Anti-Diskriminierung auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Cartoon zum 10-jährigen Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Cartoon zum 10-jährigen Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Bild: Phil Hubbe

Krautheim (kobinet) Heute vor 10 Jahren trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Für den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte ist das Jubiläum "wahrhaftig kein Grund zum Jubeln“, so dessen Vorsitzender Gerwin Matysiak. Für den Verband, der seit über 60 Jahren die Interessen von mobilitätseingeschränkten Menschen vertritt, sind die gesetzgeberischen Bestimmungen nicht ausreichend, um gegen Benachteiligungen durchgreifend vorzugehen. „Von einer diskriminierungsfreien Kultur sind wir hier noch weit entfernt, deshalb fordern wir eine zeitnahe Reform des Gesetzes“, betont Matysiak heute in einer Pressemitteilung, die Phil Hubbe illustrierte. Für den 21. September kündigte der Verband dazu einen Fachtag in Berlin an.

Trotz UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz stehen Ungleichbehandlungen auf der Tagesordnung. „Menschen, die auf ein Hilfsmittel wie beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, werden an jeder Treppenstufe vor einem Geschäft, einer Gaststätte oder einer Arztpraxis ausgegrenzt“, erklärt Matysiak und das, obwohl das AGG eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung verbietet.

Einziger positiver Aspekt ist für den BSK, dass durch das Gesetz das Thema „Diskriminierung“ mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt ist.  „Als einziger  anerkannter Antidiskriminierungs- und Verbraucherschutzverband unter den Selbsthilfeverbänden gehen wir auch juristisch gegen Benachteiligungen vor“, stellt Matysiak fest.

Aktuell klagt der BSK gegen Mitnahmestopps von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen und Bahnen von Verkehrsbetrieben. „Es ist aber nicht unsere Aufgabe ständig auf  Diskriminierungen zu reagieren. Ich sehe hier den Staat in der Pflicht, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen um damit konsequent Barrieren abzubauen“, so der Verbandsvorsitzende.

Am 21. September wird der BSK in Kooperation mit Verena Bentele, Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, in Berlin einen Fachtag veranstalten. Dabei sollen die Stärken und Schwächen des AGG analysiert und Vorschläge für eine Reformierung des AGG erarbeitet werden.