Kein Wahlrecht auf schulische Segregation

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

UN-Konvention - Symbolbild
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Bild: domain public

Wien / Genf (kobinet) "Kein Wahlrecht der Eltern auf schulische Segregation" Das ist die Kernbotschaft des allgemeinen Kommentars Nr. 4 zur UN-Behindertenrechtskonvention, der am 2. September 2016 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf veröffentlicht wurde. "Darin werden die staatlichen Verpflichtungen zur Umsetzung von Artikel 24 der Menschenrechtskonvention verbindlich normiert, an dem sich auch das bestehende deutsche Bildungssystem messen lassen muss", heißt es in einem Bericht des Online-Nachrichtendienstes BIZEPS.

Link zum Bericht

Lesermeinungen zu “Kein Wahlrecht auf schulische Segregation” (30)

Von nurhessen

@ Angehöriger zu Ihrem Zitat:
„Wobei ich als weiteren Teil der Lösung qualitätsgesichert „Hausbeschulung“ ermöglichen würde. Aber das ist ein weiteres weites Thema - es darf auch da nicht darum gehen, dass die Betroffenen und ihre Familien allein gelassen werden oder das Recht der Kinder auf Bildung untergraben oder das Versagen und Wegschauen der Gesellschaft legitimiert werden.“
s. den gerade in Oberfranken „aufgeflogenen“ Fall der seit 30 Jahren alleingelassenen Eltern mit ihrem „schulunfähigen“ Sohn, denen wohl jetzt ein Prozess im Alter von ca. 80 Jahren wegen „Freiheitsberaubung“ ins Haus steht. Das kommt dabei heraus, wenn man nicht den normalen vorgeschriebenen Weg von Schule bis zur Bahre geht…

Von Angehöriger

@ Alexander Drewes: Ja. Und ja: Das muss man sich wirklich erstmal leisten können! Ich glaube, Sie können nachvollziehen, dass wir mangels schulischer Inklusion 300km umgezogen sind. Bei allen Nachteilen. Und uns noch immer nicht „sicher“ fühlen. Auch wir erleben u.a. die Unterfinanzierung an allen Ecken und Enden. Alles geht nur, wenn wir ein ganzes Netz an „Willigen“ finden: Und nicht nur unser Kind selbst und wir als Familie, sondern auch alle beteiligten Dienstleister mehr tun, als wofür sie bezahlt werden. Und dieses Netz an „Willigen“ ist einfach Glückssache - haben Dienstleister A, B und C genug Geduld und Ressourcen, bis wir auch Loch D, E und F gestopft haben, oder springt jemand ab? (Hinzu kommt bei uns gerade noch, dass hier in Berlin erstmal keine individuell bedarfsdeckenden Nachteilsausgleiche und kein persönl. Budget für Kinder gewährt werden, sondern nur untergesetzlich verankerte, im Zweifelsfall nicht bedarfsdeckende Ausgleiche, die einrichtungs- und dienstleistergebunden sind und von der Einrichtung jetzt zum Stopfen anderer Lücken benutzt werden, statt als Nachteilsausgleich für unser Kind… und unserem Kind und uns wird von der Einrichtung auch noch ein schlechtes Gewissen gemacht, weil die gewährten Nachteilsausgleiche nicht bedarfsdeckend sind *grumpf*)

Von Angehöriger

@Gisela Maubach:
1. „Junge[…], der schon im Sonderkindergarten mit den Beinen an den Stuhlbeinen festgebunden wurde, damit er am Tisch sitzen bleibt, “ – W-T-F?!!! Und ich befürchte durch unsere eigenen Erfahrungen, dass solche Maßnahmen von den Ausführenden sogar noch für gerechtfertigt gehalten wurden…

2. Ich bin nach wie vor ganz bei Ihnen! Und danke, dass Sie mir auch die Situation nach der Schule ins Bewusstsein bringen.

Meine persönliche Antwort auf Ihre Fragen ist ein Systemwandel in den Schulen. Für uns haben wir die Lösung in montessori-artigen Schulen gefunden: Jedes Kind lernt in seinem Tempo und Rhythmus, in altersgemischten Gruppen und bei Bedarf eben auch auf einem beliebig zieldifferenten Niveau. Fehlt mein Kind, verpasst es keinen Stoff, sondern kann da ansetzen, wo es rausgefallen ist. Und andersherum kann es Themen auch schneller abarbeiten, als wenn es an das Tempo einer Gruppe gebunden ist.

Für Kinder mit den von Ihnen beschriebenen Verhaltensweisen, soweit ich sie mangels Erfahrung überhaupt nachvollziehen kann, könnte ein solches, montessori-artiges System auch Inklusion bringen: Das Kind kann in seinem Tempo und nach seinen Schwerpunkten lernen, aufstehen, auf den Hof gehen, wann es will; wenn es das braucht in einem anderen Raum, draußen, auf dem Boden, zuhause, alleine, mit anderen o.ä. lernen. Und zu einem „barrierefreieren“ Schulsystem in einer baulich barrierefreieren Schule gehören trotzdem individuelle Nachteilsausgleiche im umfassendsten Sinne, Hilfsmittel, 1:1 Dolmetscher_innen und Assistenz, b.B. auch qualifizierte, b.B. auch mit festem Personal etc.

