E-Scooter: BSK-Klage abgewiesen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Bild: BSK

Krautheim (kobinet) Die Klage des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V (BSK) gegen die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) wurde mit Urteil vom 12.08. abgewiesen, erfuhr kobinet heute vom Pressesprecher des Verbands. Hintergrund war das von der KVG im Herbst 2014 ausgesprochene Mitnahmeverbot von Elektromobilen (E-Scootern):

In ihrer Urteilsbegründung sieht die Kammer grundsätzlich einen Anspruch auf Beförderung, einschließlich der Elektromobile. Jedoch seien die Sicherheitsinteressen aller Fahrgäste abzuwägen und gegenüber zu stellen, teilte die Pressestelle des Landgerichts mit und fügte hinzu „das Recht der Fahrgäste auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit geht diesem Anspruch vor".

Die Kieler Verkehrsgesellschaft sei nach dem Urteil des Landgerichts nicht dazu verpflichtet, eigene Sicherungssysteme für Elektromobile in ihren Fahrzeugen zu installieren.

Das Gericht sieht jetzt die Aufgabe beim Gesetzgeber, entsprechende Vorschriften zu erlassen damit bundesweit einheitliche Sicherungssysteme in Bussen und Bahnen angebracht werden.

„Natürlich sind wir jetzt erst einmal enttäuscht, werden uns aber weitere Schritte vorbehalten", betont Heike Witsch, ÖPNV-Expertin beim BSK. Für sie ist es jetzt der richtige Zeitpunkt die Politik und den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen: „Wir bereiten gerade eine Petition vor, die zum Ziel hat, diesen diskriminierenden Beförderungsausschluss zu klären und Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Menschen mit ihren Hilfsmitteln in ÖPNV-Fahrzeugen mitfahren können."

Lesermeinungen zu “E-Scooter: BSK-Klage abgewiesen” (7)

Von Signe

Teil 2, Fortsetzung von Teil 1:
Der Kaufhof hatte vor Jahren auch mal Verkäufer, die in den Gängen des Kaufhofes mit der Ware ihres Arbeitgebers rumstanden, sich aber als Mitarbeiter der Hersteller der Produkte, die sie verkauften, der Kundschaft nicht ausgaben. Dieses Geschäftsgebaren flog auf und dem Kaufhof war es fortan verboten, diese Art der Verbrauchertäuschung in seinen Häusern zu praktizieren.
Schönen Sonntag noch.

Von Signe

"...Aber lassen wir das. "
Nein, ich finde, 'das' sollten 'wir' nicht lassen.
Es ist doch eher so, dass die Kundschaft entmündigt wurde zu Gunsten von Mauschelein allerorten, von der Krankenkasse bis hin zu dem Personal in den Sanitätshäusern.
Die Kundschaft wird am Gängelband der Sanitätshäuser gehalten. Und in gute und schlechte Kundschaft dividiert.

Was (meiner Meinung nach) auf Seiten der Kundschaft fehlt, ist eher der technische und rechtliche Sachverstand, um den Halunken des zwielichtigen Hilfsmittel'managemnt'gewerbes, angefangen bei den Krankenkassen bis hin zu den Ausgabestellen der orth. Hilfsmittel (aka Sanitätshäuser und aka Fernabsatz von orth. Hilfsmitteln) entscheidend Paroli zu bieten und sich nicht über'n Mund fahren zu lassen.

Nur, leider gibt es nicht wenige Behinderte (Hilfsmittelnutzer/innen), die selber im Sanitätshaus oder in Vertriebsstellen von orth. Hilfsmitteln mitarbeiten und den ganzen Schmu willentlich und wissentlich mittragen und im Sanitätshaus auf die (ebenfalls behinderte) Kundschaft losgelassen werden.

Hanebüchen, wie hier die Paragrafen aus dem Handelsgesetzbuch massiv und dauerhaft gebrochen werden und das GG selber gebrochen wird.

Hersteller von orth. Hilfsmitteln stellen Behinderte als Mitarbeiter ein und die Behinderten kommen in den Sanitätshäusern so daher, als ob die ein/e Mitarbeiter/in im Sanitätshaus sind. Derweil sind die Angestellte des Herstellers der orth. Hilfsmittel, die nur und nur das eine orth. Hilfsmittel der Kundschaft aufschwatzen.
Glatte Verbrauchertäuschung. Es gibt nachweislich einen dänischen Hersteller von Rollstühlen, der auf diese Weise in deutschen Sanitätshäusern vorgeht.

