Auch Landschaftsverband will Nachbesserungen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: LVR
Köln (kobinet) Im Rahmen eines großen Fachtags hat sich der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung mit dem aktuellen Stand der geplanten gesetzlichen Vorgaben befasst. Knapp 500 Vertreterinnen und Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege, weiterer Kostenträger wie der Agentur für Arbeit, der rheinischen Kreise und Städte, der Träger von Wohnangeboten, der Verwaltung und Politik des LVR sowie von Betroffenenverbänden haben hierzu über den viel umstrittenen Gesetzesentwurf vor kurzem in Köln diskutiert. Der LVR begrüßt die Gesetzesreform grundsätzlich, fordert aber Nachbesserungen, weil zum Beispiel Menschen mit Behinderung nach wie vor hinsichtlich der Leistungen aus der Pflegekasse diskriminiert werden. Auch die Leistungssysteme Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe seien nicht eindeutig klar geregelt.
Der Landschaftsverband Rheinland veröffentlichte hierzu ein Interview mit Dirk Lewandrowski, Landesrat und Leiter des LVR-Dezernats Soziales, das die kobinet-nachrichten im folgenden abdrucken:
Der Kabinettsentwurf des Bundesteilhabegesetzes wurde im Juni verabschiedet und bis Ende des Jahres soll er von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Anfang 2017 soll das Gesetz stufenweise in Kraft treten. Was sind die grundlegenden Ziele der Reform und welche Rolle spielt der LVR dabei?
Lewandrowski: Die Reform soll die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regeln. Sie löst – entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe heraus und will sie zu einem modernen Teilhabegesetz weiterentwickeln. Als größter Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung ist dabei für uns unabdingbar, dass dies "kundenfreundlich" und unbürokratisch umgesetzt werden muss. Menschen mit Behinderung dürfen keine Bittsteller sein. Sie müssen individuelle Leistungen erhalten, damit sie ihr Leben selbstbestimmt und in der Mitte der Gesellschaft führen können. Gleichzeitig ist der LVR natürlich auch seiner rheinischen Mitgliedskörperschaften hinsichtlich der seit Jahren ansteigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe verpflichtet. Im Rheinland haben sich allein die Kosten für die Wohnhilfen in den letzten neun Jahren um insgesamt über 500 Millionen Euro erhöht. Hier setzen wir uns dafür ein, dass es einen Kostenausgleich für die kommunale Familie gibt. Nach wie vor fehlt die unmittelbare finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung, wie sie eigentlich im Koalitionsvertrag angekündigt war. Der Bund ist hier aber nun mal in der Verantwortung und die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe dürfen nicht bei den Kommunen hängen bleiben.
Welche positiven Aspekte sehen Sie im Gesetzesentwurf?
Lewandrowski: Der Bundesgesetzgeber hat viele Projekte und Praktiken aufgegriffen, die vom LVR im Rheinland schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich laufen. Bei der Unterstützung zum selbstständigen Wohnen liegt der LVR im Vergleich aller Flächenländer klar an der Spitze. Über 60 Prozent der Leistungsberechtigten wohnen selbstständig in den eigenen vier Wänden. Vor rund 13 Jahren war das genau andersherum. Auch das individuelle Hilfeplanverfahren zur Bedarfsfeststellung, das LVR-Budget für Arbeit und das seit zwölf Jahren existierende Beratungsnetz der KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt und Beratungsstellen) sind Beispiele dafür, dass jetzt Gesetz wird, was wir im Rheinland schon lange erproben und praktizieren. Insofern ist der LVR gut gerüstet, was die Instrumente angeht, die die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen. Das alles ist richtig und sinnvoll, erfordert aber auch Fachpersonal und Zeit.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Personenkreis neu definiert wird, der Eingliederungshilfe erhalten soll. Wir wirkt sich dies aus?
