Wir entscheiden selbst, wenn wir protestieren

Veröffentlicht am von Christian Mayer

Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) "We are watching you", so hatte das Bündnis Ability Watch die Live-Übertragung der Bundestagsdebatte zum Bundesteilhabegesetz am 22. September am Brandenburger Tor angekündigt. Dass behinderte Menschen die Debatte sehr aufmerksam verfolgt haben, das zeigte sich gestern anhand der massiven Kritik an einigen Äußerungen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen aus den Reihen der CDU, CSU und SPD.

Die Empörung entzündete sich vor allem an der Unterstellung, dass LINKE und GRÜNEN Ängste und damit die Proteste schüren würden. "Wir vertreten uns nicht nur selbst, wir entscheiden auch selbst, wann wir protestieren", brachte es Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) auf den Punkt. Vor allem die Äußerungen von Karl Schiewerling von der CDU in der Bundestagsdebatte am 22. September, mit der er Katrin Werner von den LINKEN zurief, "das Thema eigne sich nicht zur Skandalierung und die Menschen in die Irre zu führen" und "mit Emotionen von Menschen mit Behinderungen zu spielen und sie in die falsche Richtung lenken" entlarvten das Menschenbild über behinderte Menschen. "Wir sind doch keine Marionetten der Opposition oder von irgendjemand sonst, sondern haben unsere eigene Meinung und organisieren unsere eigenen Proteste", hieß es weiter. Auch Dr. Carola Reimann von der SPD hatte prangerte "in unverantwortbarer Art Ängste zu schüren".

Auch die Aussage von Karl Schiewerling, "dass nicht alle Wünsche befriedigt werden könnten" und "so sei das Leben nun mal", mache deutlich, dass er und viele andere der Abgeordneten noch nicht verstanden hätten, dass es hier nicht um ein Wunschkonzert, sondern um die Sicherstellung der Menschenrechte gehe, betonte Sigrid Arnade.

Lesermeinungen zu “Wir entscheiden selbst, wenn wir protestieren” (14)

Von Signe

Ergänzung:
Auf Grund des Verlagerns des Lebens ins Internet (mit Allem, was damit verbunden ist) ist die Möglichkeit gegeben, sich von anderen Menschen mehr und mehr innerlich zu entfernen.
Außerdem scheint die Kommunikation nicht mehr vorrangig dispers (gestreut) zu sein, sondern nach vorn, in eine Richtung gerichtet, da es Menschen gibt, an deren Weltideen sich drangehängt wird, wie dem Macher von f*ceb*ok und es gibt viele andere Menschen, die sich im Internet zu Wortführer/innen aufspielen und so viele Menschen an sich binden (und diese Menschen lassen sich halt auch an einen Menschen binden).
Und so weiter und so fort.

Von Signe

Meine Behauptung (kann ich so und ad hoc nicht belegen); meine Behauptung speist sich aus meinen Beobachtungen und den Schlüssen hieraus, die ich bis dato gezogen habe:
Je mehr sich das Leben online verlagert, desto weniger Interesse scheint an den unmittelbaren Nachbarn und deren Schicksal vorhanden zu sein.
Für das Interesse am Schicksal des Nachbarn und für Hilfe für den Nachbarn ist es Bedingung, sich auch mal physisch zu engagieren und nicht nur Worte im Internet abzusondern. Diese Fähigkeit, spontan direkt und praktisch jemandem im 'Offline-Leben' zu helfen, denke ich, geht leider nach und nach verloren. Mit dem Verlust der Fähigkeit 'offline' zu helfen, geht die Empathie für den Nachbarn verloren. Weil man ja keine Zeit mehr hat, an den Nachbarn zu denken und sich auch noch für ihn praktisch und womöglich über einen längeren Zeitraum hinweg einzusetzen. Offensichtlich eine nie endende 'Geschichte' (Tatsache). Leider und bedauerlich und nachdenklich machend.

Von nurhessen

„Kümmern Sie sich bis zum 30.09.2016 um einen Heimplatz!”

Wer erinnert sich noch unter den –zig Nachrichten und –zig Leserbriefen in diesem Forum noch an die „Geschichte“ und das Schicksal von Herrn Dirk Bergen aus Freiburg?

Sie ist geschrieben, kommentiert, auf die Behörden geschimpft. Damit ist sie aus dem kollektiven Gedächtnis der Leserschaft verschwunden- und leider auch gelöscht. Man hat seine Schuldigkeit getan und sich gehörig empört! Damit ist dann auch genug. Und weiter geht’s… im Alltagsgetümmel.

