Teilhabegesetz widerspricht Vorgaben der UN

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Dr. Sigrid Arnade
Dr. Sigrid Arnade
Bild: ISL

Berlin (kobinet) Die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, war bei vielen Sitzungen dabei, als die Behindertenrechtskonvention bei den Vereinten Nationen in New York ausgehandelt wurde. In einem Interview mit der Jungen Welt zeigte sich die Behindertenrechtlerin entsetzt über den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz, der den Vorgaben der UN eklatant widerspreche.

Auf die Frage von Ralf Wurzbacher von der Jungen Welt: "CDU/CSU und SPD haben am Mittwoch abend den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Während die sozialdemokratische Arbeitsministerin Andrea Nahles so tut, als wäre das der ganz große Wurf, sprechen Behindertenverbände von einer 'großen Enttäuschung'. Was stört Sie an den Plänen?" antwortet Sigrid Arnade: "Nicht alles, aber ziemlich viel. Das geht los mit der Reform der Eingliederungshilfe, die man aus der Sozialhilfe heraus- und ins Sozialgesetzbuch IX überführen will. Die damit verheißenen Ziele – mehr Selbstbestimmung, Inklusion, die Verwirklichung von Menschenrechten – sind aber weitgehend Etikettenschwindel. Tatsächlich wird der Zugang zu notwendigen Leistungen erschwert, was vor allem an der sogenannten 5-aus-9-Regelung liegt: Die besagt, dass nur Anspruch auf Hilfe hat, wer in fünf von neun definierten Lebensbereichen erheblichen Einschränkungen unterliegt."

Im weiteren Interview bringt Sigrid Arnade zum Ausdruck, dass sie nicht hoffe, dass dieser Unsinn umgesetzt wird und weist auf weitere Probleme mit dem Referentenentwurf hin. So zum Beispiel der Vorrang der Hilfe zur Pflege gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies komme einer Bevorzugung stationärer Wohnformen gleich und damit einer Abkehr vom Gedanken des selbstbestimmten Lebens. Damit widerspreche der Referentenentwurf eklatant den Vorgaben der Vereinten Nationen und sei schlichtweg eine Mogelpackung, so die Kritik von Sigrid Arnade in der Jungen Welt vom 4. Juni.

Link zum Auszug aus dem Interview im Internet

Lesermeinungen zu “Teilhabegesetz widerspricht Vorgaben der UN” (2)

Von Uwe Heineker

Es sollte nun auch der UN-Fachausschuss zur Umsetzung besagter Konvention über diesen Vorgang informiert werden!

Von Gisela Maubach

"Tatsächlich wird der Zugang zu notwendigen Leistungen erschwert, was vor allem an der sogenannten 5-aus-9-Regelung liegt: Die besagt, dass nur Anspruch auf Hilfe hat, wer in fünf von neun definierten Lebensbereichen erheblichen Einschränkungen unterliegt."

Zitat-Ende

Tatsächlich wird der Zugang zur notwendigen Leistung sogar ausgeschlossen (!), wenn Soziale Teilhabe deshalb verweigert werden soll, weil dem Grunde nach ein Anspruch auf einen Werkstatt-Platz möglich wäre. Für Menschen mit geistiger Behinderung bedeutet das Werkstatt-Pflicht - unabhängig davon, ob sie in der Realität arbeitsfähig sind oder nicht.

Die Leistung soll für ganze Personenkreise also einrichtungszentriert erfolgen, so dass diese Menschen vom gemeinschaftlichen Leben ausgeschlossen werden sollen, um in großen Gruppen unter sich verwahrt zu werden.