Lewandrowski: Genau das ist völlig offen! Entsprechend der Grundausrichtung der UN-BRK sollen künftig nicht mehr allein die Einschränkungen und Behinderungen der betroffenen Personen im Fokus stehen, sondern die Teilhabeeinschränkungen, die sich im Wechselspiel der individuellen Voraussetzungen mit den gesellschaftlichen Bedingungen ergeben. Grundsätzlich ist natürlich auch das zu begrüßen. Es wäre aber fahrlässig, den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe ohne modellhafte Erprobung flächendeckend neu zu regeln. Menschen, die behinderungsbedingt Unterstützung benötigen, dürfen einerseits nicht von Leistungen ausgeschlossen werden. Andererseits darf keine neue Ausgabendynamik zulasten der Kommunen im Rheinland entstehen. Hier würden in Experimentiermanier womöglich Hoffnungen geweckt, die dann am Ende bitter enttäuscht werden. Kein Auto und kein Spielzeug darf auf den deutschen Markt, bevor es nicht den TÜV bestanden hat. Gleiches muss natürlich auch für eine derartige Veränderung in der Eingliederungshilfe gelten. Die Auswirkungen der neuen Definition der Zielgruppe müssen modellhaft in der Praxis erprobt werden – und zwar vorher. Eine Entscheidung am grünen Tisch in der Ministeriumsstube reicht hierzu nicht aus!
Einen weiteren Kritikpunkt sehen Sie bei den Leistungen der Pflegeversicherung?
Lewandrowski: Das ist richtig. Menschen mit Behinderung, die in Wohneinrichtungen leben, erhalten bereits heute – unabhängig vom Pflegebedarf – eine gedeckelte Pauschale von nur 266 Euro. Das ist eine nicht hinzunehmende Diskriminierung. Menschen mit Behinderung müssen – wie alle anderen auch – unabhängig von der Wohnform gleichberechtigt von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren können. Die Gesetzesentwürfe zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III weiten die bestehende Diskriminierung allerdings noch weiter aus, was wir scharf kritisieren.
Heftig kritisiert wird auch, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege nicht eindeutig abgegrenzt werden. Was bedeutet das konkret für die Menschen mit Behinderung?
Lewandrowski: Hier droht ganz klar Gefahr, dass am Ende Zuständigkeitsstreitereien auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Der Entwurf bietet einfach keine befriedigende Lösung, sondern verschärft das Problem noch. Ein Beispiel: Assistenzleistungen im außerhäuslichen Bereich, wie zum Beispiel Umkleiden oder der Toilettengang, können sowohl der Pflege als auch der Eingliederungshilfe zugeordnet werden. Wir als LVR wollen nicht, dass diese Interpretationsmöglichkeiten im Gesetz zulasten der Menschen gehen. Eine steigende Zahl von Rechtsstreitigkeiten ist eine Belastung für alle Seiten, nicht zuletzt für die Menschen mit Behinderung. Dies gilt es zu verhindern. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal handwerklich nachlegen. Ideen zur Lösung haben der LVR und seine Partner bereits eingebracht.

Von Gisela Maubach
Und wir sind übrigens nicht die einzigen, für die die Werkstatt-Unterbringung des Sohnes / der Tochter so unerträglich wurde, dass auf den "Platz" dort freiwillig verzichtet wird.
Vor der Veranstaltung "Inklusion ohne Grenzen" am 30.11.2015 im Berliner Paul-Löbe-Haus hatte ich an Organisatorin Corinna Rüffer zwei andere mir bekannte Fallbeispiele von Herausnahme aus der WfbM geschickt - mit Namensnennung und Darlegung der jeweiligen Gründe.
Und mir persönlich sind auch noch mehrere weitere Fälle bekannt.
Ebenso hatte ich die schriftliche Erklärung eines Einrichtungsleiters mitgeschickt, der bestätigt hatte, dass man aufgrund des geringen pauschalen "Refinanzierungssatzes" keinen Menschen mit hohen Betreuungsbedarfen eine Tagesstruktur anbieten könne.
Keine/r der bisher von mir angeschriebenen Politiker/innen hat bis heute zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Stellung genommen, denn es wäre schon interessant zu erfahren, wie die Politik einerseits die Vorrangigkeit der WfbM im Bundesteilhabegesetz verankern will (§ 102 Abs. 2), während das Landesarbeitsgericht entscheidet, dass eine WfbM gar keine hohen Betreuungsbedarfe decken muss.