Die Antwort vom Donnerstag, 15. September 2016 11:56 von Herrn Dirk Bergen ist es in diesem Zusammenhang wert, aus dem Orkus der Vergessenheit geholt zu werden. Sie darf nicht untergehen. Denn sie beschreibt genau die Verfassung, der wir alle verfallen sind, und die das Leben auch für die Verantwortlichen „da oben“, die uns regieren, so einfach macht: Man vergisst und/oder was kümmert mich das Schicksal meines Nachbarn. Mag dieses Schicksal eines anderen, der doch unser Nächster sein soll, noch so unglaublich und erschreckend sein. Es ist erzählt und damit basta. Auf zu den nächsten Untaten der Herrschenden!

Herr Dirk Bergen schrieb am 15. September 2016 11:56 wörtlich:

„Jetzt möchte ich auch noch was zu Signe sagen. Frau Signe wundert sich, dass nicht mehr Leserbrief kommen. Sie müssen zwei Sachen berücksichtigen. WIr Leben heute in einer schnelllebigen Welt. Ich will das anhand eines Beispiels belegen. Wer denkt denn heute noch daran, als ein Pilot sammt vollbesetzter Passagiermaschine Selbstmord beging. Zweitens es ist schwer als Behinderter etwas der Gesellschaft mitzuteilen und um Hilfe zu beten. Weil viele nicht wissen wie sie in eine Materie einsteigen sollen, die sie nicht kennen. Wie viel Infostände habe ich in meinem Leben mit gemacht und ganz wenige Echos haben wir dadurch erfahren.“

Wie wahr und wie erschreckend! –

Von Alexander Drewes

Liebe Gisela Maubach,

das gerade Tragische ist ja: Spätestens durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesrepublik Deutschland, wenn deren wesentliche Protagonisten in Verwaltung und Gesetzgebung schon die eigene Verfassung nicht verstehen oder nicht wahrhaben wollen (der Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gilt immerhin seit 1994), anerkannt, dass die Rechtsfolgen, die sich für behinderte Menschen aus der BRK ergeben, Menschenrechte und keine schieren sozialrechtlichen Leistungsansprüche sind. Wir wollen also nicht nur Menschenrechte, formal - wenn auch weitgehend unbeachtet - betrachtet, haben wir einen menschenrechtlichen Anspruch.
Ich kann Sie ansonsten mehr als gut verstehen: Ich hätte an Ihrer Stelle, bei dem Erfahrungsschatz, den Sie uns hier über die Jahre geschildert haben - auch längere Zeit gezögert, ob ich mich von diesem Staat wirklich auszeichnen lassen will; letztlich ja auch dafür, dass er Sie bis an Ihre letzten körperlichen Reserven (und weit darüber hinaus) gehen lässt. Daneben: Was es allein für ein Hirnschmalz erfordert, mit Sozialbehörden adäquat umgehen zu können, ist auch schon mindestens eine Glosse wert. Wenn man nicht ziemlich oder sogar sehr genau weiß, wie man argumentieren muss, wird man in aller Regel, ich erlebe das jeden Arbeitstag in meinen Beratungen - in einer Art und Weise untergebuttert, der den Artikel 1 des Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen ja angeblich unantastbar sei (bei dem unan hab' ich mich eben wirklich schwer getan, es zu schreiben) nur noch wie Hohn erscheinen lässt. Und, auch das erleben unmittelbar und mittelbar regelmäßig: Man wird von den Sachbearbeitungen (und höher) ja dann durchaus regelmäßig auch noch tatsächlich verhöhnt, bis hin zu dem Spruch, wovon man denn in den letzten Wochen gelebt habe, ehe man einen Leistungsanspruch geltend macht, im Gründe müsse man ja jetzt eigentlich schon verhungert und mithin tot sein.

Mit den besten Grüßen

Alexander Drewes.

Von soulsister

Hallo ,wir protestieren auf jedej Fall am Freitag den ganzen Tag ´auf Der Rehacare.
Ich fahre dorthin und mindestens 15 andere.
Wegen Des Treffens : ich stelle die Kontaktdaten im Laufe des Wochenendes ein.
hier - wie zugesagt - einige Informationen zur Aktion am 30.9.16 in Düsseldorf auf der Rehacare. Bis jetzt haben sich
mehr als 20 Menschen angemeldet - wirklich klasse! Und werbt noch ein bischen.....

