Bentele begrüßt Angleichung bei Grundsicherung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Verena Bentele begrüßt das Ende der Diskriminierung bei der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen. "Endlich sollen Erwachsene mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, in der Grundsicherung den vollen Regelsatz erhalten", erklärte die Bundesbehindertenbeauftragte. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz beschlossen. Dieses wirkt sich speziell für Erwachsene aus, die in Mehrpersonenhaushalten leben.
Bisher galt nach Informationen von Verena Bentele als Maßstab für den vollen Regelbedarf (Stufe 1), dass ein eigener Haushalt geführt wurde. Bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen wurde dies oft nicht anerkannt. In der Folge erhielten sie nur den geringeren Betrag der Regelbedarfsstufe 3. Entscheidungen des Bundessozialgerichts sorgten dafür, dass die Betroffenen ab 2015 vorläufig die gleichen Summen erhielten wie in der Stufe 1. Doch diese Praxis stand unter Vorbehalt. Durch das neue Gesetz soll es ab 2017 nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt.
"Endlich sollen Erwachsene mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, in der Grundsicherung den vollen Regelsatz erhalten. Ich habe mich mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sehr dafür eingesetzt, dass die bisherige Benachteiligung ein Ende findet. Wichtig ist nun, dass dieses Gesetz mit dem Bundesteilhabegesetz abgestimmt wird. Denn Menschen mit Behinderungen, die derzeit in stationären Wohneinrichtungen leben, dürfen künftig nicht schlechter gestellt werden als bisher", erklärte Verena Bentele.

Von Gisela Maubach
"Entscheidungen des Bundessozialgerichts sorgten dafür, dass die Betroffenen ab 2015 vorläufig die gleichen Summen erhielten wie in der Stufe 1."
(Zitat aus dem Beitrag)
Leider waren es nicht (!) die Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die dafür sorgten.
Die Sendung REPORT MAINZ hatte das BMAS um Stellungnahme gebeten, warum die Entscheidungen des BSG eben nicht (!) umgesetzt wurden.
Erst am Tag der Sendung am 17. März 2015 teilte das BMAS der Redaktion am Vormittag mit:
"Die bislang durch Rundschreiben erfolgte Aussetzung der Umsetzung der BSG-Urteile wird zurück genommen und stattdessen per Weisung folgende Umsetzung angeordnet:
Bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung (voraussichtlich 1. Januar 2017), bleibt es zwar für den von den Urteilen betroffenen Personenkreis rein formal bei der Einordnung in Regelbedarfsstufe 3, aber es erfolgt die Gleichstellung in finanzieller Hinsicht im Wege einer abweichenden Regelsatzfestsetzung, dabei wird der Regelsatz in Höhe des sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebenden Betrags festgesetzt."
Es dürfte also eher der öffentliche Druck gewesen sein, der zum Einlenken beim BMAS geführt hatte.
Und eigentlich stellt sich immer noch die Frage, warum die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einer Regelbedarfsstufe so kompliziert beschrieben werden.
Eigentlich müsste doch völlig klar sein, dass bei der Festsetzung des Existenzminimums behinderte und nicht-behinderte Menschen bei vergleichbarer Wohnsituation einfach den gleichen Regelbedarfsstufen zugeordnet werden müssen - oder?