Katzenjammer oder Willkommen im wirklichen Leben

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Bild: ForseA e.V.

Kassel (kobinet) Mit dem Titel "Das neue Bundesteilhabegesetz – Katzenjammer oder: Willkommen im wirklichen Leben" hat Gunther Neumann aus Kassel einen Kommentar zum aktuellen Stand des Bundesteilhabegesetzes verfasst, den die kobinet-nachrichten im folgenden dokumentieren.

Kommentar von Gunther Neumann

Es waren hohe, höchste und sogar höchstrichterliche Stimmen, die in den vergangenen Jahren die berüchtigten "blühenden Landschaften" beschrieben, in denen Menschen mit und ohne Behinderung jauchzend, teilhabend und selbstbestimmt einer glücklichen Zukunft zustreben würden. Es war alles getan worden für einen vollen Erfolg. Die Urgesteine der Behindertenbewegung hatten kräftig die Werbetrommel für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) gerührt, das Forum behinderter Juristinnen und Juristen war frisch ans Werk gegangen und stellte 2011 einen Gesetzesvorschlag vor, der alle zu Gleichen unter Gleichen und vielleicht sogar Noch-Gleicheren machen sollte, und dann hatten die mächtigen, ehrwürdigen Gesetzproduktionsmühlen in Berlin ihre Mahlwerke in Gang gesetzt, auf dass am Ende alle stolz in die öffentlich-rechtlichen Kameras lächeln und sich auf die Schultern klopfen würden.

Natürlich gab es Rückschläge: Zwar hatte die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag gestanden, aber dann kamen Sachzwänge dazwischen. Das viertreichste Land der Welt hatte doch gerade kein Geld auf Kralle! Als das niemand so recht glauben wollte, wurden andere Gründe genannt: Die angespannte Lage, der Terrorismus, die bankrotten Griechen, das Wetter und die Erdanziehung. Arbeits- und Sozialministerin Nahles schäumte. Ob aus Sorge um die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder, weil sie wenigstens eines ihrer Profilierungsprojekte durchbringen wollte, blieb dahingestellt. Damit sie Ruhe gab, erlaubten Frau Merkel und Herr Schäuble ihr, erst einmal weiterzumachen.

Und nun geschah etwas Seltsames: Jahrzehntelang hatten sich Menschen mit Behinderungen daran gewöhnt, dass sie sich mit ihren Bedürfnissen einer übermächtigen Bürokratie und einem undurchdringlichen und unbegreiflichen Gestrüpp von gesetzlichen Vorschriften in ganzen Bergen von Gesetzen und Verordnungen gegenübersahen. Ein winziges Puzzleteil außer Acht gelassen, und schon zerfielen Ansprüche und Erleichterungen zu Staub und man konnte noch einmal von vorn beginnen. Dann aber galt man als Querulant.

Jetzt jedoch öffneten sich die Türen der Politik, und Betroffene, Behindertenverbände und Institutionen, die sonst eher zurückhaltend waren, wenn es um Gesetzesreformen zugunsten der behinderten Menschen ging, wurden freundlich hereingebeten. Wie strahlten da gerade die Behindertenverbände! Wenn sie mitreden durften, konnte gar nichts schiefgehen!

Was war geschehen? Die Politik hatte ein totes Kaninchen aus dem Zylinder gezogen und es wiederbelebt. Ein alter Grundsatz politischer Arbeit lautet: „Willst Du Deine Gegner besänftigen, setze sie mit an Deinen Tisch und vermittle ihnen das Gefühl, ernstgenommen zu werden.“ Das funktioniert seit Kaisers Zeiten, und immer noch fallen Menschen, Parteien, Institutionen und Verbände darauf herein.

Nach einigen gemeinsamen Tagungen bemerkten Verbände wie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), dass sie gar nicht mehr zu allen Sitzungen eingeladen wurden. Erste Informationen über die Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes sickerten durch und wurden zur Gewissheit: Vieles wird nicht besser, einiges sogar schlechter! Als das Gesetz sozusagen schon in Marmor gemeißelt war, reckten Betroffene und Betroffenenverbände die Finger und murrten, dass das Gesetz ja wohl nicht halten würde, was ihnen vollmundig versprochen worden war, und forderten – wohl zu spät – „Nachbesserungen“.