So läuft es:

1.) Wir treffen uns ab 10:30 Uhr am Haupteingang Nord.
2.) Dort werden die Eintrittskarten und die T-Shirts ausgegeben.
3.) Wir gehen gemeinsam rein und über die Messe, damit wir möglichst auffallen.
4.) gut wäre es, auf jeden Fall bei den Ständen der Vereine und Verbände vorbei zu gehen und bei den beiden Landschaftsverbänden, Parteien und dem DGB.
5.) Das Ganze sollte ca. 2 Stunden dauern, und dann kann jede(r) selber entscheiden, ober er noch länger bleiben will oder nach Hause fährt.
6.) Bevor wir losgehen sollten wir ein paar schöne Gruppenfotos machen und auf der Messe auch einige Fotos machen. Wer nicht fotografiert werden will, kann das sagen - kein Problem.
7.) Schön wäre es, nach dem rundgang mit vielen Besucherinnen ins Gespräch zu kommen.

Wir sehen uns!

Von Gisela Maubach

Übrigens beabsichtige ich, am kommenden Donnerstag zur REHACARE nach Düsseldorf zu fahren.
Gibt's da irgendwelche Treffpunkte, wo weitere Vorgehensweisen koordiniert werden können?

Von Sabine Fichmann

"Auch Dr. Carola Reimann von der SPD prangerte an "in unverantwortbarer Art Ängste zu schüren"."

Es handelt sich um sehr reale Ängste- was wird aus unserem Sohn, wenn wir nicht mehr sind? Darf er nach wie vor weitestgehend selbstbestimmt in seiner kleinen Wohnung leben, oder wird er aus Kostengründen in ein Pflegeheim abgeschoben?
Wird ihm die gleiche Betreuung zuteil, die wir als Familie seit über 30 Jahren (!) leisten oder darf er sich dann nur noch einen Assistenten mit anderen teilen, so dass seine Eigenständigkeit aufgehoben wird?
Leere Worthülsen wie "keinem wird es schlechter gehen" und unverschämte Äußerungen wie "so sei das Leben nun mal" lassen Böses vermuten...zumindest zeigt es, dass man sich mit dem Thema nicht außeinander gesetzt hat- schnell durchwinken, wird schon passen...
Herr Schiewerling, gerade das Thema Bundesteilhabegesetz so wie es jetzt im Entwurf vorliegt eignet sich zur Skandalisierung- Ihre verachtenden Äußerungen ebenso.

Von Gisela Maubach

Lieber Alexander Drewes,

in der Annahme, dass Sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande mich meinen, dazu kurz folgendes:

Nachdem ich die Nachricht vor wenigen Wochen erhielt, war ich einen kurzen Moment entschlossen, diesen "Verdienstorden" gar nicht anzunehmen, weil es sich widerspricht, wenn man einerseits "in Anerkennung der um Volk und Staat erworbenen besonderen Verdienste" geehrt wird und gleichzeitig von eben diesem Staat gezwungen wird, weiterhin gegen Windmühlenflügel zu kämpfen.

Im entsprechenden Pressebericht ist u.a. zu lesen:
"Die . . . setzt sich seit fast 30 Jahren im sozial-mitmenschlichen Bereich für Behinderte und deren Rechte ein" oder "Als sachkundige Person und betroffene Mutter ist sie eine unermüdliche Anwältin behinderter Kinder und Jugendlicher", so dass ich diejenigen, die die Auszeichnung unter diesen Aspekten initiiert hatten, nicht enttäuschen konnte.
Im Pressebericht ist allerdings auch zu lesen:
"Sie nutzte aber auch die Gelegenheit zu Kritik an bürokratischen Hürden".

Am vergangenen Mittwoch war aber auch eine komplette Zeitungsseite in der gesamten Region Aachen mit dem Thema Teilhabegesetz gefüllt, wobei das Haupt-Thema wieder die Einkommens- und Vermögensanrechnung war.
Ulla Schmidt wurde innerhalb des Beitrages gefragt, ob sie für das BTHG in seiner jetzigen Form im Bundestag stimmen würde.
Da sagt sie klar "nein" und meint, dass sie davon überzeugt sei, dass das BTHG den Bundestag nicht so verlassen wird, wie es jetzt als Entwurf eingebracht wurde.
Auf die Frage, wo sie Nachbesserungsbedarf sieht, sagt sie, dass die Vermögensregeln nur für Menschen verbessert würden, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, und sie könne Eltern von Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht erklären, warum sie für ihre Kinder keine Lebensversicherung abschließen dürfen.

