Landtag beschloss Inklusionsstärkungsgesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: MAIS / G. Protzke
Düsseldorf (kobinet) Der nordrhein-westfälische Sozialminister Rainer Schmeltzer hat die Verabschiedung des Inklusionsstärkungsgesetzes im nordrhein-westfälischen Landtag begrüßt: "Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazu gehören", erklärte er nach dem Beschluss des Gesetzes durch den Landtag.
Nordrhein-Westfalen könne stolz sein, als erstes Bundesland die allgemeinen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht umgesetzt zu haben, sagte Rainer Schmeltzer: "Von zentraler Bedeutung sind die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Schaffung umfassender Barrierefreiheit." So werde der Inklusionsbeirat als Mitwirkungsgremium der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene gesetzlich verankert, genauso wie die Agentur Barrierefrei, die maßgeblich helfe, Barrierefreiheit durch Beratung vor Ort umzusetzen.
Darüber hinaus enthalte das Gesetz nach Ansicht des Ministers eine Fülle von Einzelregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unmittelbar verbessern: Etwa den Anspruch von gehörlosen Eltern auf Gebärdensprachdolmetscher bei Elternsprechtagen in Kita und Schule. Oder die Sicherstellung von notwendigen Hilfen im Einzelfall wie Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbehinderungen bei Veranstaltungen, Wahlschablonen für blinde oder sehbehinderte Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts und die Stärkung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderungen durch Hilfen "aus einer Hand" bei den Landschaftsverbänden.
Mit dem Inklusionsgleichstellungsgesetz habe Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen übergreifenden rechtlichen Rahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft geschaffen. "Und um die korrekte Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bei uns in NRW zu überwachen, richten wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eine unabhängige und überörtliche Monitoringstelle ein", sagte Rainer Schmeltzer.

Von Interessierte
Zitat:
Da geht mir doch die Hutschnur hoch...Inklusionsstärkung in NRW. Man könnte lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre...
Genauso ist es.
Ich habe schon sehr viel Kritik aus den untersch. Bundesländern gelesen.
Aber NRW treibt das SPARPAKET in einem Tempo voran, dass einem die Worte fehlen.
Von wegen Umsetzung derUN- Behindertenrechtskonvention.
Von AGSV Polizei NRW
Artikel 2, § 2 Abs. 1 der Fassung des BGG NRW (jetzt ja wohl zugestimmten) ist menschenrechtlich unzulässig. – Zulässige Diskriminierung in NRW????
Soweit die UN-BRK die allgemeinen Menschenrechte regelt oder es allgemeine Regeln des Völkerrechts betrifft, ist sie unmittelbar anzuwendendes Recht. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen (Art. 5 UN_BRK) In der jetzigen Fassung des § 2 BGG NRW besteht weiterhin entgegen Art. 5 Abs. 2 UN-BRK kein Diskriminierungsverbot. In Absatz 2 Satz 2 der Erstfassung wurde eine Diskriminierung ausdrücklich zugelassen hat. Die Formulierung lautete …Eine Diskriminierung kann ausnahmsweise durch zwingende Gründe gerechtfertigt sein. Dies wurde zwar jetzt korrigiert und gestrichen. Die Zulässigkeit der Diskriminierung hat man dann aber durch einen in Abs. 1 eingefügten Einschub...unterschiedlich behandelt werden, ohne dass hierfür ein zwingender Grund vorliegt...durch die Hintertür wiedereingeführt. Im Sinngehalt führen beide Formulierungen zu einer zulässigen Diskriminierung. Zwingende Gründe sind nicht definiert. Nach der UN-BRK ist die Bundesregierung gehalten, das Diskriminierungsverbot uneingeschränkt zu übernehmen. Das BGG jetzt enthält auch keinerlei Darstellung, was unter Diskriminierung im Sinne der UN-BRK zu verstehen ist, obwohl Art. 2 UN-BRK dazu eine Begriffsdefinition enthält. Beim Diskriminierungsverbot (Art. 5 UN-BRK) und dem Gebot der Zugänglichkeit Art. 9 UN-BRK) handelt es sich um die Konkretisierung verfassungs-rechtlicher Pflichten, die alle treffen – so auch NRW. Das BGG NRW entspricht damit nicht den menschenrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 2 UN-BRK und der Verpflichtung zur Umsetzung dieser Regelung und ist einklagbar. Das Diskriminierungsverbot ist eine der wenigen Regelungen der UN-BRK, die als Menschenrecht unmittelbare Rechtswirkung in Deutschland entfalten und durch den Gesetzgeber nur durch exakt gleichwertige Regelungen anders gefasst werden kann.
Von EinBetroffener
Die größte Gruppe die im Bundestag vertreten ist, ist halt die der Beamten gefolgt von den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes. Zusammen bilden sie ca. 40% der Abgeordneten im Bundestag. Die lassen sich nicht die Butter vom Brot nehmen. Ich bin sowieso der Meinung, das Staatsbedienstete dort nichts verloren haben. Sie sollen für den Staat arbeiten, aber nicht den Staat regieren.
