Partizipation in Niedersachsen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Petra Wontorra
Petra Wontorra
Bild: Tom Figiel

Hannover (kobinet) Niedersachsens Landesbehindertenbeirat und die Landesbeauftragte Petra Wontorra fordern gemeinsam „Nicht ohne uns über uns" – Wer Partizipation will, muss auch Mitentscheidung gestalten. Gestern hatte der Landesbehindertenbeirat in einer außerordentlichen Sitzung einstimmig beschlossen, ein Begleitgremium zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen zu fordern. Das Gremium solle paritätisch mit Mitgliedern des Beirats sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ministerien besetzt werden und unter der Leitung der Landesbehindertenbeauftragten tagen.

Niedersachsen hat als eines der letzten Bundesländer noch keinen Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Nach dem Motto „Nicht ohne uns über uns" haben in einer Fachkommission Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in vielen Sitzungen zusammengetragen, was Menschen mit Behinderungen brauchen, damit die Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen verbessert oder überhaupt erst möglich werden. Wegweisend war und ist dabei immer die UN-Konvention. „In der UN-BRK werden Menschen mit Behinderungen die gleichen Menschenrechte zugestanden wie allen anderen Menschen auch", erklärt Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.

Das Papier der Fachkommission und ein im letzten Jahr vom Kabinett beschlossener interministerieller Aktionsplan werden derzeit zu einem Landesaktionsplan zusammengeführt. Mit einer Kabinettsentscheidung im Juni wurde die weitere vorgesehene Beteiligung des Niedersächsischen Landesbehindertenbeirates und der Beauftragten, anders als im Plan der Fachkommission vorgesehen, eingeschränkt. Die weitere Partizipation, also die Beteiligung, Beratung, Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitentscheidung von Menschen mit Behinderungen spielt jedoch eine wichtige Rolle im weiteren Prozess. „Partizipation hat nicht nur Auswirkungen auf den Einzelnen, sondern auch auf die Gestaltung von Politik, insbesondere in den Bereichen, die Menschen mit Behinderungen unmittelbar betreffen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen von Anfang an beachtet und einbezogen werden", so die Landesbeauftragte. „Die UN-Konvention schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen und ihre sie vertretenden Orga­nisationen aktiv an der Gestaltung und Umsetzung der Konvention beteiligt werden müssen (vgl. Art. 4 Abs. 3 UN-BRK)."