Von Alexander Drewes
Leider liegt der Wohnort von Fr. Maubach und ihrem Sohn meiner Kenntnis nach nicht im Regierungsbezirk Düsseldorf. Es hätte mich außerordentlich, beim MAIS einmal nachzuhaken, weshalb es in NRW eine scheinbar völlig andersartige Lösung als in den meisten anderen Bundesländern gibt, die klar ersichtlich zulasten der betroffenen behinderten Menschen und mithin auch deren Angehörigen geht.
Von Gisela Maubach
Herr Schummer möge dann bitte zum Urteil des Landesarbeitsgerichts NRW Stellung nehmen, wonach kein hoher Betreuungsbedarf in einer Werkstatt gedeckt werden muss, eben weil es sich um eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt:
https://openjur.de/u/670920.html
In Absatz 109 wird folgendes erklärt:
„Doch auch der vom Kläger zugrunde gelegte Schlüssel von 1:4 ist der Einrichtung angemessen. Denn auch dieser gewährleistet eine dem Förderbereich angemessene Betreuung. Eine Einzelbetreuung muss nicht organisiert werden. Hierzu wäre durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Einrichtung nach § 136 Abs. 3 SGB-IX zu schaffen. Dass diese nicht existiert, ist nicht der Beklagten anzulasten, sondern ein sozialbversicherungsrechtliches Problem.“
Und weiter im Folgeabsatz 110:
„Auch dieser Argumentationsansatz zeigt nachhaltig, dass der Kläger die Differenzierung zwischen "Betreuung" und "Werkstatt" verkennt. Es geht eben nicht ausschließlich um die Betreuung eines behinderten Menschen, sondern gerade um eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben.“
Dem behinderten Mensch – bzw. seinem Vater als gesetzlichem Betreuer – wird also vorgeworfen, dass er (!) den Unterschied zwischen Betreuung und Arbeit verkennen würde, obwohl er in NRW für seine Tagesstruktur gar keine Alternative zur Werkstatt hat.
In Absatz 102 wird als Voraussetzung für die „Werkstattfähigkeit“ außerdem erklärt, dass der Behinderte „gemeinschaftsfähig“ sein muss.
Was aber passiert in NRW mit Menschen, die behinderungsbedingt eben nicht dahingehend "gemeinschaftsfähig" sind, dass sie in großen Gruppen mit anderen geistig schwerstbehinderten Menschen innerhalb eines Raumes gut klarkommen können?
Mein Sohn ist außerhalb der WfbM ein glücklicher Mensch mit hoher Lebensqualität, während es innerhalb der Werkstatt dauerhaft massive Probleme gegeben hat.
Der einzige Nachteil durch das Verlassen der Werkstatt besteht darin, dass man uns nun finanziell ausbluten lassen will!
Von ockis
Von Gisela Maubach
Dienstag, 30. August 2016 11:31
ZITAT:
..."Etwa 20 Prozent derjenigen, die in NRW in Werkstätten untergebracht sind, werden in anderen Bundesländern in Tagesförderstätten betreut. Kaum jemand dieser 20 Prozent in NRW traut sich, die Gruppengrößen der Schwerstbehinderten zu kritisieren, weil die Eltern mangels Alternativen vor einem Riesenproblem stehen, wenn sie den WfbM-"Platz" verlieren."...
(ZITATENDE)
-------------------------------------------------------------------------------
Bei dem oben beschriebenen NRW-Modell ist man schon erstaunt über die Aussagen der zwei folgenden Beiträge:
Peter Preuß zum Bundesteilhabegesetz:
Sonderweg von Nordrhein-Westfalen weiterhin ermöglichen
http://www.bundesjustizportal.de/nordrhein-westfalen/13-nordrhein-westfalen/peter-preuss-zum-bundesteilhabegesetz-sonderweg-von-nordrhein-westfalen-weiterhin-ermoeglichen.html
...."Lebenshilfe NRW Wir haben vor allem auf das Thema hingewiesen, weil wir uns erhoffen, dass NRW hier den positiven Nutzen dieses Modells nocheinmal in die Verandlungen einbringt. Uwe Schummer hat auf der LPK den therapeutischen Nuzten betont und hoffe, dass mit Hilfe von NRW dies in den anderen Bundesländern durch das BTHG zumindest als Option genutzt werden kann."....
