Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Renate Reymann
Renate Reymann
Bild: DBSV

Berlin (kobinet) Bevor sich am kommenden Dienstag das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz befasst, fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dass bei dieser Gelegenheit die Regelung zur Blindenhilfe geändert wird. Ansonsten drohe eine massive Benachteiligung blinder Menschen. „Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern", betont Verbandspräsidentin Renate Reymann in einer Pressemitteilung.

Die Blindenhilfe dient laut SGB XII „zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen". Der bisherige Referentenentwurf sieht vor, dass bei der Eingliederungshilfe die strengen Regeln für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelockert werden. Die Blindenhilfe dagegen soll nach wie vor nur dann gewährt werden, wenn ein blinder Mensch die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllt.

„Das ist eine eklatante und in keiner Weise hinnehmbare Ungleichbehandlung zweier Teilhabeleistungen", konstatiert Renate Reymann. Die Forderung des DBSV, die Blindenhilfe in puncto Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Eingliederungshilfe gleichzustellen, wird von einem breiten Verbändebündnis unterstützt.

Laut Informationen aus dem Bundessozialministerium würde jährlich ein zweistelliger Millionenbetrag benötigt, um die Einkommens- und Vermögensgrenzen bei der Blindenhilfe so anzuheben, wie es bei der Eingliederungshilfe geplant ist. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Regelung zur Blindenhilfe am kommenden Dienstag nicht angefasst wird – und das aus rein fiskalischen Gründen. Der DBSV hat für diesen Fall Proteste angekündigt. „Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern", bringt Renate Reymann es auf den Punkt.

Lesermeinungen zu “Gerechtigkeit darf nicht am Geld scheitern” (1)

Von Alexander Drewes

Dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf eines BTHG um im Wesentlichen nichts anderes als ein reines Spargesetz handelt, sieht man daran, dass bislang nach wie vor nicht daran gedacht ist, die Vermögensanrechnung (wohl auch nicht die Einkommensanrechnung) wesentlich gegenüber dem jetzigen Zustand zu verändern. Das heißt, blinde und pflegebürfige Menschen müssen sich vor dem jeweils örtlich zuständigen Sozialamt finanziell "bis aufs Hemd" ausziehen. Zwar - danke hinsichtlich der diesbezüglichen Nachfragen an Katrin Werner - bekommen Menschen - angeblich - jetzt doch Leistungen, wenn sie in weniger als fünf umschriebenen Tätigkeitsfeldern einen Hilfebedarf haben, auch damit wird lediglich der bisher bestehende Ansatz fortgeschrieben.
Es ist - selbst unter fiskalpolitischen Gesichtspunkten - schon nicht nachvollziehbar, dass bei blinden Menschen die bisher im Regelwerk des SGB XII festgelegte Vermögens- und Einkommensanrechnung auch künftig in gleichem Umfang erfolgen soll wie das bislang der Fall ist.
Das mag dem Grunde nach im Bereich der Hilfe zur Pflege anders sein, hier geht es - soviel ist zu konzedieren - auch finanziell um ein nicht zu unterschätzendes Pfund.
Es ist allerdings eine schiere Gerechtigkeitsfrage, ob man die Bezieher von Leistungen der Hilfe der Pflege nicht - sie sollen ja bereits im Hinblick auf die Teilhabeleistungen mit 2% ihres Jahreseinkommens herangezogen werden - nicht denjenigen bei der Teilhabeleistung gleichstellt. Außer rein finanzpolitischen Argumenten gibt es keinen einzigen sachlich begründbaren Topos, der eine weitergehende Anrechnung rechtfertigen würde.