Auf dem Weg zur barrierefreien Bahn
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Deutsche Bahn AG
Berlin (kobinet) Mit dem heute von Unternehmenschef Rüdiger Grube in Berlin vorgestellten 3. Programm zur Barrierefreiheit möchte die Deutsche Bahn (DB) weitere Meilensteine für in ihrer Mobilität eingeschränkte Kunden setzen. Die Präsentation fand im Beisein von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sowie den an der Erstellung des Programms beteiligten Behindertenvertretern statt. Hans-Joachim Wöbbeking vom Polio-Verband lobte besonders die Rollstuhl-Plätze im neuen ICE 4, sieht aber noch viel zu tun für Barrierefreiheit - zum Beispiel auf Bahnhöfen und deren Umfeld.
“Vierzehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und der parallelen Einrichtung der Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten in unserem Unternehmen gehen wir damit einen weiteren Schritt in Richtung einer barrierefreien Bahn. Wir knüpfen dabei an das bisher gemeinsam Erreichte an, entwickeln aber auch neue Services im Rahmen unserer Initiative Mobilität 4.0. So orientiert sich die neue App `DB Barrierefrei` an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und bietet zudem einen Mehrwert für viele andere Reisende" betonte Grube. Damit leiste die Bahn einen wertvollen und innovativen Beitrag im Zuge der digitalen Entwicklung sowie im Sinne einer selbstbestimmten Teilhabe.
„Im Alltag entscheidet ein funktionierender Fahrstuhl über die persönliche Mobilität von Menschen mit Bewegungseinschränkungen“, sagte Verena Bentele. „Ansagen auf dem Bahnhof, Anzeigetafeln und Blindenleitsysteme sind wichtige Schritte in Richtung Barrierefreiheit. Nur wenn wir Barrieren beseitigen, wird selbstbestimmtes Reisen für Menschen mit Behinderungen möglich sein.“
Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gewinnt die DB seit über 15 Jahren im regelmäßigen Austausch mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Eigens dafür wurde 2006 eine Arbeitsgruppe mit vom Deutschen Behindertenrat benannten Vertretern ins Leben gerufen, deren Vorsitz Karl-Hermann Haack, ehemals Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat. Haak: „Gemäß dem anerkannten Grundsatz ´nicht über, sondern mit uns´ werden seit Jahren Experten in eigener Sache von der Deutschen Bahn eingebunden, um im partnerschaftlichen und konstruktiven Dialog wichtige Details zu anstehenden Planungen in den Bereichen Infrastruktur, Fahrzeuge, Information und Service zu erörtern. Gerade der Blick hinter die Kulissen verstärkt das gegenseitige Verständnis und das voneinander Lernen. Auf diesem Weg konnten wir bereits viel für Menschen mit Behinderungen erreichen.“

Von HaKo
Nicht eingegangen wird auf Vorschriften, die alte und behinderte Menschen bei der Bahn diskriminieren und deren Änderung in naher Zukunft nicht zu erwarten ist.
Hier wird offenbar darauf gesetzt, daß behinderte Menschen weiter still diese diskriminierenden Regelungen hinnehmen.
So lautet eine Vorschrift beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB, § 11 Beförderungsbedingungen):
Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sind von der Beförderung ausgeschlossen (ausgenommen Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, z. B. Pedelecs).
Damit wird die Mitnahme von alters- und behindertengerechten Fahrrädern (also mit 3 Rädern) von vornherein untersagt.
Der VBB meint hierzu:
"Leider tummeln sich bei den Herstellern von alters- und behindertengerechten Fahrrädern (E-Scooter) auch Anbieter, bei denen die Verkehrssicherheit ihrer Produkte mit dem Verkaufspreis nicht mithalten kann. ...
Solange hier keine Verkehrssicherheit zertifiziert werden kann, können die Verkehrsunternehmen keine Verantwortung dafür übernehmen."
Soweit ich weiß, gibt es auch keine zertifizierten verkehrssicheren Fahrräder mit 2 Rädern.
Die in der Bahn mitgenommenen Fahrräder mit 2 Rädern sind teilweise alles andere als sicher.
Dennoch will der VBB keine Änderung der diskriminierenden Vorschrift vornehmen.
Wie die Bahn selber zu dieser diskriminierenden Regelung steht, ist mir nicht bekannt.
Meine entsprechende Anfrage wurde bisher nicht beantwortet.
Auch die Landesregierung Brandenburg sieht keinen Änderungsbedarf bei dieser diskriminierenden Regelung:
"...Dreirädrige Fahrräde gehören jedoch nicht zu den orthopädischen Hilfsmitteln. Der Transport in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn sowie weiteren Verkehrsmitteln ist daher leider nicht gestattet..."
Für mich nicht nachvollziehbar ist die Auffassung, Fahrräder mit 2 Rädern seien orthopädische Hilfsmittel.