Wobei ich als weiteren Teil der Lösung qualitätsgesichert „Hausbeschulung“ ermöglichen würde. Aber das ist ein weiteres weites Thema - es darf auch da nicht darum gehen, dass die Betroffenen und ihre Familien allein gelassen werden oder das Recht der Kinder auf Bildung untergraben oder das Versagen und Wegschauen der Gesellschaft legitimiert werden.

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Darüber wird hier berichtet:

http://www.infranken.de/bayreuth/Raetsel-um-verwahrlosten-Sohn;art164173,2223824

Ein bedenklicher Satz, der den vorliegenden Beitrag ad absurdum führt, findet sich im vorletzten Absatz. Er lautet:

"Jetzt gibt es frühzeitig Hilfsangebote, wenn Kinder als nicht schulfähig eingestuft werden."

"Nicht schulfähig" . . . habe ich irgendwo schon mal gehört . . .

Von nurhessen

In Oberfranken ist laut Medienberichten Ende September ein ca. 40-jähriger Mann aus der „Isolation“ seines Elternhauses befreit worden. Die Hintergründe scheinen noch ziemlich unklar. Aber soviel ist bereits an Informationen durchgesickert: Der erwachsene Mann hatte die Grundschule besucht, war bis zu seinem 13. Lebensjahr auf einer Gesamtschule, bis ein Gutachten ergab, dass er „schulunfähig“ sei. Daraufhin ist er wohl bei seinen Eltern (jetzt beide ca. 80-jährig) „untergetaucht“. Er war niemals fixiert noch schlecht ernährt, allerdings lt. den Polizeiberichten „verwahrlost“. – Frage: Wie hätten die Eltern vor ca. 30 Jahren handeln sollen? Ihren Sohn in einem bayerischen Heim unterbringen sollen? – Vielleicht wird unter dem neuen BTHG in ca. 30/40 Jahren über ähnliche und mehr Fälle dieser Art zu berichten sein??

Von Alexander Drewes

Die Beispiele von Gisela Maubach und Inge Rosenberger zeigen sehr eindrücklich, wie dieser Staat mit den eigentlichen Leistungsträgern dieser Gesellschaft "umspringt":
Vorne herum wird lobgehudelt, nach einigen Jahrzehnten sodann sogar einmal ein Orden "spendiert", hinten herum wird nach wie vor darauf gesetzt, dass die Angehörigen ihre gesamte physische und psychische Kraft nicht nur auf die Betreuung der Kinder auch dann noch erfolgt, wenn dieselben längst erwachsen sind, es wird den Anghörigen jeder nur denkbare Stein in den Weg gelegt, es werden Leistungen negiert, die glasklar im Gesetz normiert sind. Die Sozialleistungsverwaltung scheint geradezu zu meinen, auch genau diesen Menschen könne sie als Dankesschuld für die geleistete - auch für die gesellschaftliche, ansonsten hätte es die Orden ja nicht gegeben (wenn man nicht von vornherein davon ausgehen will, dieselben seien ausschließlich als Sedativum verliehen worden) - Arbeit auch noch permanent den Mittelfinger zeigen, zumindest habe ich diese Vermutung spätestens seit dem Zeitpunkt selber, seitdem es im Hinblick auf die Leistungsgewährung meiner eigenen jüngsten Ziehtochter "ernst" wird.

Von Gisela Maubach

Und für diejenigen, die es nicht wissen:

Inge Rosenberger hat bereits vor zwei Jahren das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen bekommen . . .

Von Inge Rosenberger

Zitat Gisela Maubach: "Mein eigenes Leben empfinde ich nicht mehr als lebenswert, da es nur aus Kampf und Bürokratie besteht.
Eine Bundesrepublik, die mich dafür ehrt, dass ich ständig gegen sie selbst kämpfen muss, damit wenigstens mein Sohn ein lebenswertes Leben führen kann, kann ich nur als scheinheilig empfinden."

Diesem Zitat kann und muss ich mich (abgesehen davon, dass ich eine Tochter habe) vollumfänglich anschließen.

Bei unserer Tochter ist zwar die über die Tagesförderstätte angebotene Tagesstruktur der Lebenshilfe absolut zufriedenstellend - wir möchten nicht darauf verzichten.
Allerdings kämpfe ich seit März 2014 darum, dass meine Tochter in eine (noch nicht existente) ambulant betreute WG ausziehen kann. Es gibt bürokratische Hürden, nicht zu bewältigende Anforderungen an uns Eltern und schwammige Zusagen - die logischerweise nicht eingehalten wurden - statt einer hilfreichen Unterstützung von Seiten der Verantwortlichen. Briefe mit der Bitte um Unterstützung, die an die zuständigen Behinderten- und Inklusionsbeauftragten im Bereich des Kostenträgers geschrieben wurden, blieben unbeantwortet - es gab nicht mal eine Art von Empfangsbestätigung!
So viel zur Wertschätzung von uns Eltern...


Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Das Zurückgeben habe ich mit der Einschränkung versehen, "falls wir nochmal auf die Vorrangigkeit der WfbM verwiesen werden" - so wie es gerade im BTHG-Entwurf vorgesehen ist.

Eine WfbM, die meinen Sohn gegen meinen Willen einer Gruppe für Ältere mit erhöhtem Ruhebedarf zuordnet, werde ich ihm definitiv nicht mehr zumuten, denn er blüht förmlich auf, wenn er sich in Freiheit unter nicht-behinderten Menschen bewegen darf.

Die "Freiheit zumindest, zu äußern, was in meinen Augen Recht und Unrecht ist", hätte ich auch ohne Auszeichnung derer, die mich genau dazu zwingen und mich meine eigene Lebensqualität kosten.

Es bleibt abzuwarten, für welche Personenkreise (und welches Alter) die Begriffe Inklusion und Selbstbestimmung zukünftig tatsächlich gewollt sind.

Von nurhessen

Liebe Frau Maubach,
zu Ihrer Äußerung, das Bundesverdienstkreuz wieder zurückzubringen, fällt mir nur ein, dass mit dieser Ehrung auch eine Freiheit verbunden ist; die Freiheit zumindest, zu äußern, was in Ihren Augen Recht und Unrecht ist. Denn sonst hätte man Ihnen ja nicht ZU RECHT diese Würdigung zu teil werden lassen. Es sei denn diese Republik führt sich selbst an der Nase herum.
Grüße

Von Gisela Maubach

Das Bundesverdienstkreuz am Bande werde ich höchstpersönlich zum Bundespräsidialamt zurückbringen, falls wir nochmal auf die Vorrangigkeit der WfbM verwiesen werden.

Bis zu seinem letzten WfbM-Tag war mein Sohn dort gegen meinen erklärten Willen innerhalb einer Gruppe für Ältere (!) mit erhöhtem Ruhebedarf (!) untergebracht - mit Wasserbett und sonstigen Liegeflächen. Und gegen meinen erklärten Willen hat er dort dann aus Langeweile geschlafen, so dass er nachts fit war und schlaflose Nächte verursacht hat.
Und dieses Schlafen tagsüber nennt man Teilhabe am Arbeitsleben!

Ich habe ganz bewusst öffentlich bei facebook kurze Filme gepostet, so dass sich jede/r überzeugen kann, wie viel Lebensfreude mein Sohn zeigen kann, wenn er sich frei bewegen darf. Aber dafür benötigt er wegen seinen schweren geistigen Behinderung eine Betreuungsperson.

Mein eigenes Leben empfinde ich nicht mehr als lebenswert, da es nur aus Kampf und Bürokratie besteht.

Eine Bundesrepublik, die mich dafür ehrt, dass ich ständig gegen sie selbst kämpfen muss, damit wenigstens mein Sohn ein lebenswertes Leben führen kann, kann ich nur als scheinheilig empfinden.

Von nurhessen

Noch ein Letztes zur guten Nacht:
Die Lobby, Frau Maubach, sind wir und Sie … Denn dafür haben Sie in Anerkennung die Würde, den Dank, den Auftrag und das Weiter-So die Auszeichnung des Bundesverdienstkreuzes erhalten…

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Völlige Übereinstimmung - fehlt nur noch die entsprechende Lobby für diejenigen, die ihre Tage demnächst vorrangig in den Werkstätten verbringen sollen . . .

Von Alexander Drewes

Nicht, dass es nicht hinreichende Schnittstellenprobleme ohne Ende gäbe, über die schon - mehr oder weniger - diskutiert wird. Gäbe es nicht Menschen mit einem Standing von Gisela Maubach oder Inge Rosenberger (die jetzt nicht Genannten mögen mir nicht böse sein, ich wollte jetzt absichtlich zwei "Leuchttürme" benennen, die auch hier in den kobinet-Nachrichten - leider nur in den Leserbriefspalten - schreiben), ich hätte die Angehörigen-Problematik vermutlich so lange selber nicht wahrgenommen, bis sie mir vor einigen Jahren selber auf die Füße fiel (insofern muss ich auch der Ehrlichkeit halber gestehen: Man hat als selbst Betroffener noch einmal einen völlig anderen Blick denn als selbst betroffener Angehöriger).
Liebe Gisela Maubach, verstehen Sie doch um Gottes Willen die armen Kostenträger: Während Schulassistenz deswegen in großen Bereichen pfui sein muss, weil sie weitgehend durch die örtlichen Sozialhilfeträger (Frage an das mitlesen Publikum: Ist das irgendwo in der Republik auch eine überörtliche Leistung; ich meine, aus NRW mal so was auf einer Veranstaltung des Deutschen Vereins gehört zu haben) finanziert wird, bringen WfbM mittlerweile wohl sogar halbwegs Geld ein. Da stören Menschen nur, deretwegen die WfbM einmal ursprünglich eingerichtet worden sind, also solche Menschen, die für den ersten Arbeitsmarkt völlig ungeeignet scheinen (und es objektiv wohl auch sind, wenn ich mir die Verhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt so betrachte). So wenig, wie man beeinträchtigte Menschen mit einem umfassenden Assistenzbedarf, die nicht in der Lage sind, ihre Ansprüche selbst artikulieren können, überhaupt gewillt ist, in Politik und Verwaltung überhaupt wahrzunehmen, so wenig will man sich mit der Problematik, wie man solchen Menschen überhaupt eine adäquate Tagesstruktur aushäusig schaffen könnte, auseinandersetzen. Um es jetzt gehässig zu formulieren: Das kostet nicht nur (nicht unbeträchtlich) Geld, das bringt doch auch von keiner Seite Meriten ein.

