Unnötiges Drama um einen Elektrorollstuhl

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

Alexander Hübner
Alexander Hübner
Bild: Christian Hübner

Westerkappeln (kobinet) Vom zweijährigen Kampf des Marco Thomas um einen Nachfolge-Elektrorollstuhl berichteten am 30.7.2016 die Westfälische Nachrichten. Das alte Modell hat den Geist aufgegeben und musste dringend ersetzt werden. Unerwartete Schwierigkeiten gestalteten den Ersatz zum Desaster für den Versicherten der Deutschen Angestellten-Krankenkasse DAK-Gesundheit.

Erst nach zahlreichen vergeblichen Reparaturversuchen wurde ein neuer Elektrorollstuhl angepeilt. Allerdings nicht wie beantragt, das 10-km/h-Modell. Hier forderte die DAK eine derart massive Zuzahlung, dass der Versicherte passen musste. Wie üblich berief sich die DAK-Gesundheit auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) aus dem Jahre 2004 und genehmigte nur noch das Modell, das 6 km/h fuhr.

Hierzu Alexander Hübner vom Verein Mobil mit Behinderung MMB e.V.: „Durch den ständigen Hinweis auf das BSG-Urteil verursachen die Krankenkassen unnötige Dramen unter den Versicherten. Das wirkt bis in Familien- und Freundeskreise, wenn behinderte Menschen beim gemeinsamen Fahrradausflug nicht mehr mithalten können. Im Jahre 2004 war von der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen noch nicht die Rede. Auch die Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes war erst sieben Jahre alt. Den hinzugefügten Text „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." nahmen viele, auch behinderte Menschen zunächst als Prosa hin. Erst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (beispielsweise vom 10.10.2014, Az.: 1 BvR 856/13 Absatz 5) verschaffte dem Zusatz Gewicht. Betrachten wir drei Geschwindigkeiten, die ein Mensch so an den Tag legen kann: Ein Spaziergänger erzielt 6 km/h, ein Jogger 12 km/h, ein trainierter Marathonläufer schafft 20 km/h. Fängt es gerade an zu regnen, wenn ein Spaziergänger unterwegs ist oder plagt ihn ein menschliches Bedürfnis, dann ist der nicht behinderte Mensch durchaus in der Lage, zuzulegen. Je nach Dringlichkeit kann er auch über diese 12 km/h hinaus sprinten. Sein behinderter, ansonsten vergleichbarer Begleiter ist jedoch aufgrund dieses Urteiles des BSG auf diesen 6 km/h gnadenlos gedeckelt. Und damit drohenden Unbillen im Vergleich zum nichtbehinderten, ansonsten vergleichbaren Menschen massiv benachteiligt. Somit entspricht das BSG-Urteil vom 11.11.2004 B 9 V3/03 R nicht mehr unserer Verfassung und sollte modernisiert werden. Auch Artikel 20 der Behindertenrechtskonvention macht eine Modernisierung dieser Entscheidung dringend erforderlich."

Auf eine weitere Ungereimtheit in Verbindung mit Elektrorollstühlen macht Alexander Hübner aufmerksam: „Elektro-Rollstühle, die schneller als 6 km/h fahren, fallen aus der privaten Haftpflichtversicherung und benötigen ein Moped-Kennzeichen. Bei Fahrrädern mit Elektrounterstützung gibt es auch eine Geschwindigkeitsgrenze: Diese fallen allerdings erst ab 25 km/h aus dem Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung. Auch dies ist eine Diskriminierung, die abgestellt werden muss!"

Lesermeinungen zu “Unnötiges Drama um einen Elektrorollstuhl” (3)

Von Signe

Hallo Herr Walloschek,
ist die Gerichtsverhandlung am Sozialgericht öffentlich?
Könnten Sie bitte den Gerichtstermin öffentlich stellen? Vielleicht mag der /die Eine oder Andere Sie mit Anwesenheit unterstützen?
Danke.

Von Signe

Die KKH hat die Hiilfsmittelbearbeitung an die HMM Deutschland GmbH abgegeben; die hierzu vorhandene Handelsregisterakte liegt beim Amtsgericht Kleve.

Viiiiel Spaß mit der KKH.

Diese setzt nicht-geschultes, in anderen Berufen abgehalftertes Personal ein, um ärztliche Verordnungen um die Bereitstellung der Finanzen für die Bezahlung des orth. Hilfsmittels in immergleicher Manier schriftlich abzuwimmeln.

Der Vorstand der KKH, einfach mal die Herrschaften fragen, was die mit dem an Behinderten eingesparten Geld so machen. Lustreisen????

Von Walloschek

auch ich warte seit 2 Jahren auf die Bewilligung eines neuen Elektrorollstuhles u. a. für den Weg zur Arbeit. KKH verwies zum Arbeitsamt und die zur Deutschen Rentenversicherung, die es abgelehnt hat. Nun vor dem Sozialgericht Gotha, mit Anwalt...Fortsetzung folgt