LVR liegt bei ambulanter Unterstützung vorn

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LVR

Köln (kobinet) Rund 384.000 Menschen mit Behinderung benötigen bundesweit ambulante oder stationäre Unterstützung beim Wohnen – knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit lebt mehr als die Hälfte von ihnen (54 Prozent) stationär untergebracht in Wohneinrichtungen. Im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) dagegen haben sich die Verhältnisse bereits umgekehrt: Rund sechs von zehn Leistungsberechtigten (61 Prozent) leben im Rheinland mit ambulanter Unterstützung selbstständig in den eigenen vier Wänden. Damit hat der LVR die höchste Ambulantisierungsquote aller Flächenländer in der Bundesrepublik, wie der Verband mitteilte.

Dies sind einige der Ergebnisse der aktuellen Ausgabe 2014 des Kennzahlenvergleichs Eingliederungshilfe, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) in Zusammenarbeit mit der Hamburger Firma con_sens GmbH erstellt und jährlich veröffentlicht. In der letzten Sitzung des Sozialausschusses des LVR informierte LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski über die Ergebnisse. "Seit 2003 fährt der LVR mit Unterstützung der kommunalen Familie und der Freien Wohlfahrtspflege einen ehrgeizigen Kurs unter der Überschrift 'ambulant vor stationär'. Dadurch ist es gelungen, viel mehr Menschen mit Behinderung als bisher ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen", so Dirk Lewandrowski. Zu Beginn des Projektes lebten nach Informationen des LVR lediglich 25 Prozent der leistungsberechtigten Menschen in der eigenen Wohnung, heute sind es 61 Prozent. Gleichzeitig sei damit eine aktive Kostensteuerung bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung verbunden, zur Entlastung der Kommunen: "Die Umsteuerung führt zu reduzierten Gesamtfallkosten bei den Wohnhilfen. Die ambulante Wohnunterstützung ist im Schnitt um mehr als die Hälfte günstiger als die Betreuung in einer Wohneinrichtung", führte Dirk Lewandrowski aus. Die Kosten für stationäre Wohnbetreuung liegen beim LVR pro Person und Jahr bei durchschnittlich etwa 50.000 Euro. 2014 gab der LVR insgesamt 1,15 Milliarden Euro für die stationäre Wohnunterstützung aus.

Auch bei den Leistungen zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung – neben den Wohnhilfen der zweite große Bereich – verzeichnet der Benchmarking-Bericht moderat wachsende Fallzahlen. 302.000 Frauen und Männer mit Behinderung waren bundesweit in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt oder besuchten eine Tagesförderstätte – zwei Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im Rheinland liegt die Zahl der Werkstattbeschäftigten bei rund 33.100. Dazu betonte Dirk Lewandrowski: "Es ist uns sehr wichtig, Teilhabe am Arbeitsleben für alle Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, auch bei hohem Unterstützungsbedarf. Neben der Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung legt der LVR auch großen Wert auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt – etwa durch Außen-Arbeitsplätze der Werkstätten oder durch Übergänge auf den Arbeitsmarkt, zum Beispiel in Integrationsbetriebe."

Ambulante Wohnunterstützung in den Städten und Kreisen des Rheinlands

Der Anteil der Menschen mit Behinderung, die selbstständig mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung leben, schwankt innerhalb des Rheinlands zwischen 45 Prozent im Rhein-Sieg-Kreis und 73 Prozent im Kreis Heinsberg. Die Werte (Ambulantisierungsquoten) für die einzelnen Städte und Kreise sind wie folgt:

  • Düsseldorf (55 Prozent)
  • Duisburg (57 Prozent)
  • Essen (59 Prozent)
  • Krefeld (64 Prozent)
  • Leverkusen (53 Prozent)
  • Mönchengladbach (68 Prozent)
  • Mülheim/Ruhr (58 Prozent)
  • Oberhausen (65 Prozent)
  • Remscheid (57 Prozent)
  • Solingen (50 Prozent)
  • Wuppertal (55 Prozent)
  • Kreis Mettmann (56 Prozent)
  • Rhein-Kreis Neuss (49 Prozent)
  • Kreis Viersen (59 Prozent)
  • Kreis Kleve (56 Prozent)
  • Kreis Wesel (52 Prozent)
  • Bonn (58 Prozent)
  • Köln (70 Prozent)
  • Rhein-Erft-Kreis (57 Prozent)
  • Kreis Euskirchen (52 Prozent)
  • Oberbergischer Kreis (52 Prozent)
  • Rheinisch-Bergischer Kreis (54 Prozent)
  • Rhein-Sieg-Kreis (45 Prozent)
  • StädteRegion Aachen (67 Prozent)
  • Kreis Düren (60 Prozent)
  • Kreis Heinsberg (73 Prozent)

