SPD-Fraktion will über Verbesserungen beraten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Kerstin Tack
Kerstin Tack
Bild: SPD

Berlin (kobinet) Im Vorfeld der heutigen Debatte zum Bundeteilhabegesetz im Deutschen Bundestag eingebracht, hat die behindertenpolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, in einer Presseinformation angekündigt, dass die SPD-Bundestagsfraktion über weitere Verbesserungen zum Bundesteilhabegesetz beraten will. Das Gesetz solle die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Es sei eine der ganz wichtigen Sozialrechtsreformen dieser Wahlperiode. Die SPD-Bundestagsfraktion wolle nun im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit dem Koalitionspartner über weitere Verbesserungen beraten.

"Der Entwurf für ein Teilhabegesetz, den die Bundesregierung vorgelegt hat, bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen. Insbesondere müssen Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, künftig deutlich weniger eigenes Geld dazu beisteuern als bisher. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, aus der Eingliederungshilfe einen echten Nachteilsausgleich zu machen. Weitere Maßnahmen des Gesetzes zielen auf Unterstützungsmaßnahmen ab, die bereits vor der Reha einsetzen und auf vereinfachte Reha-Antragsverfahren, mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen ab", betonte Kerstin Tack. Darauf wolle die SPD-Bundestagsfraktion aufbauen und gemeinsam mit dem Koalitionspartner beraten, welche weiteren Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden können.

"Uns geht es dabei unter anderem um Fragen wie die des leistungsberechtigten Personenkreises, die Wahl des Wohnortes, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen durch den Arbeitgeber. Um rechtzeitig Erkenntnisse über die Wirkung des Teilhabegesetzes zu erlangen, ist es uns wichtig, dass die Umsetzung von Anfang an wissenschaftlich begleitet wird", betonte Kerstin Tack. Die SPD-Bundestagsfraktion freue sich, dass das Teilhabgesetz nach einer intensiven Erarbeitungsphase nun den Deutschen Bundestag erreiche und in die parlamentarische Beratung gehe.

Lesermeinungen zu “SPD-Fraktion will über Verbesserungen beraten” (3)

Von Alexander Drewes

Ich weiß überhaupt nicht, ob ich ob der heute im Parlament stattgehabten lobudelnden Heuchelei für Andrea Nahles oder Fr. Lösekrug-Möller jetzt lachen oder weinen soll. Zuerst verkauft man die gesamte Behindertenselbsthilfe für dumm, indem man sie in einen - offensichtlich von vornherein niemals ernst gemeinten - "Beteiligungsprozess" einbindet und jetzt dürfen wir uns durch besagte Ministerin - heute bei ihrer Erläuterung des Gesetzentwurfes - und ihre Parlamentarische Staatssekretärin - gestern bei der Befragung der Bundesregierung - sogar im Parlamant noch öffentlich verhöhnen lassen. Den Vogel schoß heute allerdings die - der Titel lautet wirklich so - inklusionspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack ab, als sie der Opposition und mithin auch uns (da die beiden behindertenpolitischen Sprecherinnen der Opposition Katrin Werner und Corinna Rüffer dankenswerter Weise viele unserer kritischen Argumentationslinien aufgegriffen haben) vorwarf, wir seien nicht hinreichend fachlich. Das ist eine unglaubliche Unverschämtheit uns gegenüber. Beteiligung sieht anders aus, das wäre reines Fürsorge-Geschwätz, was die Abgeordnete Tack heute Nachmittag geboten hat.

Von Alexander Drewes

(1) ... Allerdings scheint, nun nicht gerade bei Ihnen, aber immerhin bei Kollegen aus den beiden Regierungsfraktionen, mittlerweile wenigstens der ein oder andere Kritikpunkt angekommen zu sein. So meinte Uwe Schummer gestern in einem MDR-Beitrag, ihm sei jetzt nicht ganz klar, ob die fünf Lebensbereiche, die ein beeinträchtigter Mensch mindestens erfüllen müssen, um überhaupt in die Gnade der Eingliederungshilfe gelangen zu können, im Ministerium ausgewüürfelt worden seien oder das Ministerium vielleicht eine diesbezügliche Erscheinung gehabt habe. Ihre Fraktionskollegin hat immerhin zugestanden, dass das Zwangs-Pooling vielleicht in aller Regel doch keine ganz so gute Idee sei, man machte sich in der Debatte - gut, Sie nun gerade nicht - auch Gedanken darüber, ob der - ja auch im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen absolut relevante - Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe so eine sonderlich gute Idee sei. Ich fand Ihren Redebeitrag heute einfach nur beschämend und einer - und die Fraktion erfrecht sich wirklich, Ihr Amt so zu betiteln - inklusionspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion schlichtweg unwürdig.

Von Alexander Drewes

Wie sich heute im Plenum eindrücklich gezeigt hat, sind wir Fr. Tack ja offensichtlich sowieso nicht sachlich und fachlich genug. Ich frage mich, es gibt meinen Beitrag zum Gesetz auch hier: https://www.facebook.com/drewes.alexander/posts/1392163314130700, was wir eigentlich an fachlichen Stellungnahmen noch alles liefern müssen, ehe uns die Sozialdemokraite endlich ernst nimmt. Selbst der Redebeitrag von Hrn. Schummer war inhaltlich um Lichtjahre besser als alles, was Fr. Tack, die ja nichts anderes zu tun hatte, als der Opposition zu unterstellen, es ginge ihr nicht um Fakten, sondern nur um Emotionen. Ich bin wirklich entsetzt, mit welchem Personal in der Behindertenpolitik die SPD in den letzten Jahren so auftritt. Die inhaltliche Arbeit wird immer erbärmlicher, die Wagenburgmentalität immer eindrücklicher, der soziale Impetus (außer es geht darum, den Einrichtungsträgern, gut, die sind staatsnah, diese symbiotische Beziehung kann man bei der Geschichte dieser Partei verstehen). Auf die Kritik nicht eingehen, aber den Kritikern unterstellen, sie wüssten ja - und das empfinde ich wirklich als Unverschämtheit uns Betroffenen gegenüber, Fr. Tack! - gar nicht wovon sie redeten. Halten Sie uns wirklich für so dämlich, dass wir nicht in der Lage sind, einen Gesetzentwurf nicht nur zu lesen, sondern ihn auch interpretieren zu können. Und man kann es dieser Koaltion nicht oft genug ins Stammbuch schreiben, den Satz 2 des Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das taten Sie bislang, das werden Sie bislang tun, und Sie verschlimmbessern die Situation der meisten Betroffenen in erheblichem Maße.