Werkstatträte enttäuscht vom Bundesteilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Hamburg (kobinet) Das geplante Bundesteilhabegesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderung. Dies ist die Zusammenfassung des Arbeitskreises der Werkstatträte des Nordens. "Als Werkstatträte wollen wir die gleichen Rechte haben wie die Betriebsräte", sagt Martin Kisseberth, Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Hamburg (LAG WR Hamburg). "Es ist ein Unding, dass wir als Menschen mit Behinderung weniger Rechte haben als die nichtbehinderten Angestellten in unseren Werkstätten", ergänzt Uwe Langen, Vorstand der LAG WR Bremen.
Gestern trafen sich in Hamburg die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte aus Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Diese Landesarbeitsgemeinschaften vertreten etwa 25.000 Menschen mit Behinderung in etwa 71 Werkstätten. Bei diesem Treffen wurde das geplante Bundesteilhabegesetz besprochen, heißt es in einer Presseerklärung. "Das ist nicht mein Gesetz", sagt Martin Kisseberth, Vorstand der LAG WR Hamburg. "Erst werden wir vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen zu sagen, was in diesem Gesetz stehen soll, und dann steht nichts von dem, was wir brauchen, drin", ergänzt Christine Gerstner, Vorstand der LAG WR Hamburg. Jahrelang wurde von Menschen mit Behinderung intensiv an diesem Gesetz gearbeitet und all diese Arbeit ist umsonst gewesen. Dieses schlechte Gesetz spiegele den Zustand dieser Regierung wieder.

Von Susanne v.E
Unfassbare Äußerungen, die sprachlos machen!!!
Von Gisela Maubach
Heute in der FAZ - im Artikel, in welchem über die Käfig-Aktion berichtet wird:
Zitat bezüglich einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung:
"Weil viele von ihnen nicht lesen können, sind die Wäschekörbe farblich markiert. Auch die Menschen, die hier arbeiten, fallen unter die Regeln des Bundesteilhabegesetzes, auch wenn Teilhabe bei geistig Behinderten etwas ganz anderes bedeutet.
. . .
. . . es gibt auch Schutzräume, die erhalten werden sollten'.
Genau aus diesen Sonderbereichen wollen viele körperlich Behinderte aber gerade heraus.
Es sei schwierig, so Hauptmann, ein Gesetz für alle behinderten Menschen zu schaffen. Man könne die Richterin, die im Rollstuhl sitzt, nicht mit einem Mann vergleichen, der das Down-Syndrom habe. Die Teilhabe von geistig behinderten Menschen funktioniere schon jetzt zu "95 bis 98 Prozent", sagt Hauptmann. Man müsse aufpassen, das nicht zu zerschlagen. Und: "Es kann nicht jeder inkludiert werden. Nicht jeder will auch inkludiert werden", sagt Hauptmann."
FAZ-Zitat-Ende
Das ist das Ergebnis, wenn Einrichtungsträger die Interessen von geistig behinderten Menschen vertreten.
Jetzt wissen wir endlich, dass nur die "körperlich Behinderten" aus den Sonderbereichen raus wollen und dass die Teilhabe von geistig behinderten Menschen schon jetzt zu 95 bis 98 Prozent funktioniert.
Die UN-BRK und das Grundgesetz sollten umgeschrieben werden, da "Teilhabe bei geistig Behinderten etwas ganz anderes bedeutet" und schon jetzt in deren "Schutzräumen" zu 95 bis 98 Prozent "funktioniert".
Und um die restlichen 2 bis 5 Prozent können sich dann ja die Werkstatträte kümmern . . .
Von Gisela Maubach
"Es ist ein Unding, dass wir als Menschen mit Behinderung weniger Rechte haben als die nichtbehinderten Angestellten in unseren Werkstätten".
Der eigentliche Skandal innerhalb dieses Satzes ist das Wort "in".
Warum nur . . . "in" unseren Werkstätten?
Warum wird nicht kritisiert, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe, die für den (geistig) behinderten Mensch geleistet wird, vorrangig (!) an die Werkstatt fließen soll?
Warum werden Rechte nur innerhalb (!) einer Werkstatt gefordert?
Wird das Recht auf inklusives Leben nach Ende der Schulzeit völlig ausgeklammert?
Sollen Menschen mit geistiger Behinderung tatsächlich nur noch Rechte "in" Werkstätten haben dürfen?
Hat der Begriff Inklusion nicht auch irgendwas mit der Möglichkeit eines Lebens außerhalb von Sondereinrichtungen zu tun?
Warum wird immer noch nicht thematisiert, dass in § 102 Abs. 2 des BTHG (immer noch!) Werkstätten vorrangig vor Sozialer Teilhabe sein sollen?