Gesetzentwurf darf so nicht Gesetz werden
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Düsseldorf (kobinet) "Weshalb darf der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden?" So lautet der Titel eines Essay des Juristen Alexander Drewes vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Düsseldorf, der vor kurzem veröffentlicht wurde.
"Ein Gespenst geht um in Deutschland. Es ist ein Gesetzentwurf, der sich anmaßt, die Teilhabe behinderter Menschen wesentlich befördern zu wollen. 'Zu wollen' deshalb, weil dieser an vielen Stellen an seinem eigenen Anspruch scheitert. Der von der #Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes (#BTHG-E) will das aus dem Fürsorgerecht der 1920er Jahre stammende Prinzip der Eingliederungshilfe komplett auf neue Füße stellen. Sowohl der Gesetzestext als auch die Begründung klingen in großen Teilen 'modern', in Wahrheit sind sie es aber nicht", schreibt Alexander Drewes in der Einführung zu dem Beitrag.

Von Sven Olaf Scholz
Ist es nicht gruselig, dass heutzutage die meisten Entscheidungen/Vorhaben unserer „Volksvertreter“ argwöhnisch nicht nur, wie etwa bei Lebensmittel-Beschreibungen, auf Etikettenschwindel, sondern selbst noch auf Verfassungskonformität hin untersucht werden müssen…? Mich persönlich würde einmal interessieren, welchen Anteil Marketing-Strategen mittlerweile beim Abfassen von Gesetzestexten haben …
Ganz herzlichen Dank an Herrn Drewes für seine Analysen! Ich hoffe, die Worte eines ausgewiesenen Juristen mögen noch etwas mehr Gehör bei unseren Politikern finden, als es bei denen von „irgendwer meckert ja immer“ der Fall sein mag… (Ich bitte meine Bitterkeit zu entschuldigen.)
Von soulsister
Gespenster zu Halloween, ich glaube hier haben wir eine Steilvorlage für die nächsten Aktionen vor uns.
So ein weßes Hemdchen ist doch schick....