Gestern (1.09.2016) um 00:26
https://de-de.facebook.com/lebenshilfenrw
Von nurhessen
Wie irreführend Sprache sein kann: Es wird im Artikel suggeriert, die Bewohner selbst bekämen in Einrichtungen für Behinderte „eine gedeckelte Pauschale von nur 266 Euro.“ Diesen Betrag erhalten wohlgemerkt die Einrichtungen, nicht die Bewohner! Den restlichen Betrag, den die Einrichtungen zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs benötigen, werden von den Kommunen gezahlt.- Dass daraus eine Ungerechtigkeit und Ungleichheit zwischen „Behinderteneinrichtungen“ und den übrigen Pflegeeinrichtungen mit Qualitätseinbußen zu Lasten der Behinderten resultiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber man sollte in der Sache schon soweit korrekt sein und nicht behaupten, die Bewohner selbst erhielten den Betrag von 266-€!
Von Gisela Maubach
Interessant übrigens auch die heutige Medieninformation zum Wechsel im Amt des Präsidenten des Bundessozialgerichts:
Zitat:
"Nach der Verabschiedung und Amtseinführung durch Bundesministerin Nahles dankte ihr der scheidende Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch und forderte sie auf, weiter für das Bundesteilhabegesetz zu kämpfen. Menschen mit Behinderung hätten große Erwartungen in den Entwurf gesteckt. Diese seien nicht unangemessen und verdienten eine Berücksichtigung."
Von Alexander Drewes
Von strafrechtlich relevanten des LVR habe ich nirgendwo etwas geschrieben, vor allem steht in keinem meiner Beiträge irgendeine Anschuldigung, dass ich davon ausginge, dass der LVR Gelder veruntreut. Das ist eine grobe Verfälschung dessen, was ich geschrieben habe.
Geschrieben habe ich allerdings sehr wohl, dass die Bewilligungspraxis von Leistungen der Eingliederungshilfe durch diesen Sozialhilfeträger - höflich formuliert - jurisitsch teilweise kaum nachvollziehbar ist. Vor allem ist in meinen Augen mindestens teilweise eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem, was der LVR im Hinblick auf die Leistungserbringung an Nachweisen fordert und dem, was er hernach in seinen Leistungsbescheiden selber darzustellen willens und in der Lage ist, festzustellen. Das ist aber eine Frage der sozialrechtlichen Leistungsgewährung, keinesfalls eine solche strafrechtlicher Natur. Ich wäre mit Behauptungen des Inhaltes, ein überörtlicher Sozialhilfeträger veruntreue Gelder, weil die Leistungsgewährung nicht hinreichend erfolgt, ausgesrprochen vorsichtig. Auch die unwahre Behauptung des Begehens von Straftaten durch Dritte ist ja durchaus strafbar, und Sie glauben doch nicht im Ernst, dass der LVR hier nicht entweder unmittelbar mitliest oder doch wenigstens mitlesen lässt? Deshalb ist hier auch großer Wert auf Faktentreue zu legen, wie sie z.B. durch Fr. Maubach in geradezu vorbildlicher Weise erbracht wird.
Von Gisela Maubach
@ Signe
Wenn Sie Inhalte von mir aufnehmen und verwenden, bitte meine Darstellungen richtig lesen, denn nach einem Dreiviertel-Jahr Kampf wird meinem Sohn das Geld für das persönliche Budget nun nicht mehr vorenthalten (wie Sie in einem anderen Thread schreiben), sondern es ist bei weitem nicht bedarfsdeckend, und gleichzeitig wird von der Pflegekasse momentan das gesamte Pflegegeld auf das Konto des Sozialhilfeträgers übergeleitet, obwohl ich selbst immer noch den weitaus größten Teil der Pflege selbst leisten MUSS.
Außerdem wird meinem Sohn der Aufenthalt in der Werkstatt für Behinderte vom LVR nicht "vorenthalten" (wie Sie hier unten schreiben), sondern der LVR zahlt Pauschalbeträge und erwartet, dass die Werkstätten die Deckung des Bedarfes selbst regeln.
Und falls der Bedarf dann doch unzureichend gedeckt wird, bleibt nur die Möglichkeit, das Arbeitsgericht (!) anzurufen, wo man mit dem Wunsch einer ausreichenden Betreuung für einen geistig schwerstbehinderten Menschen vorhersehbar scheitern würde.
