Vorgeschmack aus der Fragestunde des Bundestages
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Berlin (kobinet) Andreas Vega aus München ist im Internet auf die mündliche Befragung der Bundesregierung zum geplanten Bundesteilhabegesetzes und den darin enthaltenen Kostenvorbehalten in Bezug auf das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gestoßen. Die Antworten von Gabriele Lösekrug-Möller auf die Fragen der behindertenpolitischen Sprecherin der Fraktion der LINKEN im Bundestag gibt schon einmal einen Vorgeschmack auf die heutige Debatte.
Link zur Behandlung der Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages

Von Dagmar B
Frau Lösekrug - Möller kann man auch getrost auf Frau gespaltene Zunge taufen, wenn man die Reden vergleicht, die sie auf so manch anderer Anhörung geschwungen hat.
Von Gisela Maubach
Laut Frau Lösekrug-Möller haben es also (Zitat) "die Abgeordneten dieses Hauses in der Hand, Veränderungen vorzunehmen"!
Wie zynisch ist das denn?
Wenn aus ihrem Ministerium ein 382 Seiten langer Ausgrenzungsgesetzentwurf vorgelegt wird, dessen komplexe Zusammenhänge nur von Spezialisten mit Fachgebiet Sozialrecht durchblickt werden können, schiebt Frau Lösekrug-Möller die Verantwortung jetzt allen Ernstes in Richtung Abgeordnete?
Müssen jetzt alle Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige allen Abgeordneten in ihren Heimatkreisen erklären, welche Auswirkungen es hätte, wenn im häuslichen Umfeld Pflegeleistungen vorrangig vor Eingliederungshilfe sein werden?
Und müssen wir noch allen Abgeordneten erklären, dass innerhalb der Eingliederungshilfe die Soziale Teilhabe sogar nachrangig gegenüber den anderen Formen der Eingliederungshilfe sein soll?
Wenn Frau Lösekrug-Möller wiederholt von "angemessenen Wünschen" redet, klingt das so wie ein Wunschkonzert.
In ihrer Position sollte sie allerdings verstanden haben, dass es eben kein Wunschkonzert ist, sondern dass hier u.a. vorgegeben wird, ob Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen dürfen oder unter sich weggesperrt werden müssen!
Sollten die Ausgrenzungen tatsächlich abgenickt werden, sollten wir die Sozialgerichte mit Klagen überschütten und so schnell wie möglich den Weg zum Bundesverfassungsgericht anstreben!
Von Alexander Drewes
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die PStS Lösekrug-Möller wirklich so naiv ist, wie sie der Abgeodneten Werner ggü. heute (wieder einmal, das ist ja nicht das erste Mal) getan hat. Natürlich werden die örtlichen Sozialämter den Begriff des Ermessens zunächst einmal zu ihren Gunsten interpretieren, es wird - wieder einmal - eines ganzen Instanzenzuges bis zum Bundessozialgericht (ggf. bis zum Bundesverfassungsgericht) bedürfen, um die Rechtsansprüche rechttsicher durchzusetzen. Ich sehe eine Menge Arbeit auf die deutsche Sozialgerichtsbarkeit zukommen, wenn der Entwurf auch nur halbwegs so Gesetz werden sollte, wie die Bundesregierung ihn jetzt morgen ins Palrmant einbringt. Und, welch' merkwürdiges Verständnis eines Wunsch- und Wahlrechts ist es eigentlich, wenn die PStS noch gesondert betonen muss, dass Rechtsansprüche nicht unter dem Finanzierungsvorbehalt kommunaler Haushalte stehen dürfen? Genau das praktizieren viele Kommunen seit Jahr und Tag. Ich erlebe das juristisch jeden Tag aufs Neue, dass Menschen entgegengehalten wird, mit den Leistungen eines Persönlichen Budgets ginge es den Betroffenen doch nur darum, auf die Malediven zu fliegen. Hier greift ein inkompetenter Sozialneid der Sachbearbeitungen Bahn, der wirklich unglaublich ist. Nicht umsonst sitzen in den Sozialämter - allzumal im Bereich der Eingliederungshilfe - häufig Mitarbeiter, die die entsprechende Laufbahnprüfung nur mit Ach und Krach bestanden habe, also diejenigen, die keine andere Verwaltungsabteilung mehr haben will. Was man von dort teilweise an (Nicht-)Begründungen zu lesen bekommt, ist mit dem Terminus abenteuerlich nur sehr unzureichend beschrieben. Einmal ganz abgesehen davon, dass die betroffenen beeinträchtigten Menschen regelmäßig in einer Art und Weise diffamiert werden, bei der man sich jedes Mal wieder überlegt, ob man die Sachbearbeitung nicht eigentlich wegen Verleumdung oder Beleidigung anzeigen müsste.