Fotos von Demonstrationen erschienen in den kobinet-nachrichten. Leider fast nur dort. Die Urgesteine mit Plakaten und Megafonen. Mal hier, mal da. Die Politik blieb ungerührt, Frau Nahles zeigte sich als die Letzte, die bei der Erwähnung des Bundesteilhabegesetzes noch in die öffentlich-rechtlichen Kameras lachte. Frau Nahles lacht aber oft. Häufig aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Interessant war es, während der schweren Geburt des Bundesteilhabegesetzes die Slogans der Behindertenverbände zu beobachten: „BTHG jetzt!“, „Das BTHG kommt!“, „BTHG-Entwurf verabschiedet“, „Für ein neues BTHG“, „Für ein besseres BTHG“, und nun gipfelt alles im Aufruf „Nachbesserung jetzt!“

Dieser Aufruf stammt von einer eigentümlichen Allianz aus dem Deutschen Behindertenrat, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Roten Kreuz und dem DGB. Unnötig zu erwähnen, dass da jeder sein eigenes Süppchen kocht und nicht alle nur die unmittelbar Betroffenen im Blick haben werden, aber das macht ja nichts, wenn es der gemeinsamen Sache dient.

Kritisiert werden in 6 Themenkreisen 23 Missstände, vorsichtig gelobt wird an 8 Stellen. Erwähnt sei hier nur ein typischer politischer Schachzug: Bis jetzt wird zwischen dem Leben außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen unterschieden. Die oben schon erwähnten Querulanten werden nicht müde zu erwähnen, dass der Großteil der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Gesamtmittel der Pflegeversicherungen in den stationären Bereich fließen. Mithin werde die „Unterbringung im Heim“ dem häuslichen Wohnumfeld vorgezogen und besser finanziell unterfüttert.

Die aktuellste Aufstellung, „Sozialleistungen – Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2013“, zeigt ein genaueres Bild. Bundesweit fließt die Grundsicherung vorwiegend in den ambulanten Bereich. Von der Eingliederungshilfe erhält der ambulante Bereich ca. 16%, mithin gehen 84% in die stationäre Unterbringung. Ähnlich schlecht ist das Verhältnis bei der Hilfe zur Pflege: 23% der Mittel werden in den ambulanten Bereich gesteckt, 77% in stationäre Einrichtungen. Insgesamt fließen 30,74% der Sozialhilfe in den ambulanten Bereich und 69,26% in den stationären Bereich (vgl. genannte Statistik Übersichtsblatt S. 6). Fairerweise muss man sagen, dass es z. B. in Hessen deutlich besser aussieht: Hier beträgt der Anteil für den ambulanten Bereich immerhin ca. 40% (vgl. aaO S. 15).

Wohlgemerkt: Die Statistik unterscheidet stets wahrheitsgemäß zwischen „außerhalb von Einrichtungen“ und „in Einrichtungen“. Wenn man schon weiß, dass sich in Zukunft die Gelderverteilung nicht fundamental ändern wird, ist diese Unterscheidung politisch betrachtet misslich. Das neue BTHG wirft deshalb geschickterweise die stationäre Unterbringung und das Wohnen zu Hause in einen Topf und nennt sie unterschiedslos „Wohneinrichtungen“. Da fällt es nicht so auf, wenn die Gelder weiterhin ungleich verteilt werden.

Fazit: Bei der Schaffung des BTHG wurden viele gehört und schließlich ignoriert. Vom ursprünglichen Geist ist in der Endfassung des Gesetzes nichts mehr übrig. Die angebliche Zusammenarbeit der Politik mit den Behindertenverbänden diente der Ruhigstellung letzterer. Viele derer, die sich erst wichtig und ernstgenommen fühlten und sich jetzt an der Nase herumgeführt sehen, hätten es doch wissen müssen: Bei Politikern, Hütchenspielern und den Tachoständen von Gebrauchtwagen ist Vorsicht geboten.

Und noch eines zum Schluss: Hier in den kobinet-nachrichten äußerte Ilja Seifert, Behindertenpolitiker der Linken, unlängst, dass der Gedanke, jemanden „inkludieren“ zu wollen, vom Unverständnis dessen zeuge, was volle Teilhabeermöglichung und Persönlichkeitsentfaltung für jeden Menschen bedeuten würden – schließlich seien das Menschenrechte, die man nicht verliehen bekommt, man hat sie einfach.

Und klingt „Bundesteilhabegesetz“ nicht auch danach, dass der Bund nach langem Nachdenken bestimmte Menschen ab jetzt gnädigerweise teilhaben lässt – als könne er auch anders? Er kann es nicht!

