Nachgefragt in Sachen E-Scooter Petition

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Maik Nothnagel
Maik Nothnagel
Bild: Die Linke

Berlin (kobinet) Die vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) gestartete Petition an den Deutschen Bundestag zum generellen Beförderungsanspruch für Menschen mit Behinderung und deren Hilfsmitteln (E-Scooter) geht ins Finale. Noch bis zum 3. Oktober kann die Petition Online mitgezeichnet werden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Maik Nothnagel vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) über die Petition und den Stand der Dinge in Sachen E-Scooter-Beförderung. 

kobinet-nachrichten: Was wollen Sie und Ihr Verband mit der Petition erreichen?

Maik Nothnagel: Der Gesetzgeber soll die Grundlage dafür schaffen, dass Menschen mit Behinderung und ihre Hilfsmittel ohne Wenn und Aber im öffentlichen Verkehr befördert werden müssen. Momentan ist das nicht überall der Fall.

kobinet-nachrichten: Warum wird die Mitnahme von Elektro Scootern eigentlich verweigert?

Maik Nothnagel: Nun. Es hat ein rein rechnerisches Gutachten gegeben, das besagt, dass die E-Scooter in Extremsituationen kippen können. Ein Test mit Scootern brachte allerdings das Gegenteil ans Licht. Nur ganz bestimmte Scooter (in der Regel die mit drei Rädern) sind kippanfällig. Alle anderen nicht

kobinet-nachrichten: Warum muss es da eine gesetzliche Regelung geben? Rollstühle werden doch mitgenommen im Bus oder der Bahn.

Maik Nothnagel: Auf Rollstühle trifft das zu, nicht auf die sogenannten E–Scooter. Hier hat es wie gesagt ein rein rechnerisches Gutachten gegeben, in dem gesagt wird, dass diese E–Scooter leicht kippen können. Viele Verkehrsbetriebe haben auf Grund des ersten Gutachtens die Mitnahme von E-Scootern ausgeschlossen. Der BSK klagt momentan gegen diese Praxis gegen die Kieler Verkehrsbetriebe.

kobinet-nachrichten: Wie könnte so eine gesetzliche Regelung aussehen?

Maik Nothnagel: Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel vorschreiben, welche Abmaße die E–Scooter haben dürfen und welche Stellfläche in Bussen und Bahnen dafür vorgesehen sein muss. Auch wichtig ist die gute Sicherung der E-Scooter. Auch das muss der Gesetzgeber regeln.

kobinet-nachrichten: Wieviele Stimmen braucht ihr damit die Peition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird?

Maik Nothnagel: Für eine öffentliche Behandlung des Themas im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages brauchen wir 50.000 Unterschriften. Online haben wir leider erst etwas mehr als 500 Unterschriften. Sehr viele unserer Mitglieder haben die Unterschriften in Listen gesammelt. Jede Stimme zählt also, auch wenn wir die 50.000 nicht schaffen sollten.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Gespräch. Ich drücke euch die Daumen, dass ihr es schafft.

Link zur Petition