Etwa 20 Prozent derjenigen, die in NRW in Werkstätten untergebracht sind, werden in anderen Bundesländern in Tagesförderstätten betreut. Kaum jemand dieser 20 Prozent in NRW traut sich, die Gruppengrößen der Schwerstbehinderten zu kritisieren, weil die Eltern mangels Alternativen vor einem Riesenproblem stehen, wenn sie den WfbM-"Platz" verlieren.
Ansonsten bitte ich darum, mich nicht weiter in Beiträgen mit beleidigenden Inhalten zu erwähnen (z.B. "Sado-Masochisten, die im LVR ihr tägliches Unwesen (getarnt als Beamt/innen und Angestellte des LVR) treiben").
Von derart beleidigenden Inhalten distanziere ich mich ausdrücklich, da ich nach wie vor Sachlichkeit bevorzuge.
Von Signe
Das, was Sie hier, Herr Drewes, berichten, macht den Anschein, als ob der LVR Gelder veruntreue. Denn wo bleiben denn die Gelder des LVR, die er Mitbetroffenen (Frau Maubach) und Betroffenen (Frau Maubachs Sohn, dem der LVR einen adäquaten, TATSÄCHLICH der Schwerstmehrfachbehinderung entsprechenden Aufenthalt in der Werkstatt für Behinderte vorenthält) nicht gibt? Im LVR? Dann wäre dringend eine Buchprüfung beim LVR angeraten, allerdings von Externen vorgenommen. Denn die Gelder, die den Behinderten, die im Einzugsgebiet des LVR wohnen, stehen den Behinderten zu und nicht den offensichtlich Sado-Masochisten, die im LVR ihr tägliches Unwesen (getarnt als Beamt/innen und Angestellte des LVR) treiben und schikanieren.
Von Signe
@ A. Drewes:
Möglicherweise sind beim LVR Arbeitende (oder soll man besser sagen: die Zeit Absitzende?, vom LVR jedoch Bezahlte) stramme Mitglieder der AfD?
Es liest sich so?
Oder sind die beim LVR in der Sado-Maso-Szene aktiv und frönen ihrer Freizeitbeschäftigung weiter, derweil sie tagsüber beim LVR ihre Zeit absitzen und Beamten-Mikado ('Wer sich zuerst bewegt, hat verloren') weiter und vertuschen diese Nichtarbeit mit schikanösen, abwimmelnden Schreiben an die Antragssteller/innen?
Von Alexander Drewes
Die Darstellung von Fr. Maubach ist depriminierend und nach meinen Erfahrungen wohl der Regelfall beim Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Ich vertrete ab diesem Donnerstag die jurisitschen Interessen des Komptenzzentrums Selbstbestimmt Leben in Düsseldorf, das für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf und mithin in gewissem Umfang auch für den Bereich des LVR zuständig ist. Gleichzeitig bearbeite ich die jurisitschen Angelegenheiten eines Diensteanbieters in einer Stadt im Bergischen Land und hatte in diesem Zusammenhang vor einigen Wochen das "Vergnügen", mit der Leitungsebene einer Fachabteilung zu tun zu haben
Der LVR neigt nicht nur dazu, mit den Betroffenen und deren Angehörigen "Schlitten zu fahren", er macht so etwas auch mit Leistungsanbietern, und dies auch auf eine kaum diffizilere Art. Dabei sitzt dieser Leistungsträger förmlich auf dem Geld, der LVR ist einer der finanziell am besten gestellten überörtlichen Sozialhilfeträger (als Landschaftsverband betreibt er noch andere Aufgaben in sehr weitem Umfang), die es in Deutschlang gibt. Gleichzeitig habe ich - auch nicht beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe - jemals eine solche juristische Vorgehensweise, die mit dem Wort niederträchtig nur sehr unzulänglich beschrieben ist, erlebt wie beim LVR. Man scheint dort geradezu der Ansicht zu sein, die Betroffenen müssen erst einmal einen Canossa-Gang nach Köln vornehmen, und wenn sie sich in Demut vor die Stufen des Landschaftsverbandes geworfen haben, werden ihnnen doch zumindest Leistungen teilweise zuteil. Heinrich IV. mag bei seinem Gang nach Canossa ganz schön kalt geworden sein, wenn man sich das bei Papst Gregor VII. erzielten Ergebnis allerdings ansieht, hat er doch einiges erreicht. In Köln scheint der Grundsatz zu gelten: Wir geben Ihnen ein bisschen etwas, wenn Sie mehr oder gar den vollen gesetzlichen Anspruch durchsetzen, dann werden Sie wohl klagen müssen.