Von nurhessen

Liebe Frau Maubach,
stellen wir uns mal vor, „Wir hätten einen Traum“! Auch wenn es zu Zeiten eines BTHG, das seinen Namen nicht verdient, eine Utopie scheint, dürfen wir wohl doch noch reelle Träume entwerfen. Dazu ist natürlich personenzentrierte Assistenz in des Wortes Sinn notwendig. Mit persönlicher Assistenz von Anfang an, ist es meiner Meinung nach möglich
1. Eine inklusive Gesellschaft von Anfang an zu leben,
2. keine „Sonder“kindergärten, denn wie früher zu vielleicht besseren Zeiten gesagt: wer einen Sonderkindergarten besuchen kann, der kann auch jeden Kindergarten besuchen,
3. keine „Sonder“schulen: denn wer eine Sonderschule besuchen kann, der kann auch jede andere Schule besuchen,
4. keine Werkstätten für behinderte Menschen, denn wer in einer Werkstatt seine Tage acht Stunden verbringen kann, der kann seine Tage auch mit persönlicher Assistenz nach seinen Bedürfnissen gestalten.

Grüße

Von Gisela Maubach

Eine aktuelle schriftliche Stellungnahme der Sprecherin für Sozialpolitik der Grünen im NRW-Landtag, die sich dafür ausspricht, dass auch schwerstmehrfach-behinderte Menschen in Werkstätten betreut werden - ohne zwischen Recht und Pflicht zu unterscheiden:

Zitat:

" . . . sie erleben sich auch als Teil einer Gemeinschaft. Gerade Letzteres ist von großer Bedeutung, bietet der Aufenthalt in der Einrichtung nicht nur tagesstrukturelle Angebote und einen Bruch im alltäglichen häuslichen Leben, sondern vor allem das Erleben in der Gruppe, mit all seinem Für und Wider, seinen Höhen und Tiefen.
Ich bin der Überzeugung, dass dies die richtige Handlungsweise und das richtige Angebot für Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung ist."

Zitat-Ende

Die WfbM soll also "richtig" für diese Menschen sein?
Für welchen Personenkreis soll dann eine personenzentrierte Bedarfsfeststellung erfolgen?
Und welche Bedeutung haben dann die Begriffe Inklusion und Selbstbestimmung, wenn die WfbM für diesen Personenkreis von vornherein "das richtige Angebot" ist?

Kann es wirklich sein, dass das, was während der Schulzeit "Segregation" genannt wird, nach Ende der Schulpflicht "das richtige Angebot" sein soll, weil es so hübsch als "Erleben in der Gruppe" umschrieben wird?

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

"Vielleicht hängt es ganz einfach vom Einfühlungsvermögen der jeweiligen Bezugsperson ab".
Und wenn nicht?
Als Mutter eines Jungen, der schon im Sonderkindergarten mit den Beinen an den Stuhlbeinen festgebunden wurde, damit er am Tisch sitzen bleibt, werde ich die Abschaffung der Förderschulen erst dann bejahen, wenn vorher sichergestellt ist, dass kein (!) Kind aus dem System fällt.

Gleiches gilt für die Zeit nach Ende der Schulpflicht.
Da sich meines Wissens bisher kein einziger Behindertenbeauftragter aus den Bundestagsfraktionen ganz klar gegen die Vorrangigkeit der Werkstätten bei der Tagesstruktur ausgesprochen hat (abgesehen von pauschalen Äußerungen, die nicht konkret zugeordnet werden können), gibt es hierzu sogar ganz erheblichen Diskussionsbedarf.

Ich messe sogar die Glaubwürdigkeit derer, die ein Abschaffen der Förderschulen fordern, genau daran, ob sie die gleiche Forderung hinsichtlich der Werkstätten aufstellen.
Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass derjenige Personenkreis, der nach Ende der Schulpflicht in den großen Schwerstbehindertengruppen landet, in Wirklichkeit niemanden interessiert . . .
. . . sagt eine Mutter, der seit nunmehr 29 Jahren ständig erklärt wird, was alles NICHT machbar ist.

