Wie kann man im Unrecht nur so auftreten?

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

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Bild: ForseA e.V.

Hollenbach (kobinet) Diese Frage stellt sich das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. seit dem Donnerstag der letzten Woche. Der Bundestag debattierte in erster Lesung das Bundesteilhabegesetz. Der Verband teilt mit vielen anderen die Ansicht, dass die Bundesregierung dabei ist, eine Großchance zu vergeben. Nie waren die Rahmenbedingungen so günstig, sich von der Nachkriegsfürsorge zu verabschieden und ein modernes Teilhaberecht, das der Verfassung und auch der Behindertenrechtskonvention entspräche, wirksam werden zu lassen, teilt ForseA auf seiner Internetseite mit. Wie auch die beiden Veröffentlichungen zuvor wurde auch dieser Text, der auch kritische Anmerkungen zu den Debattenbeiträgen enthält, an die Bundestagsabgeordneten der Ausschüsse Arbeit und Soziales, Gesundheit sowie an die Mitglieder des Haushaltsausschusses versandt. ForseA zeigt anhand von vier Beispielen, mit welchen Problemen Menschen mit Behinderungen heute zu kämpfen haben. Probleme, mit denen Menschen ohne Behinderungen, so ForseA, nicht mal ansatzweise konfrontiert werden.

ForseA-Aufsatz: Wie kann man im Unrecht nur so auftreten?

 

Lesermeinungen zu “Wie kann man im Unrecht nur so auftreten?” (6)

Von Alexander Drewes

(2) ... Was sich durch die Taktik des "Instrumentariums" im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auch weitgehend vermeiden lässt, ist der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht regelmäßig mit berechtigten Leistunsansprüchen von beeinträchtigten Menschen befasst. Man braucht in aller Regel schon einige juristische Tricks und Kniffe, um überhaupt eine Verfassungsbeschwerde gegen Sozialleistungen erheben zu können, eben weil die Leistungsträger ein vielfältiges Instrumentarium entwickelt haben, Leistungsansprüche abzubügeln. Und sei es, dass die Sozialleistungsverwaltung - wie in sog. Hartz-4-Fällen - einfach so viele rechtswidrige Bescheide erlassen, dass die Sozialgerichtsbarkeit beim Gesetzgeber - skandalöser-, aber verständlicherweise - sogar noch Gehör findet und es eine Beschränkung der rechtlichen Möglichkeiten gegenüber sämtlichen anderen Sozialleistungsbereichen gibt; in Hartz-4-Fällen kann momentan tatsächlich nur ein Jahr - und nicht vier Jahre, wie ansonsten im SGB X vorgeschrieben - gegen rechtswidrige belastende Bescheid vorgegangen werden. Das ist klar verfassungswidrig, aber die Landessozialgerichtsbarkeit hat diese Regelung - sie kommt ihr ja auch unmittelbar zugute - als verfassungsgemäß "durchgewunken".
Im Moment muss man festhalten: Wenn einem selbst die Fachgerichtsbarkeit nicht mehr zu helfen imstande oder willens ist, bleibt einem nur noch die Verfassungsgerichtsbarkeit (und im schlimmsten Fall der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte).