Link zu den zentralen Ergebnissen des Benchmarking-Berichts

Link zum Kennzahlenvergleich der BAGüS von 2014

Lesermeinungen zu “LVR liegt bei ambulanter Unterstützung vorn” (3)

Von Gisela Maubach

https://publicgovernance.de/docs/PG_Sommer2015_Eingliederungshife_Gebuendelte_Zustaendigkeiten_sparen_Kosten.pdf

Hier findet man auf Basis von con_sens Consulting-Daten folgendes:

„Da in stationären Einrichtungen – wie etwa Wohnheime, Tagesförderstätten oder Internate – mit durchschnittlich 20.970 Euro je Hilfeempfänger jährlich rund das Vierfache des Betrags gezahlt wurde, der außerhalb von Einrichtungen für ambulante Leistungen aufgebracht wurde (durchschnittlich 5.620 Euro), ist mit der „Ambulantisierung“ der Eingliederungshilfe – also der Vernetzung ambulanter Strukturen sowie der Hinführung der Neuzugänge und Überführung bestehender stationärer Leistungsempfänger in den ambulanten Bereich – die Freisetzung von Effizienzpotenzialen verbunden.“

Es ist interessant zu erfahren, dass Tagesförderstätten als stationäre Einrichtungen betrachtet werden.
Da sieht die LVR-Statistik ja schon allein dadurch besser aus als die der anderen Länder, weil in NRW überhaupt keine Tagesförderstätten existieren. In NRW werden diese Schwerstbehinderten-Gruppen einfach unter die Dächer von Werkstätten verlagert, und Werkstätten werden offensichtlich nicht als „stationäre Einrichtung“ gewertet.

Dass diese Unterschiede durch das Land NRW völlig anders dargestellt werden als durch das BMAS, kann man u.a. hier nachlesen:

https://elerbeki.wordpress.com/2015/12/08/unterschiedliche-positionen-zur-tagesstruktur-in-nrw/

Anstatt hohe Beträge für Consulting-Unternehmen auszugeben, die die „Freisetzung von Effizienzpotenzialen“ suchen und das dann irgendwie schönreden müssen, sollte mal hinterfragt werden, was das mit personenzentrierten Bedarfen zu tun hat.

Das Bejubeln der NRW-Werkstätten, in denen auch geistig schwerstbehinderte Menschen in separaten Räumen unter sich selbst betreut „teilhaben“ dürfen, wird immer unerträglicher, denn es handelt sich dabei um nichts anderes, als ein extremes Poolen von Menschen, um sie von möglichst wenig Personal betreuen zu lassen.

Von nurhessen

Manchmal spricht ja auch die Sprache Bände:
(Zitat aus dem obigen Artikel)
„Damit hat der LVR die höchste Ambulantisierungsquote aller Flächenländer in der Bundesrepublik, wie der Verband mitteilte.“
(Zitatende)
Was, bitte schön, ist unter einer verquasten „Ambulantisierungsquote“ zu verstehen?

Von Gisela Maubach

"Es ist uns sehr wichtig, Teilhabe am Arbeitsleben für alle Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, auch bei hohem Unterstützungsbedarf"

Zitat-Ende

Das der Begriff "Teilhabe" für diese Kasernierung in großen Schwerstbehindertengruppen in den Werkstätten zweckentfremdet und missbraucht wird, führt genau dazu, dass Menschen mit schwerster geistiger Behinderung komplett aus dem Blickfeld aller Politiker verschwinden - ebenso wie aus der selbsternannten Kampagne für ein "gutes" Teilhabegesetz.

Der LVR möge bitte mal erwähnen, dass er für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf für die sogenannte "Teilhabe" am Arbeitsleben auch hohe Beträge an die Werkstätten zahlt, ohne dass den behinderten Menschen oder ihren Angehörigen der Umfang der Beträge mitgeteilt wird . . . und dass es ihn dann nicht interessiert, wie viele schwerstbehinderte Menschen die Werkstätten dann jeweils innerhalb eines Raumes konzentrieren (Exklusion).

Reicht der Umfang der durch die Werkstatt geleisteten Betreuung aber nicht aus, verweist der LVR den behinderten Mensch an die Zuständigkeit der jeweiligen Werkstatt . . . und die kann sich dann zurücklehnen, weil das Landesarbeits(!)gericht schon bestätigt hat, dass die Werkstätten keinen hohen Betreuungsbedarf decken müssen, weil es sich um einen Ort der Arbeit handelt . . . und nicht des Betreut-Werdens.

Es ist unerträglich, dass man dort, wo ein angeblich "gutes Bundesteilhabegesetz" auf den Fahnen steht, einem Kostenträger so eine Plattform der Scheinheiligkeit bietet!