Von Gisela Maubach
@ Sabine Fichmann
Auch wir sehen uns gezwungen, nun anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil der Antrag auf persönliches Budget aus dem Januar (wir haben nunmehr Juni) seit Monaten unbearbeitet bei der Kreisverwaltung liegt.
Mein eigenes letztes Schreiben vom 18. Mai startet wie folgt:
"Sehr geehrte Frau . . . ,
leider habe ich weder auf meine E-Mail vom 27.04.2016, die Ihnen zwischenzeitlich auch per Einschreiben zugegangen war, noch auf meine E-Mail vom 09.05.2016, die ich hier als Anlage beifüge, eine Reaktion von Ihnen erhalten.
Ich bitte nunmehr um rechtsmittelfähigen Bescheid bis 31.05.2016."
Auch dieses Einschreiben bezüglich des Antrages aus dem Januar (!) ist ohne Reaktion geblieben.
Man geht offensichtlich davon aus, dass dieser schwerstbehinderte Mensch ja eine Mutter hat, die ihren Sohn nicht im Stich lassen würde und die enorme Betreuungsleistung bis zur eigenen Erschöpfung selbst erbringt. Und da es für das Amt ohne Konsequenzen bleibt, wenn man die notwendigen Leistungen bis zu einer gerichtlichen Verurteilung verweigert, haben die mit jedem Monat Leistungsverweigerung tatsächlich Geld gespart. Warum sollte man an dieser Verweigerungspraxis also etwas ändern?
Wenn man in NRW so behandelt wird und dann lesen muss, dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention angeblich in Landesrecht umgesetzt wären, dann muss sich sehr zurückhalten, um selbst immer noch sachlich zu bleiben.
Von Sabine Fichmann
Da geht mir doch die Hutschnur hoch...Inklusionsstärkung in NRW. Man könnte lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre...
Wir leben in einer Großstadt in NRW- es läuft fast nichs mehr OHNE rechtliche Vertretung-sei es die Beantragung auf Gleichstellung zu einem behinderten Menschen für meine widerholt an schwerer Depression erkrannten Tochter, sei es der Widerspruch gegen den Abbruch einer Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben (jetzt im Klageverfahren), sei es die Beantragung sonderpädagogischer Förderung für den behinderten Sohn meiner Freundin, sei es die korrekte Berechnung der Grundsicherungsleistung nach SGB Xll etc. etc.
Dies sind nur einige wenige der uns persönlich betreffenden oder bekannten Fälle, wo die Sozialgesetzgebung in NRW gegen die Betroffenen ausgespielt wird. Anderen ergeht es in NRW anscheinend auch nicht besser, wie man hier, oder in anderen Foren, lesen kann. Inklusion in NRW- wo bitte? Ich glaube, hier macht sich die Politik selbst was vor.
Da ich nach 32 Jahren der Betreuung unseres ältesten schwerbehinderten Sohnes des persönlichen Kampfes müde bin, lege ich mittlerweile ALLES zur Prüfung unserer Rechtsvertretung vor- dort sind wir Dauergast...l
Von Signe
@ Frau Maubach:
Und keine/r der Protagonist/innen der so genannten Behindertenbewegung (die es ja so gar nicht gibt) gesteht sich Fehler ein, die sie / er gemacht hat, wozu auch die den Ministerialen landauf landab erwiesene, gradezu groteske Offenherzigkeit in dem Sinne gehört, als dass die 'Speisekarte', die 'Wünsch'-ich-mir-Das-und-Dies-Karte' den Entscheidungsträger/innen vorgelegt wurde, in der abstrusen Hoffnung, die Gegenseite (Entscheidungsträger/innen) werde schon mit'spielen'.
Zweifler/innen oder Leuten 'aus den eigenen Reihen' (die Peers aus den Peer-Groups, auf die man sonst so schwor) wurden mit teilweise rüdem Tone abgebügelt und kaltgestellt. Vor versammeltem Publikum. Wer so vorgegangen ist, braucht sich nicht zu wundern, sondern sollte tunlichst sich daran machen, die Scherben, die von ihm erst produziert wurden, aufzukehren und sich danach sofort vom Acker machen!
Von Gisela Maubach
"Nordrhein-Westfalen könne stolz sein, als erstes Bundesland die allgemeinen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht umgesetzt zu haben"
und
"Mit dem Inklusionsgleichstellungsgesetz habe Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen übergreifenden rechtlichen Rahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft geschaffen"
Zitat-Ende
Wenn so ein Quatsch sogar bei kobinet veröffentlicht wird, obwohl man weiß, dass gerade in NRW große Verzweiflung (inbesondere wegen der Werkstatt-Pflicht) herrscht, dann müssen wir uns auch nicht wundern, wenn uns der vorliegende Entwurf des BTHG als beste sozialpolitische Leistung aller Zeiten verkauft werden soll!