Von Alexander Drewes

(1) ... Bereits damit kalkuliert ein Kämmerer in einer Kommune oder ein Abteilungsleiter Finanzen bei einer Sozialversicherung. Wenn man nun mit entsprechenden Abschreckungseffekten arbeitet, erreicht man im weiteren Antrags- und Widerspruchsverfahren, dass der Anteil der Leistungsberechtigten, die ihre Ansprüche entweder vollständig zurückziehen oder doch zumindest auf einen Teil verzichten, weil ihnen so lange "die Instrumente gezeigt werden", bis sie einer dem Leistungsträger als angemessen erscheinenden Leistungshöhe oder auch durchaus der für den Leistungsträger als angemessen geltenden Kostenhöhe zustimmen, noch um einen weiteren Sprung steigt.
Die ganz Widerborstigen lassen sich im Klageverfahren dann - zumindest für die restlichen Betroffenen - dadurch ruhig stellen, dass sie einem Vergleich zustimmen, der ihre ursprünglichen Ansprüche vollumfänglich befriedigt. Dem Kostenträger ist es letztlich lieber, er bezahlt in einem Einzelfall dasjenige, was beantragt worden ist, in vollem Umfang und der Leistungsberechtigte zieht dafür seine Klage zurück, als er würde verurteilt und müsste diese Leistung - nunmehr gerichtlich festgestellt - zumindest an diejenigen Leistungsberechtigten auskehren, die sich entweder hinreichend informiert haben oder rechtsberatend vertreten werden.
Nur ganz wenige Kostenträger sind tatsächlich so "dumm", es auf einen höchstrichtlicherlichen Rechtspruch beispielsweise des Bundessozialgericht "ankommen" zu lassen. Denn damit wäre - faktisch, nicht rechtlich - bundesweit festgestellt, welcher Leistungsumfang und welche Leistungshöhe (auch finanzieller Natur) im konkreten Einzelfall (und derselbe ist regelmäßig auf eine bestimmte Gruppe von beeinträchtigten Menschen ableitbar) tatsächlich zu gewähren ist. Das scheuen Kostenträger regelmäßig aber wie der Teufel das Weihwasser. ... (3)

Von Alexander Drewes

In der Verwaltungsrechtslehre ist völlig unumstritten, dass über einem Bescheid keinesfalls "Bescheid" stehen muss, damit eine behördliche Entscheidung (oder diejenige eines Sozialversicherungsträgers) Bescheidcharakter hat. Wichtig ist einzig und allein, dass der Leistungsträger damit einen begünstigenden oder belastenden Verwaltungsakt erlassen woltle.
Zum Pingpong zwischen Gesetzgeber und Verwaltung: Zum einen erleben wir es mit dem BTHG zum ersten Mal seit über zwanzig Jahren doch recht brachial, dass der Gesetzgeber tatsächliche Verschlechterungen sowohl in der Leistungserbringung als auch im Hinblick auf die Voraussetzungen der Leistungsgewährung schafft. Wie man dieses Teil ernstlich als "Teilhabegesetz" titutlieren konnte, ist mir ein Rätsel. Den Titel müssen die Referenten beim fünften Glas Wein abends um halb zwölf - vermutlich über uns schallend lachend - ersonnen haben, so nach dem Motto: Verarschen wir sie doch gleich noch im Gesetzestitel.
Auch für die Leistungsgewährung gilt vorrangig überstaatliches bzw. Verfassungsrecht, soweit es kontradiktorisch zu gewöhnlichem Sozialleistungsrecht ist. Nun wird kein/e Sachbearbeiter/in es wagen, sich seiner oder ihrer Abteilungs- oder Behördenleitung oder gar der kommunalen Dezernatsleitung (oder eben der entsprechenden Vorgesetztenfunktion bei Sozialverischeurngsträgern) entgegen zu stellen. Und das, genau das, macht den Sozialgerichten so viel Arbeit. Natürlich wissen die Dezernatsleitungen, wissen die Behörden- und Abteilungsleitungen, dass sie wider Recht und Gesetz handeln, obwohl sie das Grundgesetz an Recht und Gesetz bindet. Es ist eine landläufige Feststellung - und absurderweise hat man die Grundsicherung für Arbeitsuchende unter anderem auch deshalb einmal geschaffen -, dass es einen bestimmten Prozentsatz an Leistungsberechtigten gibt, die ihre Ansprüche erst gar nicht wahrnehmen. ... (2)

Von nurhessen

Nur am Rande eine Bemerkung aus der Praxis zur „ausführenden Gewalt“, der Exekutiven und deren Machenschaften, Fiesigkeiten : Achtet bitte darauf, dass auf dem „Bescheid“, den ihr bekommt, auch „Bescheid“ darüber steht, denn einem „Bescheid“, der nicht ausdrücklich „Bescheid“ im Titel trägt, ist kein „Bescheid“ im juristischen Sinn – und gegen einen Bescheid, der kein Bescheid ist, kann kein Widerspruch eingelegt werden, er wird bereits im Vorfeld aus formalen Gründen abgelehnt, abgeschmettert – so geschehen bei uns. Es ist bei unserer zuständigen BA gängige Art, nur solche „Bescheide“ zu erlassen, die wie oben geschildert, keine Bescheide sind. Verstanden?

