Petition zum Teilhabegesetz an den Bundestag

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Plenarsaal des Bundestages
Plenarsaal des Bundestages
Bild: Bundestag

Berlin (kobinet) "Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesteilhabegesetz beschließen, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK)", so lautet der Titel einer Petition an den Deutschen Bundestag, auf die Nancy Poser hingewiesen hat und für die innerhalb eines Monats 50.000 Unterschriften nötig sind.

Link zur Petition

Lesermeinungen zu “Petition zum Teilhabegesetz an den Bundestag” (5)

Von mheidelberg

Leider hat Axisy537 recht!

Ich hatte mich in einer anderen Sache auch der Illusion hingegeben, der Petitionsausschuss wäre unabhängig und könnte dabei helfen, Entscheidungen bzw. Gesetze(sentwürfe) zu korrigieren.
Dem ist nicht so!
Der Petitionsaussschuss ist genauso zusammengesetzt wie der Bundestag, d. h. wer im Bundestag die Mehrheit hat, hat meines Wissens auch im Petitionsausschuss die Mehrheit. Leider!

Von Arnd Hellinger

@ Axisy537:

Bitte machen Sie sich erst einmal mit den parlamentarischen Abläufen und Verfahren vertraut, bevor Sie so pauschal über die Arbeit von Bundestagsabgeordneten urteilen.

Sie selbst möchten doch auch nicht von jemandem beurteilt werden, der/die Sie bzw. ihre Arbeit nicht kennt, oder?

Von Gisela Maubach

Gegen diese beim Bundestag eingereichte Petition wird von einem einzelnen "Nutzer 63740" mit fragwürdiger Energie angekämpft.

Innerhalb seiner Kommentare schreibt er/sie u.a. (Zitat):

"Ein Behinderter Mensch ( oder ein Harzt IV Empfänger) hat selbstverständlich das Recht zu wählen, dass er in einer schönen Villa (Wo) am herrlichen Ostseestrand ( Aufenthaltsort), mit drei hübschen jungen Assistenten (Mit wem) leben möchte. Aber die Solidargemeinschaft ist nicht verpflichtet, dafür die Kosten(übernahmegarantie) zu übernehmen.
Da dafür in beiden Fällen kein Bedarf besteht, es unverhältnismäßige Kosten sind und auch weniger luxuriöse Leistungen zumutbar sind."

Zitat-Ende

Gerade wenn mit derartiger Unsachlichkeit versucht wird, Menschenrechte für Menschen mit Behinderung zu verhindern, sollte für diese Petition Werbung gemacht werden . . . teilen in sozialen Netzwerken . . . Veröffentlichung in Verbänden . . . Weiterleiten an Freunde und Verwandte. Jede/r hat doch irgendwelche Möglichkeiten, noch ein paar andere zu aktivieren . . .

Von Axisy537

In Sache „Teilhabe“ gibt es politisch und juristisch eine unglaubliche Arroganz und Ignoranz. Petitionen werden zu 99,.. Prozent abgelehnt. Das ist auch verständlich, sitzt doch im Petitionsausschuss die gleiche Klientel  die vorher die Gesetze beschlossen hat.

Recht hat mit Gerechtigkeit schon lange nichts mehr zu tun.

Von Gisela Maubach

Endlich!!!!!

Endlich wird auch die im BTHG-Entwurf geplante Nachrangigkeit der Sozialen Teilhabe thematisiert!

Hoffentlich bekommt diese Petition die notwendige Unterstützung, denn es dürfte völlig klar sein, dass die Nachrangigkeit im § 102 Abs. 2 des Entwurfes nichts mit Selbstbestimmungsrecht zu tun hat und regelmäßig zur Aussonderung führen würde.