Werkstätten müssen Eingliederungsauftrag erfüllen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Tom Figiel
Hannover (kobinet) In Niedersachsen arbeiten mehr als 30.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen. "Seit Aufnahme der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Mitte der siebziger Jahre in die Sozialgesetzgebung ist es die gesetzliche Aufgabe der Werkstätten, geeignete Beschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurück zu vermitteln", so die niedersächsiche Landesbehindertenbeauftragte Petra Wontorra, die mahnt: "Diesem Anspruch werden die Werkstätten nicht gerecht."
Laut der gerade veröffentlichten Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl der Vermittlungen von Beschäftigten aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Verhältnis zum Jahr 2014 um 13 Vermittlungen gesunken und liegt nun bei gerade 0,17 Prozent, berichtet Petra Wontorra. "Die geringen Übergangszahlen sind nicht hinnehmbar", so die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, "gerade weil der Arbeitsmarkt dringend Arbeitskräfte braucht." Mit dem Budget für Arbeit, welches Niedersachsen bereits vor mehreren Jahren eingeführt hat, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen aus der Werkstatt auch finanziell unterstützt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Aber nicht einmal jede von den 78 in Niedersachsen anerkannten Werkstätten hat nach dieser Statistik eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. "Da einigen Werkstätten jedes Jahr zwei oder mehr Vermittlungen gelingen", stellt die Beauftragte fest, "bedeutet das, dass nicht einmal jede zweite Werkstatt ihrem Ausgliederungsauftrag gerecht wird."
Petra Wontorra fordert die niedersächsische Politik auf, intensiv darauf zu dringen, dass dieser Vermittlungsauftrag sieben Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ernst genommen wird. "Darüber hinaus werde ich verstärkt mit den Werkstatträten in den Werkstätten zusammen arbeiten. Gemeinsam werden wir eine Strategie entwickeln, wie die Werkstätten dazu gebracht werden können, ihren Auftrag zur Ausgliederung von geeigneten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ernster zu nehmen", so die Landesbeauftragte.

Von nurhessen
Nach Internet-Recherchen scheinen die WfbM in einigen Bundesländern den Spieß umzudrehen, indem sie die Leistungen einzelner Behinderter aus dem Berufseingangsbereich „zertifizieren“. Diese Praxis kann jedoch die geforderte Zertifizierung der Werkstätten nicht ersetzen. Die Werkstätten selbst – und nicht die Behinderten- müssen den Nachweis erbringen, dass sie die Qualität besitzen, Behinderte in jedem einzelnen Fall zu fördern und ihnen in jeweils angemessener Form gerecht zu werden. Das ist der eigentliche Sinn der „Zertifizierung“ und nicht die Leistungsbeurteilung einiger weniger Behinderter mit einem „Zertifikat“. Somit betreiben die WfbM ein Spiel mit falschen Karten!
Von nurhessen
Auch wenn’s neben der Sache zu liegen scheint; eine Tatsache: Heutzutage muss jede Einrichtung, die „Bildung“, „soziale Angebote“ auf ihre Fahnen geschrieben hat und anbietet, offiziell „zertifiziert sein mit „ISO- Zertifikaten“ (deutsche Gründlichkeit). Aber: sind WfbM's und BBW’s als einzelne Einrichtungen ebenfalls „zertifiziert“? Man befragt diese Einrichtungen ja insgesamt unter „Lebenshilfe“, „BBW AG“… nach ihrer Meinung und Stellungnahme zum geplanten BTHG. Wenn die EINZELNEN Einrichtungen in „Hintertupfingen oder sonstwo“ NICHT mit einem offiziellen ISO- Zertifikat zertifiziert sind, könnte hier ein Formfehler liegen, juristisch gesehen??? Universitäten, die Bachelor- oder Master-Abschlüsse anbieten, sind zur ISO-Zertifizierung verpflichtet. Hier könnte für die Opposition ein Grund zur parlamentarischen Anfrage liegen, wie viele Gelder in die WfbM’s und BBW’s vom BMAS fließen, ohne dass die Einrichtungen – wie im universitären Bereich gefordert – im einzelnen zertifiziert sind.
Von Gisela Maubach
Lieber Uwe Heineker,
genau so ist es.
Aber sollte mit dem BTHG denn nicht eine Weiterentwicklung des Teilhaberechts stattfinden?
Ich hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass die Werkstatt-fördernde Gesetzgebung nicht thematisiert wird und dass sogar im Gesetzentwurf des FbJJ die §§ 136 ff SGB IX (Werkstätten für behinderte Menschen) unangetastet geblieben sind.