Warum wird von unseren Regierungsparteien immer suggeriert, dass wir nur Luxusprobleme hätten?

Wir fordern Menschenrechte!

Von Alexander Drewes

3.
Man verleiht zwar gerne - mittlerweile auch an "uns", mittlerweile sogar schon an die Angehörigen der Betroffenen (was eine großartige Sache für deren Lebensleistung ist; die Frage ist nur, hilft uns das im täglichen Gestrüpp dessen, was wir da zu ertragen haben, wirklich weiter) - den ein oder anderen Orden, es darf dann sogar mittlerweile manchmal sogar schon das Bundesverdienstkreuz am Bande sein.
Im behördlichen Alltag werden wir nach wie vor abgefertigt wie Schulkinder oder wie Äffchen im Zoo, denen man regelmäßig Futter gibt, sie beim Spielen richtig niedlich findet, sie aber ansonsten in keiner Weise ernst nimmt.
Ich habe kürzlich als einer der Mitverfasser des Ursprungsentwurfs des BGG, den das FbJJ vor fünfzehn Jahren geliefert hat, geschrieben:
Sie haben uns so lange mitspielen lassen, sie haben uns sogar so lange ein wenig glänzen lassen, wie sie wussten, es kann ihnen finanziell nicht wirklich schaden. Schon die UN-BRK haben sie so hundsmiserabel übersetzt, dass man wirklich froh sein muss, dass die deutsche Übersetzung rechtlich überhaupt nicht maßgeblich ist (das LSG Baden-Württemberg verwendet z.B. die - durchaus maßgebliche - französische Fassung). Das SGB IX verkommt zu einem ähnlichen Papiertiger, wie es das 1974 geschaffene RehaAnglG (das weitgehend dieselben Zielsetzungen verfolgte wie das SGB IX) eines war (weil die darin formulierten Rechte regelmäßig nicht mit Sanktionen belegt waren, wenn sie von den Leistungsträgern nicht befolgt wurden; das ist im SGB IX sehr weitgehend genauso).
Jetzt legen sie uns ein BTHG vor, von dem ich nicht umsonst schreibe, es sei der schlimmste Rückschritt in der Behindertenpolitik seit den 1960er Jahren. Als das BSHG geschaffen worden ist, hat man sich wenigstens bemüht, aus den Fürsorgerichtlinien der 1920er Jahre stammende Regelungen gesetzlich so zu normieren, dass ein pflichtgemäßes Ermessen durch die Verwaltung ausgeübt werden musste. Sogar dahinter geht der BTHG-Entwurf in Teilen noch zurück.

Von Alexander Drewes

Ein mäßiges Lob übrigens an den behindertenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion Schummer: Derselbe ging mir - bei Weitem - nicht weit genug, aber er hat einige Probleme wenigstens konkret fassbar gemacht, so schon in einem MDR-Beitrag vom Mittwoch, wo er sinngemäß ausgeführt hat: Wie das Ministerium auf die fünf Kriterien [derer es im Regelfall bedarf, um überhaupt noch Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können; d. Verf.], ist mir schleierhaft. Ich weiß nicht, ob sie das ausgewürfelt haben oder sie eine Erscheinung hatten.
Genau das scheint mir das grundständige Problem in weiten Teilen dieses Entwurfs zu sein. Als halbwegs intelligenter Laubfrosch kann man beim fachlichen Durchlesen des Entwurfs eigentlich nur zu drei Schlussfolgerungen gelangen:
1.
Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf keinerlei progressive Ausgabendynamik verbunden sein darf, weitgehend ernst genommen. Das Gesetz ist ausdrücklich - das haben auch die Debattenredner auch der Koalition am Donnerstag noch einmal eindrücklich betont - kein Gesetz, das in irgendeiner Form zusätzliche Leistungselemente enthält. Es ist vielmehr - und darauf hat die Opposition dankenswerter Weise in aller Klarheit - in Wahrheit ein Spargesetz.
2.
Es erweckt sich an mehreren Stellen der Eindruck, als sollten Einrichtungsträger massiv geschützt werden. Man könnte auf den bösen Verdacht kommen, von denselben sei die ein oder andere Handreichung zum Gesetzentwurf geliefert worden (Lobbyisten gibt es - natürlich - auch mittlerweile auf diesem Gebiet; es gibt sie - dummer Weise - nur eben praktisch überhaupt nicht von "unserer" Seite).