Erst muss geklärt werden, was machbar ist, und dann kann man überlegen, die Rettungsringe abzuschaffen.

Man lässt ja auch kein Flugzeug starten, ohne zu wissen, ob es irgendwo landen kann.

Von nurhessen

Liebe Frau Maubach,

auf Ihre Frage, wie man mit einem schreienden, durch die Klasse hüpfenden Kind umgeht oder umgehen würde, weiß ich keine Antwort – weder für die „Regelschule“ noch für die Förderschule! Vielleicht hängt es ganz einfach vom Einfühlungsvermögen der jeweiligen Bezugsperson ab – und das gilt für die Regelschule wie für die Förderschule gleichermaßen Ich hoffe nur, dass man solche Kinder nicht einfach „wegsperrt“, da sie den Unterricht stören, sondern angemessen reagiert!

Zum zweiten Beispiel: Es bedeutet für jedes Kind/Jugendlichen/Erwachsenen – egal ob inklusiv oder in einer Förderschule „beschult“ – sicherlich eine Katastrophe in einer WfbM die „Tagesabläufe unter großen Schwerstbehindertengruppen zu verbringen“. Da gibt es überhaupt kein Diskussionsbedarf! Denn diese Tatsache ist jedem einigermaßen Einsichtigen klar!

Grüße

Von Alexander Drewes

(2) ... Mit weiteren Assistenzkosten für beide Kinder - auch dieselben mag das Sozialamt nicht bezahlen, obwohl auch hier der Anspruch als solcher dem Grunde nach unstrittig ist - finanziere ich jetzt momentan über 7500,- € monatlich vor. Zum einen: Das muss man sich erst einmal leisten können. Zum zweiten: Wenigstens die Fahrtkosten und die häuslichen Assistenzkosten lässt mich die Kommune jetzt seit knapp zwei bzw. seit über drei Jahren vorfinanzieren (das Rechtsamt der Kommune steht z.B. im sozialgerichtlichen Verfahren auf dem Standpunkt, die betroffene Mutter könne sich die Fahrtkosten ja vom Schulverwaltungsamt wiederholen. Das ist dafür aber - zumindest nicht, soweit es einen Kilometersatz über 30 Eurocent je Kilometer betrifft zuständig, was so auch im Schulgesetz dieses Bundeslandes steht. Das heißt, man will oder kann als Volljurist - es gibt nur solche als Justiziare, die das Rechtsamt der Kommune vertreten - noch nicht einmal das, was man im ersten Semester Jura lernt, nämlich ein Gesetz korrekt zu lesen).
Die Geschichte ließe sich unendlich fortsetzen, bis hin zu permanenten Verleumdungen und mindestens einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht seitens der kommunalen Behörden.
Der Witz ist: Diese Situation würde sich durch das BTHG in keiner Weise bessern (es findet ja keinerlei Verbesserung der Situation der Betroffenen im Verwaltungsverfahren statt, obwohl selbst die Ministerin Nahles diese wirklich unverschämte Lüge in der Debatte zur Einbringung des BTHG am vorvergangenen Donnerstag im Bundestag verbreitet hat). Man muss - Stand jetzt - ja vielmehr froh sein, wenn wenigstens alles so miserabel bleibt, wie es jetzt ist. Das BTHG bedeutet rechtlich und faktisch eine - vonseiten der Bundesregierung bewusst gewollte - nochmalige deutliche Verschlechterung der Situation der Betroffenen und - und das ist eben durchaus auch wichtig, auch wenn wir sozusagen gleich in zweierlei Hinsicht Betroffene sind - eben auch ihrer Angehörigen.

Von Alexander Drewes

(1) ... Uns wurde das dann zu viel. Wir haben einen Antrag auf Beschulung an einer anderen Grundschule gestellt, woraufhin der für die Schulische Inklusion zuständige Schulfachliche Aufsichtsbeamte nichts Besseres zu tun hatte, als das Kind an diejenige ortsnächste Grundschule zuzuweisen, die die Aufnahme noch drei Jahre zuvor wegen angeblichen Platzmangels abgelehnt hatte.
An dieser Schule ist man bemüht, glaubt allerdings dort festgestellt zu haben, dass das Kind ja tatsächlich einen weitergehenden Förderbedarf als lediglich den Förderschwerpunkt habe, woraufhin der Schule in ihrer Hilflosigkeit nichts anderes einfällt, als den Sorgeberechtigten anzusinnen, sie möchten das Kind doch an einer Förderschule der hiesgien Kommune für Mobilitätseinschränkungen beschulen lassen, weil man ansonsten einen zielgleichen Unterricht nicht länger gewährleisten könne.
Dass es einen massiv erhöhten über den bewilligten Bedarf hinausgehenden Förderbedarf gibt, wurde sowohl dem Schulamt als auch dem Sozialamt so frühzeitig wie nur irgend möglich angezeigt. Reagiert darauf wurde vonseiten des Schulamtes jetzt erst, nachdem die jetzt beschuldende Schule einen solchen Anspruch geltend macht (Du kommst Dir als Elternteil wirklich nur noch blöd vor).
Weil dem Sozialamt meine Nase nicht passt, hat es jetzt zum Schuljahresbeginn die Schulassistenzkosten komplett gestrichen, die Fahrtkosten übernimmt es von Anfang an nicht. So leiste ich allein für Schulassistenz und Fahrtkosten (dieselben zugegeben für zwei Kinder an verschiedenen Schulen) alleine um die 2700,- € monatlich vor, wobei sich auch das Sozialgericht seeeeeeehr viel Zeit auch nur mit der Anberaumung einer vor über einem Jahr eingelegten Klage Zeit lässt (den Anordnungsantrag hat es allerdings ratzfatz abgelehnt, obwohl der Anspruch offensichtlich ist). ... (3)

