Assistenz im Krankenhaus sicher stellen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Erlangen (kobinet) Dinah Radtke, Theresia Adelfinger und Karl-Heinz Miederer vom Vorstand des Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter in Erlangen haben kürzlich bei einem Vortrag von Bundesgesundheitsminister Gröhe in Erlangen die Gelegenheit genutzt und den Minister auf die mangelhaften Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus hingewiesen. Dabei haben sie ihm einen Brief und ein Rechtsgutachten zur Assistenz im Krankenhaus überreicht, mit dem sie die Änderung des Gesetzes zur Regelung
des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus fordern. Dies teilte Dinah Radtke den kobinet-nachrichten mit.
"Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 (Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus) können Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im ArbeitgeberInnenmodell (das heißt durch selbst angestellte AssistentInnen) organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden. Völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, haben diese Möglichkeit nicht. Aus diesem Grund fordern wir die Änderung des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus. Der besondere pflegerische Bedarf von Menschen mit Behinderung muss nicht nur bei behinderten ArbeitgeberInnen berücksichtigt werden, sondern auch bei schwerbehinderten Personen, die ihre Assistenz über Pflegedienste beziehen oder in Einrichtungen leben. Auch diese Personen benötigen die lebensnotwendige personelle Unterstützung ihres individuell geschulten Personals bei einem Krankenhausaufenthalt", heißt es in dem Brief.
Selbst wenn das Krankenhaus die Notwendigkeit einer Assistenzperson auch bei dieser Personengruppe bestätigt, verweigerten die Krankenkassen die Finanzierung der Assistenz. Fehlende Assistenz könne zu lebensbedrohlichen Situationen führen, wenn zum Beispiel die Notrufklingel nicht selbst betätigt werden kann oder bei beatmeten PatientInnen das Beatmungsgerät nicht überwacht wird. "Es gibt keinen sachlichen Grund, der diese Ungleichbehandlung rechtfertigt. Ein Benachteiligungsverbot ist durch das Grundgesetz und die Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Sehr geehrter Herr Minister Gröhe, wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus geändert wird und auch schwerbehinderte Personen, die ihre Assistenz über Pflegedienste beziehen oder in Einrichtungen leben, berücksichtigt", so der Appell von Dinah Radtke, Theresia Adelfinger und Karl-Heinz Miederer aus Erlangen.

Von Axe
Ich freue mich, dass die Kollegen und Kolleginnen vom ZSL Erlangen am 5. August die Gelegenheit hatten, bei einer Veranstaltung mit Bundesgesundheitsminister Gröhe zu Thema "Medizinische Versorgung sichern" das Problem der Assistenz im Krankenhaus zur Sprache zu bringen und ein Rechtsgutachten zu überreichen. Dies kann gerne bei ISL angefordert werden. Schade finde ich, dass es von nurhessen als Konkurrenz zu den Bemühungen von Forsea gesehen wird. An ein später stattgefundenes Interview vom 12.8. auf Kobinet wurde sich nicht angehängt, auch wenn der Artikel aus Erlangen später erschienen ist.
Von nurhessen
Wirklich entblößend ist, dass sich das Zentrum um Dinah Radtke et al. vom Vorstand des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter in Erlangen sich an das Gesetz aus dem Jahr 2009, „das vom Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. initiiert wurde“, wie Gerhard Bartz gerade mal einen Tag zuvor am 12.08.2016 in den kobinet- Nachrichten unter dem Titel „Ohne Assistenz auf der Intensivstation“ mitteilte, gewissermaßen „dranhängte“, um eigene Meriten einzufahren… ! Man mag sich ein eigenes Urteil über die Seriosität dieser Art der Berichterstattung bilden und welchen Eindruck sie im Bundesgesundheitsministerium hinterlässt.
Von Signe
Hier sind Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit berücksichtigt (Zitat aus dem Text der Veröffentlichung):
" ... Sehr geehrter Herr Minister Gröhe, wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus geändert wird und auch schwerbehinderte Personen, ... in Einrichtungen leben, berücksichtigt", so der Appell ... ."
Von Alexander Drewes
Was ich nicht verstehe - aber vermutlich auch nicht verstehen muss: Weshalb hebt der Artikel und dessen ganze Intention lediglich auf einen Teil der Betroffenen ab und lässt Heimbewohner in der Beschreibung des Problems und der Herangehensweise der Problemstellung völlig außen vor?
Von nurhessen
Nachtrag:
Im Beitrag vom 12. August wird von Gerhard Bartz festgestellt:
„Die Assistenz im Krankenhaus ist für behinderte Arbeitgeber bereits seit dem Jahr 2009 geltendes Gesetz. Im Jahre 2012 wurde das Gesetz, das vom Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. initiiert wurde, auf Bestreben dieses Verbandes auch auf die Assistenz in der Kur erweitert. Gleichwohl gibt es noch viele Lücken, die noch immer von der Rechtsprechung geschlossen werden müssen.“
Von nurhessen
Siehe auch Artikel unter kobinet- Nachrichten vom Freitag, 12. August 2016 14:54 unter dem Titel "Ohne Assistenz auf der Intensivstation".