Mehr Schutz für Frauen mit Behinderung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Anlässlich der Abstimmung im Bundestag über die Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und die damit einhergehende Neuregelung des § 177 Strafgesetzbuch (StGB), in dem künftig die gleichen Regelungen für Menschen mit wie auch ohne Behinderung gelten, sieht der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe mehr Schutz für Frauen mit Behinderung.
"In der beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird nicht nur der bisherige § 177 StGB 'Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung' verschärft, sondern darüber hinaus der § 179 StGB 'Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen' endlich abgeschafft. Damit ist das '2-Klassen-Sexualstrafrecht' beendet, denn in einem neuen § 177 'Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung' werden alle Tathandlungen des sexuellen Übergriffs in einer Vorschrift erfasst, die sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung gleichermaßen zur Anwendungen kommt", erklärte Hubert Hüppe.
Nach langer Diskussion werde damit die von Hüppe schon mehrfach geforderte Diskriminierung behinderter Menschen abgeschafft und der Schutz von Frauen mit Behinderung vor sexueller Gewalt erhöht. Bereits als behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Hüppe während des Reformverfahrens 2003 mit einem Änderungsantrag seiner Fraktion unter der damaligen rot-grünen Regierung eine Neuregelung des § 177 StGB gefordert. Und auch 2014, nach Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas den § 177 StGB zu überarbeiten, um Vergewaltigungen leichter ahnden zu können, wies Hüppe erneut auf die bestehende Ungerechtigkeit hin: nach der damaligen Rechtslage galt ein vermindertes Strafmaß für sexuelle Straftaten an Frauen, die keinen Widerstandswillen entwickeln können. Diese Zeiten seien nun vorbei, so Hubert Hüppe in einer Presseinformation.

Von Mana
@Mecki76: Deine Auslegung der Sachlage ist mehr als befremdlich! Niemand hat sexualisierte Gewalt gegen männliche Behinderte gutgeheißen, niemand sie beschönigt. Niemand hat davon gesprochen daß solche Dinge gegenüber männlichen Behinderten ok wären, es ging hier um eine Auslegung von Gesetzen, die Behinderte Nichtbehinderten gegenüber benachteiligt hat. In der Mehrheit kommt sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen vor, das bedeutet keinesfalls daß dieselbe gegen Männer nicht vorkommt. Selbstverständlich sollte Gewalt und Mißbrauch jedem gegenüber richtig geahndet werden und da sollte noch viel zugunsten der Opfer geschehen. Absolut nicht verständlich scheint mir diese persönliche Ebene, die Du hier mit hineinbringst. Was hast Du selbst mit dem Ganzen zu tun, warum fühlst ausgerechnet Du selbst Dich als Monster dargestellt, wenn gegen Menschen vorgegangen wird, die sexuellen Mißbrauch oder Gewalt anwenden, warum fühlst Du Dich dann persönlich angesprochen oder bestraft, solltest Du selbst unter Angriffen oder Mißbrauch leiden dann hol' Dir adequate Hilfe, aber verurteile nicht Andere, die damit nichts zu tun haben. Therapeutische Angebote gibt es genug und es ist wichtig sich seiner Vergangenheit zu stellen. Das bedeutet aber nicht, daß man jede Person die etwas schlimmes erlebt hat aburteilen muß, das bedeutet auch nicht, daß man alle über einen Kamm scheren kann, weder Männer noch Frauen.
Von Mecki76
Und wie werden männliche Behinderte vor weiblichen Sex-Täterinnen geschützt? Warum ist es allen immer nur wichtig, dass Frauen geschützt werden? Sind Männer denn keine Menschen?
Ich kann mich nur noch angewidert abwenden. Dieses ganze Gelaber ist einfach nur widerlich! Frauen sind nicht das einzige auf dieser Welt! Männer haben genauso Rechte!! Ich will endlich wieder ruhig leben können, ohne mich ständig wie das Monster zu fühlen, was Politik und Medien täglich aus mir machen! FRAUEN MÜSSEN FÜR IHRE TATEN BESTRAFT WERDEN!