Von Alexander Drewes

Bei der bei Krankenkassen zugelassenen Hilfsmittel (E-Scooter sind solche nun gerade nicht) gilt es zwei Dinge zu unterscheiden:
Hilfsmittel durchlaufen ein bestimmtes Prüfverfahren, innerhalb dessen überprüft wird, ob das Hilfsmittel auch hinreichend verkehrssicher ist. Das darf bei Elektrorollstühlen, die mittlerweile nach standardisierten Herstellungsverfahren hergestellt werden, als hinreichend gesichert gelten.
Viel problematischer ist die individuelle Anpassung eines Hilfsmittels. Hier - und das ist der/dem Vorschreibenden durchaus recht zu geben, hakt es an allen Ecken und Enden, weil die Krankenkassen - ich formuliere das jetzt einmal ein wenig überspitzt - jeden Scheiß durchwinken, den die Sanitätshäuser so ausgesucht haben, nachdem ihnen die entsprechende orthopädische Verordnung vorgelegen hat. Ehrlich gesagt, was da zum Teil so an Personal herum läuft ... Aber lassen wir das.

Von Signe

"... muss man sich nicht wundern, dass sich selbst die Krankenversicherungen einen feuchten Kehricht darum scheren, ob die Verkehrssicherheit hinreichend gewährleistet ist ..."
Krankenkassen müssen sich darum kümmern, wer wann in ihrem Namen ein orth. Hilfsmittel an die / den Versicherten rausrückt. Offensichtlich wird hier auch nachlässig vorgegangen.
Bei so manchem, gefahrenem (Elektro)Rollstuhl bin (basierend auf meinem Wissen) ich eher der Meinung, dass dieser und jener (Elektro)rollstuhl lieber dem Recycling zugeführt werden müsste, an Stelle dessen, nochmal durchgenuddelt und einem / einer Behinderten angedreht zu werden.

Viele (Elektro)Rollstühle halte ich nicht für verkehrssicher. Wessen (Elektro)rollstuhl (von seiner Größe her) nicht den eigenen Körpermaßen entspricht, dessen (Elektro)rollstuhl kann auch nicht als verkehrssicher gelten.

Von Alexander Drewes

Ergo: Man hätte vielleicht mit dem VDV eine Zielvereinbarung hinsichtlich der zu transportierenden Modelle und der hinlänglichen Fahrischerheit durch die Nutzer der E-Scooter (wie immer man das dann zertifiziert) abschließen sollen, ehe man sich auf das - absehbar negativ ausgegangene - Wagnis eines Prozesses einlässt, den man nach Lage der Dinge (und vor allem nach Lage der verwendeten Argumentation) nur hat verlieren können.
Der BSK fällt allerdings mit seinen Klagen ja nicht zum ersten Mal auf die Nase. Bereits die Klagen gegen die Deutsche Bahn AG, mit denen versucht worden war, Barrierefreiheit auch zwingend an Haltepunkten durchzusetzen, ist schon deshalb krachend gescheitert, weil die DB AG bei Schaffung des BGG - moralisch zweifelhaft, aber juristisch nicht dumm - auf einem Sonderrecht bestanden hat. Zudem sind Anlagen der Deutschen Bahn - auch das wurde damals bei der Klage scheinbar völlig übersehen - gar keine öffentlichen Anlagen, für die DB gilt weitgehend Privatrecht. Aber: Wozu sich mit solchen jurisitschen Kautelen auseinander setzen? Hauptsache, man haut einmal mehr öffentlichkeitswirksam auf die Pauke. Dass das den Betroffenen in keiner Weise hilft? So what. Man hat es ja - und sei der Ausgangspunkt dessen, wie man es versucht hat, noch so falsch - ja wenigstens versucht. Vielleicht sollte sich der BSK 'mal um eine dauerhaft für ihn tätige hinlänglich qualifizierte juristische Beratung bemühen, anstatt das Geld seiner Mitglieder derart sinnlos "aus dem Fenster zu schmeißen".

