bei den Betroffenen ist dennoch groß. Die Verbände fordern, dass Einkommen und Vermögen überhaupt nicht mehr angerechnet werden auf die Assistenzleistungen. Viele Menschen mit Behinderungen haben beispielsweise Angst vor Altersarmut, wenn sie kaum etwas ansparen dürfen. Da sind 50 000 Euro nicht viel. Ich erwarte, dass wir jetzt klären, wohin sich das entwickelt", darauf Bentele. "Das muss der Einstieg in den Ausstieg aus dieser Anrechnung sein."

Hier geht's zum vollständigen Interview

Lesermeinungen zu “Verena Bentele warnt vor Spargesetz” (3)

Von Gisela Maubach

Zum Stichwort Spargesetz passt auch die Stellungnahme des Deutschen Vereins zum BTHG-Entwurf:

"Der Deutsche Verein begrüßt grundsätzlich die Regelungen in § 116 SGB IX-E, wonach nun die Bildung der Pauschalen mit Zustimmung des Leistungsberechtigten und das „Poolen“ von Leistungen mehrerer Leistungsberechtigter ermöglicht wird, sofern es zumutbar sei.
Der Deutsche Verein regt an, das „Pooling“ zu ermöglichen, wenn dies zumutbar ist und wenn andernfalls mit unverhältnismäßigen Kosten zu rechnen sein wird."

Von ockis

ZITAT:
..."Bisher durften Behinderte nur 2 600 Euro ansparen, ohne dass die staatliche Hilfe gekürzt wird. Künftig soll der Freibetrag auf
25 000, von 2020 an auf knapp 50 000 Euro steigen. Das ist doch ein Fortschritt, so die Interviewerin Melanie Reinsch."...
(ZITAT-ENDE)
--------------------------------------------------------------------------------
Sollte man nicht auch darüber informieren
das dieser Fortschritt nicht für alle behinderten Menschen umgesetzt wird ?!


ZITAT:
..."Mit anderen Worten: Menschen mit Behinderung müssen nach wie vor mit ihrem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Eingliederungshilfeleistungen beitragen. Die Freigrenzen wurden zwar erhöht, das wirkt sich aber nicht bei allen Menschen aus. Vor allem die Menschen mit Behinderung, die heute in eine Werkstatt gehen oder eine Tagesförderstätte besuchen, haben keinen Nutzen davon. Im Gegenteil: Wenn sie in einer Einrichtung leben, erhalten sie nicht einmal mal mehr den bisher üblichen Barbetrag zur eigenen Verwendung."....
(ZITAT-ENDE)

http://www.paritaet-bayern.de/sozialpolitik/bundesteilhabegesetz/was-bringt-das-bundesteilhabegesetz/

Von Gisela Maubach

"Wenn jemand zum Beispiel nicht in einer speziellen Behindertenwerkstatt arbeiten möchte, sondern in einem ganz normalen Betrieb unter Nicht-Behinderten, dann muss das möglich sein" . . .

(Zitat-Ende)

Auch hier geht es wieder nur darum, dass jemand möglicherweise nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten MÖCHTE.

Wann wird endlich zur Kenntnis genommen, dass es auch Menschen gibt, die aufgrund der Schwere ihrer geistigen Behinderung gar nicht in der Lage sind, in einer Behindertenwerkstatt zu arbeiten und die aufgrund dessen erst recht nicht in der Lage sind, in einem ganz normalen Betrieb unter Nicht-Behinderten zu arbeiten?

Und weil auch arbeitsunfähige Menschen existieren, kann man die Tagesstrukturen von Menschen mit Behinderungen auch nicht immer nur auf Arbeit reduzieren.

Diese Menschen werden laut BTHG-Gesetzentwurf bei ihrer Tagesstruktur von Sozialer Teilhabe ausgeschlossen (§ 102 Abs. 2), und niemanden scheint es zu interessieren.

Die betreuenden Eltern sind in aller Regel deshalb von Altersarmut betroffen, weil sie bis ins hohe Alter die Betreuungs- und Pflegeleistungen selbst erbringen, um ihren Kindern ein Minimum an Lebensqualität zu ermöglichen.

Auch das sollte beim Spargesetz Bauchschmerzen bereiten!