Lesermeinungen zu “Katzenjammer oder Willkommen im wirklichen Leben” (5)

Von nurhessen

Entschuldigung (noch mal): Mir fällt zum Thema stationäre Wohneinrichtung [Heim] = ambulante Wohneinrichtung zu Hause der Begriff „Gleichschaltung“ ein!

Von nurhessen

Also, wie gehabt Um-Etikettierung überall; das ist ja nichts Neues in diesem Land. Man definiert das Wohnheim zur eigenen Wohnung, und alles ist gut- jedenfalls nach Außen! Aber äußerst gefährlich, weil man formal ja die Bedingungen der UN-BRK erfüllt. Das ist doch ein Aberwitz und eine Katstrophe! Und da juristisch häufig nur nach Formalien gefahndet wird, scheint es mir ziemlich schwer, an dieser Formalie etwas zu rütteln??2. – Konkret zu Ende gedacht: rollt da eine Katastrophe für Behinderte auf uns zu. - Die 50 000 Unterschriften sind bis zum 12.09. leider auch nicht zusammen, obwohl wir im Vergleich zu anderen laufenden Petitionen sehr gut da stehen. Etwas Ironie: Die Petition der Hobby- Kunstflieger (oder so ähnlich) ist ähnlich engagiert! Mit Hobbyisten kann sich die Behindertenbewegung demnach gut vergleichen (das war ironisch!).

Von Signe

@ S. Drebes:
Da haben Sie recht. Mittels SPD-CDU-Taschenspielertrick-Anwendung lebt ab sofort Jede/r nicht mehr in einer Anstalt, sondern die Anstalt wird als Ort selbstbestimmten Lebens vermarktet.

Von Sven Drebes

Das Problem ist nicht, das mit dem BTHG ALLE in Wohneinrichtungen leben, sondern das rein gesetzlich NIEMAND mehr in einer Wohneinrichtung leben wird. "Klingt komisch, is' aber so." Das BTHG unterscheidet formal nicht mehr zwischen "ambulanter" und "stationäärer" Leistung, weil die typischen Bestandteile der bisherigen stationären Leistungen - Unterkunft, Verpflegung etc. - zu großen Teilen nicht mehr über das BTHG, sondern über das eigene Einkommen, Grundsicherung oder ALG II finanzoert werden. Im Prinzip ist das auch gut und sinnvoll. Zum Problem wird es dadurch, dass an ein paar Stellen doch noch Privilegien für stationäre Einrichtungen bestehen und der Mehrkostenvorbehalt bleibt, bzw. nur schwammig begrenzt wird. Und natürlich ist es ein Problem, dass Heime zwar rechtlich abgeschafft werden, im echten Leben aber erhalten bleiben.

Von Signe

"... Das neue BTHG wirft deshalb geschickterweise die stationäre Unterbringung und das Wohnen zu Hause in einen Topf und nennt sie unterschiedslos „Wohneinrichtungen“. Da fällt es nicht so auf, wenn die Gelder weiterhin ungleich verteilt werden. ..."

Wenn die ReGIERung nun das Wohnen generell unterschiedslos als Wohnen in einer 'Wohneinrichtung' bezeichnet, wohnt Nahles und wohnt die Merkel oder Hüppe auch in der Anstalt, in einem Kleinstheim.
Denn hier wird Nahles und Co. gar nicht daran gedacht haben, zwischen sich (der durchgeknallten 'Elite') und denen, die von ihnen regelmäßig mit Füßen getreten werden, zu unterscheiden.
Nahles wohnt demnach in einer Kleinstanstalt. (Wenn man mal davon absieht, dass der Bundestag und die BundesreGIERung im Kabarett längst als 'Anstalt, siehe die Fernsehreihe 'Neues aus der Anstalt') bezeichnet werden.
Der neue Slogan der BundesreGIERung lautet demnach: 'Wir sind Anstalt(sbewohner/innen), WER ist mehr?' Und nicht vergessen: Uns Schäuble wohnt ebenfalls in der ANSTALT :-)))) Endlich!
Da Anstaltswohnen quasi und auch tatsächlich regelmäßig entmündigt, dürften demnach Nahles, Merkel, Schäuble und Co, bereits zum jetzigen Zeitpunkt entmündigt sein und unter Kuratel stehen.
Demnach hat die BRD eine nicht handlungsermächtigte und nicht handlungsfähige ReGIERung. Juhu. :-)