Von Alexander Drewes

Ich stimme Gisela Maubach - zugegeben: erst mittlerweile - in vollem Umfang zu, nachdem ich die Verheißungen der schulischen Inklusion an meiner eigenen blinden, extrem entwicklungsverzögerten, motorisch beeinträchtigten und mit einer autismusnahen Störung "gesegneten" Ziehtochter jetzt sei etwas über drei Jahren selbst erleben darf.
Das Ganze spielt in einem Bundesland in der Mitte der Republik, wo uns die gesetzliche Verheißung dereinst verkündete: Beeinträchtigte (der Gesetzgeber nennt sie immer noch fälschlich "behinderte") Kinder hätten einen vollumfänglichen Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung.
Ja, steht so im Gesetz, machen wir. Denkste.
Das Schulamt weist zu, an irgendeine Schule, die sich halt irgendwann einmal bereit gefunden hat, eines der Beeinträchtigungsbilder (so viel zur "Inklusion") beschulen zu wollen. Das Sozialamt (unter)finanziert eine Schulassistenz mit dem Kostenbudget einer Hilfskraft, obwohl jedem/r der Beteiligten klar ist, dass es einer pädagogischen Fachkraft bedarf. Die erste Schule findet, dass Blinde als Sorgeberechtigte eigentlich ungeeignet sind und hat nichts Besseres zu tun (nachdem sie merkt, dass man mit dem Kind nicht einfach so problemlos umgehen, wie das mit einem zuvor beschulten "nur" blinden Kind möglich war), als vermittels des Jugendamtes den Versuch zu starten, eine Förderbeschulung dadurch durchzusetzen, dass sie versucht, der Mutter das Sorgerecht entziehen zu lassen (der diesbezügliche familiengerichtliche Rechtsstreit hat immerhin ein halbes Jahr gedauert, endete aber mit einem Knock out fürs Jugendamt). Ach ja, das Jugendamt meinte auich deshalb, das Sorgerecht entziehen zu müssen, weil ich erdreistet hatte, für die Mutter Assistenzkosten für die Betreuung ihrer Kinder geltend zu machen. ... (2)

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Ich vertrete keine "Seite".

Ich stelle lediglich fest, dass man nicht Schritt 2 vor Schritt 1 gehen kann, weil es dann Kinder geben würde, die als nicht beschulbar komplett ausgesondert wären.

Wenn man sämtliche Förderschulen abschaffen will, muss vorher (!!!) geklärt werden, wie alle (!) Kinder integriert werden können - ohne Ausnahme. Das wurde bisher nicht ansatzweise thematisiert.

Und gerade dann muss auch zwingend vorher geklärt werden, wie es nach Ende der Schulzeit weitergeht.

Für diejenigen, die eine inklusive Schulzeit durchlebt haben, wäre es eine Katastrophe, wenn sie anschließend gezwungen werden, ihre Tagesabläufe in großen Schwerstbehindertengruppen zu verbringen, denn genau das wird gerade mit der Vorrangigkeit der Werkstätten innerhalb des BTHG geplant.

Aus diesem Grund wiederhole ich folgende Fragen und bitte um Beantwortung:
Was würde mit einem Kind passieren, das extrem laut ist und unkontrollierte Schreie von sich gibt?
Wie würde man mit einem Kind in einer Regelschule umgehen, das extrem unruhig ist, keine drei Sekunden sitzen bleibt, aufspringt und durch den Raum hüpft?

Von nurhessen

Nachtrag: Das Wichtigste fehlt: Inkluson ist Aufgabe der Verantwortlichen: der Pädagogen... und vor allem der Politik!!!