Von Alexander Drewes

Man hätte dem BSK im Vorhinein sagen können, dass er mit dieser Form der Klage - wieder einmal - scheitern würde. Der VDV hat vor einiger Zeit eine Handreichung an seine Mitgliedsunternehmen versandt, in der darauf hingewiesen wurde, dass es Modelle bei E-Scootern gibt, die aufgrund ihrer in Kuvenlagen eine evidente Gefährdung in öffentlichen Verkehrsmitteln darstellen können. Verschiedene Verkehrsunternehmen haben dann, reichlich pauschal, ein Verbot des Transports sämtlicher Typen von E-Scootern ausgesprochen.
Der BSK hat nun brachial versucht, die Mitnahme sämtlicher E-Scooter-Modelle mit der Begründung zu erreichen, die Nicht-Mitnahme solcher Fahrzeuge stelle schon per se eine Diskriminierung dar. Selbst wenn man dieses Argument gelten ließe (und juristisch betrachtet ist das Blödsinn), könnten die Verkehrsunternehmen immer noch mit ihrer Fürsorgepflicht dem eigenen Fahrpersonal gegenüber argumentieren, das im Zweifelsfall die komplette Beweilsast dafür trüge, dass das mitgenommene E-Scooter-Modell hinreichend verkehrssicher gewesen sei. Das ist - mit Verlaub - eine Zumutung.
Wenn die E-Scooter-Hersteller es nicht schaffen, hinreichend verkehrssichere Fahrzeuge auf den Markt zu bringen und man den E-Scooter häufig nicht einmal als Hilfsmittel vermarktet, muss man sich nicht wundern, dass sich selbst die Krankenversicherungen einen feuchten Kehricht darum scheren, ob die Verkehrssicherheit hinreichend gewährleistet ist. Bei Hilfsmitteln müssen sie das, insofern ist die Argumentation des oder der Vorschreibenden einfach nicht stichhaltig. Genauso wenig ist die Argumentation stichhaltig, da derjenige, der einen Kinderwagen, ein Fahrrad oder schwere Gepäckstücke transportiert, deren Sicherheit selber zu gewährleisten hat. Das ist im Fall eines E-Scotters jedoch regelmäßig gar nicht möglich, da die-/derjenige, der oder die ihn nutzt, für die Standsicherheit gar nicht garantieren kann (und in dem Ding ja regelmäßig drin sitzt).

Von Frauenselbsthilfe

Die Enttäuschung ist verständlich und sorgt dafür, dass notwendige Hilfsmittel wie E-Scooter, eben doch nur sehr eingeschränkt eine gewisse Mobilität den Nutzern ermöglichen.

Mehr als verwunderlich ist dabei aber, dass z.B. normale E-Rollstühle und z.B.:ein kompakter Zwillingskinderwagen anscheindend andere Fahrgäste nicht gefährden könnten bzw. keine Gefahr für die anderen Fahrgäste darstellen.
Ganz zu schweigen von gefüllten schrankgroßen Reisekoffern bzw. abgestellten Klapprädern. Als auch Verbot dafür?
Es ist längstens an der Zeit , dass sich die öffentlichen Verkehrsunternehmen darauf einstellen, dass zum einen unsere Gessellschaft altert (Rollatoren,Rollstühle,Gehhilfen,E-Scooter) und zudem auch die Kinder diesen Landes (auch schon aus fianziellen Gründen ) vermehrt mit Ihren Eltern oder Betreuuern den ÖPNV nutzen (müssen)
Dennoch werden hier kräftig beide Augen zugedrückt und diese Aspekte immer auf Einzelfälle herab gewürdigt!
Und ich frage mich, wievile Unfälle/Vorkommnisse gab es denn tatsächlich in den letzten 10 Jahren mit E-Scootern im Bus.
Wenn es überhaupt erfasst wurde, so gehe ich davon aus, dass diese Vorfälle in den Unfallstatistiken doch verschwindet gering ausfallen wird.
Warum also schon wieder daraus ein deutsches "Beförderungsdrama" machen - denn das es anders auch geht kann Mensch sehr gut in den uns umgebenden nordischen Ländern, wie Dänemark, Schweden und Finnland wahrnehmen - oder sind dort Fahrgäste etwa generell weniger gefährdet, weil Sie eben nicht aus Deutschland kommen?

Die Krönung ist dann aber, wenn mobilitätseingeschränkte Menschen von den Sozialbehörden gezwungen werden, ihr behindertengerechts KFZ abzuschaffen bzw. ihnen die Fördergelder dafür verwehrt werden, weil doch der ÖPNV barrierefrei und diese Personen jegliche Teilhabe an der Gesellschaft mit ihrem E-Scooter ermöglich könnten. Das nenne ich doppelte Diskriminierung, So geschehen im Kreis Herzogtum Laueburg, Az.: L 9 SO 46/14