Von Alexander Drewes

Und sie können sich noch nicht einmal - die Damen und Herren gerade der Union sind doch ansonsten so bibelfest - auf das Zitat aus dem Lukas-Evangelium "Denn sie wissen nicht, was sie tun" (Lk 23, 34). Nicht allein, dass die Debatte - ob es nun Hr. Schiewerling oder Fr. Tack waren - vonseiten der Koaltion mit wirklich unterirdischen Argumenten geführt worden ist. Wir beobachten die ganze Diskussion, wenn ich denn Hr. Schiewerling richtig verstanden habe, ja von Bäumen aus, auf die uns die Opposition mit ihrer Angstmache getrieben habe und die Opposition in den Personen der Abgeordneten Katrin Werner und Corinna Rüffer hatte also - nach der inklusionspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack - nichts Besseres zu tun, als nur auf Emotionen zu setzen und solle sich endlich wieder auf die Ebene der Fachlichkeit begeben. Wir sind also, die wir alle Fraktionen mit den von Fr. Werner und Fr. Rüffer verwendeten Argumenten gefüttert haben, so von Angst vor unserer eigenen Argumentation erfüllt, dass wir auf Bäume klettern müssen (kann ich nicht, ich hab' u.a. eine beidseitige Hüftdysplasie und Klumpfüße; auf Bäume klettern ist damit nciht drin) und wir sind so unfachlich, dass wir die fachliche Luminiszenz einer Kerstin Tack, die sich dann gleich bemüßigt gesehen hat, überhaupt kein fachliches Argument zu bringen, nicht erkennen können. Wie pflegte vorgestern Abend noch die Abgeordnete Gottschalck in einer persönlichen Nachricht an mich zu schreiben: Ich will Sie schützen. Aha, nicht nur, dass wir - abgesehen von den Begrifflichkeiten - mit dem BTHG vom Fürsorgerdanken eben nicht wegkommen, wir müssen auch vor unseren Argumentation und vor unserer eigenen Wut darüber, auf gut deutsch nur noch verarscht zu werden, geschützt werden. Es ist immerhin gut zu wissen, wo die Union und die SPD behindertenpolitisch wirklich stehen.

Von Gisela Maubach

Die Aussage von Herrn Schiewerling macht die Doppelzüngigkeit deutlich, mit der sich unsere Regierungsparteien immer unglaubwürdiger machen.
Wenn er meint "so sei das Leben nun mal", dann soll er sich nicht gleichzeitig als derjenige feiern lassen, der daran arbeite, die UN-BRK "schrittweise" umsetzen zu wollen.

Wenn er wortgleich mit Uwe Schummer, Marcus Weinberg, Hermann Gröhe und Wolfgang Bosbach schreibt: "Ein Ausschluss von Leistungen der sozialen Teilhabe, wie Sie ihn aus § 76 und § 102 herauslesen, ist nicht vorgesehen und auch nicht beabsichtigt", dann sollte er sich mal über die Bedeutung des Wortes Vorrangigkeit informieren.

Und wenn man bedenkt, dass das BTHG ja nicht jedes Jahr neu formuliert werden dürfte und lange Jahre Bestand haben wird, ist das Wort "schrittweise" ebenso irreführend, denn diejenigen Menschen, die jetzt (!) aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden, sind nun mal draußen.

Die UN-BRK bindet als Bundesgesetz schon jetzt (!) die deutschen Gerichte, und die werden wir mit Klagen überschütten, wenn der Entwurf mit seinen Ausgrenzungen abgenickt wird.

Von Signe

Schrumpft wenigstens die Anzahl der Mitglieder der Bundestagsfraktion der cdu / csu bei den nächsten Bundestagswahlen. Wie in Berlin, wo die cdu eine historische Wahlpleite erlebte.

Von Signe

"... die Aussage von Karl Schiewerling, "dass nicht alle Wünsche befriedigt werden könnten" und "so sei das Leben nun mal" ..."

Nun, die cdu / csu-Bundestagsfraktion (und deren LobbyistInnen) haben offensichtlich an dem Bundesnichtteilhabegesetz in weiten Teilen mitgeschrieben zu haben und die spd ist vor diesen sozialpolitischen Querschlägern (aka Halunken) eingeknickt. Wie immer. Wie Gabriel bei CETA und TTiP.