Von nurhessen

@ Angehöriger @Gisela Maubach
Als erstes möchte ich betonen, dass ich beide Seiten, dabei meine ich, die Eltern geistigbehinderter und die Eltern körperbehinderter Kinder sehr gut verstehen kann. Doch sollte das Bemühen nicht auf eine „Segregation“ dieser Eltern und ihrer Kinder – wie oft geschehen und geschieht – hinauslaufen.- Als Mutter zweier erwachsener körperbehinderter Kinder bin ich selbstverständlich auch irgendwo „Partei“; und da verstehe ich den „Angehörigen“ sehr gut und ehrlicherweise auch besser. Ich kann jede Zeile unterschreiben, da selbst erlebt und erfahren. Und ja, häufig wird behauptet, die „Körperbehinderten“ hätten es in dieser inklusiven Schul-und Arbeitswelt so sehr viel besser, da eindeutig bevorzugt. Dass dem nicht so ist, erfahre ich tagtäglich schmerzhaft. Es ist eine unbeschreibliche Tragik einem „nur“ körperbehinderten Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen zu erklären, dass es nicht mit dabei sein kann, weil überall nicht nur bauliche, sondern auch Barrieren in den Köpfen herrschen. Dass dieses körperbehinderte erwachsene Kind keine/n geeigneten Arbeitsplatz findet und anderes mehr… Einzelheiten seien erspart. Und mit einem körperbehinderten erwachsenen Kind komme ich weder im eigenen Auto noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch aufgrund anderer „körperbehinderter“ Eigenschaften problemlos zu irgendwelchen Veranstaltungen, Protesten oder sonstigen Ereignissen… Da stehe ich eben mit meinem körperbehinderten Kindern sehr oft draußen vor der Tür. Dies nur einmal aus der Sicht und Perspektive der oft als bevorzugt dargestellten „nur“ Körperbehinderten. Aber ich kämpfe um Himmels willen nicht für Segregation, sondern gerade für Inklusion jedes einzelnen! – Für die Umsetzung der Inklusion sind andere, nämlich die jeweiligen Eltern, ihre Fürsprecher und nicht zuletzt die „Inklusionsbotschafter“ im Sinne der UN- BRK verantwortlich! Lösungen in diesem Sinn zu finden, iist unsere gemeinsame und wahrhaftig nicht leichte Aufgabe!

Von Gisela Maubach

@ Angehöriger

Ich habe bei meinen langjährigen eigenen Kontakten mit anderen Eltern eigentlich gar keine kennengelernt, die ihre behinderten Kinder "nirgendwo anders als in Sonderstrukturen unterbringen wollen" (und dabei lege ich die Betonung auf "wollen").
In den von mir beschriebenen Fällen haben sie aber gar keine andere Chance!

Was würde mit einem Kind passieren, das extrem laut ist und unkontrollierte Schreie von sich gibt?
Wie würde man mit einem Kind in einer Regelschule umgehen, das extrem unruhig ist, keine drei Sekunden sitzen bleibt, aufspringt und durch den Raum hüpft?

Die Eltern solcher Kinder haben Angst!!!
Und diese Ängste sind begründet.
Ich sehe halt zunehmend das Problem, dass in allen Bereichen, in denen Inklusion gefordert wird, regelmäßig diejenigen auf der Strecke bleiben, für die die Rahmenbedingungen eben doch nicht passend gemacht werden können - also die (geistig) Schwerstbehinderten.

Man kann ja auch einen Rollifahrer kaum in die Sportdisziplin Stabhochsprung inkludieren.

Von Angehöriger

@ Frau Maubach: Die allermeisten Eltern schwerbehinderter Kinder in meinem Umfeld wollen ihre Kinder inklusiv aufwachsen lassen, auch wenn sie – gegen ihren Wunsch und trotz Bemühen – an den Rahmenbedingungen scheitern. Diese Eltern meine ich nicht mit „[…] Eltern segregieren“. Aber meiner persönlichen Erfahrung nach gibt es doch einen Teil Eltern, die ihre Kinder von vornherein nirgendwo anders als in Sonderstrukturen unterbringen wollen. (wiederum: die untergeordneten Gesetze, Verordnungen etc., die unseren Alltag bestimmen, und leider ja auch die in Planung befindlichen, sehen Segregation immernoch als Standard vor und Inklusion nur unter Vorbehalt – im Widerspruch zu Art. 3 GG etc.).

Und ja, das versuchte ich über den finanziellen Aspekt auszudrücken: Schlichtes Streichen und Einsparen der Sonderschulen in der jetzigen Situation wird den betroffenen Schulpflichtigen auch nicht helfen.

Ich hoffe, das war nicht wieder zu wirr. Ich glaube, dass ich mit meiner Einstellung ziemlich nah an der Ihren bin. Gerade für „uns“ ist das gemeinsame Erkennen und Vertreten von Interessen so wichtig, alleine kämpft man oft gegen Windmühlen.

Wir selber haben nun auch mehrere Jahre Schulsuche deutschlandweit hinter uns und von über hundert baulich infragekommenden Schulen deutschlandweit haben wir genau eine einzige gefunden, die bereit war, unser Kind aufzunehmen unter Anerkennung ihrer Rechtspflicht dies zu tun. Dafür sind wir 300km umgezogen mit allem, was für eine Familie an so einem Umzug hängt. Die anderen angefragten Schulen inklusive der Sprengelschule und deren Träger erkannten nicht mal diese Rechtspflicht an und beriefen sich, wenn der Austausch überhaupt soweit ging, auf die allgegenwärtigen Vorbehaltsklauseln („können wir personell nicht leisten“,„nicht dafür ausgebildet“, „können wir den anderen Schülern nicht zumuten“, selbst normgerecht rollstuhlgerecht erbaute Gebäude wurden als „nicht rollstuhlgerecht“ umdeklariert um „uns zu entkommen“ etc.).