Wenn sich an der Werkstatt-Freundlichkeit innerhalb der Gesetzgebung nichts ändert, ist es doch absurd, wenn gleichzeitig bemängelt wird, dass von den Werkstätten nur 0,17 Prozent auf den Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Von Uwe Heineker
@ Frau Maubach,
ihr zitierter § wurde einfach 1:1 vom § 140 SGB IX übernommen, also nicht neu im BTHG Entwurf...
Von Lesebrille
P. S. Der Mindestlohn gilt selbstverständlich auch für behinderte Mensche - ausser in WfbMs.
Wie eine Regierung es schafft, eine solche Aussonderung qua Behinderungsform, UN-Konventionskonform zu labeln ist schon faszinierend - und zum kotzen!
Von Lesebrille
@Signe: Ich kann selbst denken, aber Dankeschön. Eine rhetorische Frage sollte allerdings auch als solche erkannt werden... .
Von Signe
@ Lesebrille:
Diese Ausbeutung von Schwer(st)(mehrfach)behinderten geht nur, weil es inzwischen für Nichtbehinderte den Mindestlohn gibt und die Unternehmen hierdurch einen Verlust an Gewinn (vor Steuern) wittern und dieses Gewinnes nicht verlust(ig) gehen wollen.
Deshalb bedient man sich der Behinderten.
Eine arbeits(un)rechtliche Situation, die mich an die Zwangsarbeiter/innenschaft im Zweiten Weltkrieg erinnert, zumal ja der Werkstatt'besuch' zur Arbeitspflicht erklärt werden soll, laut BMAS und Entwurft für das grottenschlechte Bundesteilhabebeschissgesetz.
Von Lesebrille
Und wieder eine Gelddruckmaschine auf Kosten der behinderten Menschen. Mir wäre neu, dass Werkstätten sich als Leiharbeitsfirmen betätigen sollen.
Wieviel Lobbyarbeit muss dahinter stecken, dass man die Menschenrechte so verrät?
Von Gisela Maubach
Lieber Uwe Heineker,
genau so ist es.
Und bisher funktioniert es ja auch völlig problemlos, dass die politischen Entscheider vorgaukeln, sie würden Alternativen zur WfbM fördern, obwohl sie die Rahmenbedingungen genau entgegengesetzt gestalten.
Interessant in diesem Zusammenhang auch der § 223 im BTHG-Entwurf:
"Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen."
Arbeitgeber, die ihrerseits keine Menschen mit Behinderung einstellen, kaufen einfach in Werkstätten ein . . . und damit haben sie dann "ihren" Beitrag zur Beschäftigung behinderter Menschen geleistet . . .
Von Uwe Heineker
Die werkstätten umgehen deshalb den Eingliederungsauftrag, um die Produktion und somit Profit aufrecht zu erhalten - und das seit Jahrzehnte!
Von Gisela Maubach
So so - es soll eine "Strategie" entwickelt werden, damit Werkstätten mehr als 0,17 Prozent ihrer "Arbeitnehmer mit Behinderung" auf den allgemeinen Arbeitsmarkt "ausgliedern".
Wie passt dazu die geplante Änderung des "Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes"?
http://www.bagwfbm.de/article/2740
Demnach sollen Menschen mit Behinderung, die von der Werkstatt einem anderen Arbeitgeber auf einem "ausgelagerten Arbeitsplatz" überlassen werden, weiterhin ihr arbeitnehmerähnliches (!) Rechtsverhältnis behalten. Das führt dazu, dass sie keinen Anspruch auf Mindestlohn bekommen können, weil sie dafür die Arbeitnehmereigenschaft haben müssten.
Sie bleiben auf einem "ausgelagerten" Arbeitsplatz also weiterhin bei ihrem Dumping-Werkstatt-Lohn bei gleichzeitigem Grundsicherungsbezug.
Und wenn im Bundesteilhabegesetz dann noch festgelegt wird, dass bei der Grundsicherung etwas mehr vom Werkstatteinkommen behalten werden darf, sollen damit insbesondere schwerer behinderte Menschen in den Werkstätten gehalten werden, weil das die einzige Chance ist, den monatlichen Betrag für ihren Lebensunterhalt etwas zu erhöhen.
Wie lange lesen wir nun schon, dass die Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln sollen?
Und was haben wir bei den Rahmenbedingungen zu erwarten, die das BMAS vorgibt?
Man darf gespannt sein, was Frau Lösekrug-Möller am 28. Juni in der "beschützenden" Werkstatt in Heilbronn zum Bundesteilhabegesetz berichten wird.