Von Gisela Maubach
@ Signe
Kleine Korrektur Ihrer Darstellung:
Das Pflegegeld für meinen Sohn landet nicht auf dem Konto des LVR, sondern auf dem der Kreisverwaltung, von wo das Persönliche Budget ausgezahlt wird - allerdings völlig unzureichend, so dass es bisher kaum in Anspruch genommen werden KANN.
Der LVR wäre hier in NRW ausschließlich für einen Werkstattbesuch zuständig. Bei mangelnder Bedarfsdeckung in den Werkstätten verweist der LVR auf das Dreiecksverhältnis LVR-WfbM-Leistungsempfänger. Man möge sich bitte ausschließlich an die Werkstatt wenden, wenn der Bedarf nicht ausreichend gedeckt wird.
Und welches Interesse sollte eine Werkstatt haben, einen hohen Betreuungsbedarf mit genügend Personal zu decken, wenn das Landesarbeitsgericht bereits entschieden hat, dass eine WfbM gar nicht dazu verpflichtet werden kann, einen besseren Personalschlüssel als 1:4 zur Verfügung zu stellen?
Da mein Sohn in der WfbM in diesem Jahr gegen meinen Willen (!) in einer Gruppe für "ältere Mitarbeiter mit erhöhtem Ruhebedarf" untergebracht wurde, wo er viel geschlafen hat, so dass er die Nächte dann zum Tag gemacht hat, hat er die Werkstatt letztmalig Anfang Juli "besucht", so dass wir nun nichts mehr mit dem LVR zu tun haben.
Andere Anbieter für Tagesstrukturen müssen mit dem LVR einen Vertrag haben, deren pauschale Tagessätze (ohne Berücksichtigung des Ausmaßes der Behinderung) so niedrig sind, dass keine Menschen mit hohem Betreuungsbedarf angenommen werden.
Also bleibt zum Überleben nur das Persönliche Budget. Kostenträger ist in diesem Fall das Sozialamt der Kreisverwaltung, und von dort holt man sich jetzt das (gesamte!) Pflegegeld, obwohl ich insgesamt erst ein paar wenige Stunden entlastet werde.
Wie zynisch klingt da folgendes Zitat aus dem Beitrag?
"Der LVR begrüßt die Gesetzesreform grundsätzlich, fordert aber Nachbesserungen, weil zum Beispiel Menschen mit Behinderung nach wie vor hinsichtlich der Leistungen aus der Pflegekasse diskriminiert werden."
Von Signe
Gefährlich die Worte des Landrates, indem er die stets notwendig zu erbringenden, finanziellen Leistungen an die Betroffenen schon in seinem Geiste deckelt. Somit wird von dem Landrat gradezu vorprogrammiert, DASS es Verlierer/innen in dem Geschacher um die Teilhabeleistungen zwangsläufig geben MUSS.
Jetzt scheint der Ring tatsächlich eröffnet worden zu sein: Schwerstkörperlich-Behinderte gegen Schwerstmehrfach(geistig-und-körperlich)-Behinderte.
Wie verantwortet der Landrat das, dass die Pflegegelder, die Frau Maubach allmonatlich zustehen, einfach mal so auf das Konto beim LVR umgeleitet werden? Wie verantwortet der Landrat diesen Eingriff in die Konten Frau Maubachs und wie verantwortet der Landrat die Verantwortungslosigkeit seiner für diesen Dummfug und die Kleptomanie verantwortlichen Mitarbeiter/innen beim LVR?
Von Signe
Der Bericht (in einem Leserin-Brief) von Frau Maubach ist hier:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/34369/Weniger-m%C3%B6glich-machen---mehr-behindern.htm#comments
Von Signe
Der LVR ist in seinem Zynismus nicht mehr zu überbieten! Ich verweise auf die jüngste Schilderung von Frau Maubach hier bei kobinet-nachrichten.org.