Von Gisela Maubach

@ Angehöriger

Ihren Teilsatz "dass nicht nur die Eltern segregieren" möchte ich so nicht unkommentiert lassen.

Mein eigener Sohn, der jetzt 29 Jahre alt ist, wurde im damaligen "Sonderschulaufnahmeverfahren" zunächst als schulunfähig eingestuft. Der stellvertretende Rektor der Schule für Geistigbehinderte innerhalb unseres Einzugsgebietes erklärte mir, dass für geistig so schwer behinderte Kinder wie meinen Sohn leider keine Schulform existieren würde und dass die einzige Lösung für ihn ein Heim sei.
Nur mit eigener Initiative und nach extremem Kampf mit dem Kostenträger hatte ich es geschafft, dass eine Schule für Geistigbehinderte im benachbarten Einzugsgebiet bereit war, meinen Sohn aufzunehmen.
Jetzt im Erwachsenenalter kämpfe ich wie eine Löwin für die Möglichkeit, innerhalb der Gesellschaft leben zu dürfen, weil die "übliche" Tagesstruktur der Aufenthalt in segregierenden Gruppen ist, in denen Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung unter sich bleiben.

Auch heute höre ich von Eltern, die ihre Kinder nach einem gescheiterten Inklusionsversuch wieder zurück in die Förderschule holen.
In meinen Augen "segregieren" aber nicht die Eltern, sondern die Rahmenbedingungen, die einfach völlig unzureichend sind.
Ich halte die Ängste der Eltern durchaus für berechtigt, denn unter den momentanen Rahmenbedingungen ist es vorhersehbar, dass schwerstbehinderte Kinder (z.B. mit extremer motorischer Unruhe oder mit unkontrollierbarem Schreien) aus dem System fallen, wenn die Möglichkeit der Förderschule wegfällt.
Man kann diesen Eltern nicht den Boden unter den Füßen wegziehen, ohne zu wissen, auf welche Fläche darunter sie fallen.
Da ich täglich Kontakt mit Eltern behinderter Kinder habe, sehe ich die Äußerung, dass Eltern segregieren würden, sehr kritisch.

Von Angehöriger

…will sagen: Gut, dass man nicht mehr zulässt, dass das Menschenrecht der Kinder in eine individuelle Erziehungsentscheidung der Eltern umgemünzt wird. Vergessen darf aber auch nicht werden, dass nicht nur die Eltern segregieren, sondern auch die Gesetzgeber und damit die Ämter und Kostenträger Segregation nach wie vor als Standard auffassen und (siehe SGB-8-Entwurf) weiterhin auffassen wollen.

Und Frau Maubach stimme ich natürlich ebenso zu! Danke!

Von Angehöriger

Als Angehöriger kann ich das nur begrüßen!

Wobei mir der Nachsatz „für Eltern“ nicht gefällt – denn in dem aktuellen Entwurf zur Neufassung des SGB 8 ist für Kinder mit Behinderungen die Segregation noch immer als Standard und Inklusion nur „wenn es machbar ist und dem Kindeswohl entspricht“ vorgesehen (wobei ja genau die UN gesagt hat, dass Inklusion per se dem Kindeswohl entspricht – ein Schelm, wer sich fragt, warum das SGB 8 das in Frage stellt).

Und natürlich darf das jetzt auch wieder kein Argument sein, Sonderschulen einfach einzusparen – die Gelder müssen an allgemeinbildenden Schulen 1. für individuelle Nachteilsausgleiche und 2. das Senken von Barrieren eingesetzt werden. In der Prioritätenfolge – denn Gießkannen helfen genau nicht jede*r – und es geht um JEDE*N. „No child left behind.“ Und wenn diese Gelder nicht ausreichen, um überhaupt die individuellen Nachteilsausgleiche abzudecken, dann, es geht schließlich um Rechte, muss halt auch mehr eingesetzt werden.

Und in der Praxis sehen wir natürlich, dass Geld allein keine Inklusion macht. Aber so ist es immerhin keine Ausrede mehr.

Von Gisela Maubach

Höchst bedenklich finde ich, dass die Abschaffung des Rechts (!) auf Segregation nur im Schulalter thematisiert wird.

Nach Ende der Schulzeit wird das Recht auf Segregation sogar gefordert, indem auch für arbeitsunfähige Menschen mit schwersten geistigen Behinderungen das Recht auf Werkstatt (also Segregation) verlangt wird, obwohl sie kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.
Und wenn § 102 Abs. 2 im BTHG-Entwurf abgenickt wird, wird diese Segregation dann sogar zur Pflicht - sofern die dann betagten Eltern nicht gänzlich auf Leistungen für eine Tagesstruktur verzichten und sich bis zur völligen Erschöpfung selbst opfern.