Verbändeübergreifende Einigkeit gegen Mängel
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) Andreas Bethke begrüßt den verbändeübergreifenden Aufruf für Nachbesserungen zum Bundesteilhabegesetz. Der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund sehen "große Defizite" beim Bundesteilhabegesetz.
"Ich freue mich, dass im Aufruf auch ausdrücklich auf die Bereichen eingegangen wird, die für blinde und sehbehinderte Menschen besonders wichtig sind, wie die Blindenhilfe, die Bildung und der Zugang zur Eingliederungshilfe. Nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht", so Andreas Bethke.

Von Signe
Aussage zur Inklusion, siehe http://www.zeitzeugen-projekt.de/images/PDF/Boenning_Interview.pdf,
Absatz 1, ab dem Satz: "Aber Inklusion ist ein sehr, sehr
weiter Begriff. ... Ich sehe dabei die Gefahr, dass die Inklusion nur als Vorwand genommen wird, um die tatsächlich nötgen besonderen Unterstützungsmaßnahmen, Gelder für behinderte oder schwerbehinderte Menschen einzusparen, nach dem Motto: Das kriegen wir doch alles so hin, wenn wir nur alle nett zueinander sind. Solcherart Inklusion auf niedrigem Niveau habe ich in der DDR zur Genüge erlebt. ..."
Von Gisela Maubach
Da in dem Aufruf nicht auf diejenigen eingegangen wird, die zu behindert sind, um für sich selbst zu sprechen, wiederhole ich meinen bisherigen Text zur wiederholten Vorstellung dieses Aufrufes:
Und schon wieder kein Wort von der Nachrangigkeit der Sozialen Teilhabe gegenüber anderen Leistungen wie WfbM.
Was nutzt die freie Wahl von Wohnform, wenn der schwerstbehinderte Mensch tagsüber in eine WfbM gefahren wird, in der er den gesamten Tag mit anderen behinderten Menschen in einem separaten Raum verbringen muss?
Bei der Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises wird lediglich die "5 von 9"-Regel thematisiert, also für diejenigen, die nicht behindert genug sein würden.
Diejenigen, die ZU behindert sind, scheinen nach wie vor niemanden zu interessieren, denn der Begriff "vorrangig" taucht nur im Zusammenhang mit dem "Nebeneinander von Eingliederungshilfe und Pflege" auf.
Dass aber die Soziale Teilhabe bei den unterschiedlichen Formen der Eingliederungshilfe nachrangig sein soll (was für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung Werkstatt-Pflicht bedeuten würde), thematisiert die LIGA Selbstvertretung vielleicht deshalb nicht, weil eben nur "Selbst"vertreter beteiligt werden und Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu vertreten, regelmäßig außen vor bleiben.