Von Marie

Zu Punkt 4 des Aufsatzes von Gerhard Bartz - die Machtverteilung zwischen Kostenträgern und Antragstellern:

Das Problem ist "Theorie und Praxis" oder uns betreffend "Legislative und Exekutive". Letztere arbeiten gegeneinander. Der Grund hierfür ist klar: Geld, Geld, Geld. Gesetze zu verabschieden, dürfte unterm Strich 'billiger' sein, als sie einzuhalten. Also werden von den Behörden, die Teil der Exekutive sind, erst mal abschlägige Bescheide erteilt, um Kosten zu sparen. Das diese häufig rechtswidrig sind, wird dann durch das Argument, man habe ja die wunderbar rechtsstaatliche Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen, bagatellesiert. Hier wird verherrlicht, was längst entartet ist. Antragsteller werden damit in Prozesse gezwungen, um das zu bekommen, was doch schwarz auf weiß in den Gesetzbüchern steht. Und noch absurder wird es, wenn man sich vor Augen führt, was passiert, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird (z.B., weil die Person, die den Antrag gestellt hat, gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist). Dann nämlich, man kann es kaum glauben, erlangt der rechtswidrige Bescheid Rechtskraft, d.h. aus Unrecht wird Recht! Für einen behinderten Menschen, der nicht in der Lage ist, sich vor Gericht zu erstreiten, was ihm die Behörde unrechtmäßig versagt, für den gibt es keine Sozialgesetzgebung.

Wenn die Exekutive die Legislative in diesem Ausmaß und dieser Art und Weise aushebelt, sind die Gesetze nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. Es ist unfaßbar deprimierend.

Von Sven Olaf Scholz

Habe beide „Debatten“ (Teilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III) in ganzer Länge verfolgt – unfassbar, die Bezeichnung „Debatte“ allein ist in meinen Augen blanker Hohn… Die Koalitionsvertreter ließen so etwas wie echtes debattieren überhaupt nicht zu: nach einer „Vorstellung“ der Konzepte (was auf mich eher wie die Verlesung einer Hochglanz-Marketing-Broschüre wirkte) punktuelle Kritik pauschal als „Panikmache“ oder „Wahlkampfgetöse“ abzutun…natürlich ohne auf die Kritikpunkte einzugehen: die beiden Sitzungen wirkten auf mich persönlich eher wie satirisch nachgestellt denn wie wirkliche Politik. Armes Deutschland.

Den Protest von Betroffenen gegen einen zumindest realitätsfernen, mutmaßlich sogar in Täuschungsabsicht erstellten Gesetzesentwurf als ersten Erfolg einer Politik „für mehr Teilhabe“ zu werten – ist das blanker Zynismus? Oder eine von uns beiden denkt in diesem Punkt mMn nicht besonders logisch …

Immerhin hat Frau Nahles noch einmal an ihrer vorherigen Allaussage angeknüpft: „Niemandem soll es mit dem Bundesteilhabegesetz schlechter gehen, den meisten aber besser, da bin ich mir sicher“ – „Niemand“ sollte eigentlich klar kategorisch sein; ist so eine im Parlament wiederholte Aussage dann eigentlich „rechtlich bindend“?(Oder ist der Pferdefuß bei dem kleinen Wörtchen „soll“ (verglichen etwa mit „wird“)…?)

Wenn das ganze nicht so menschenverachtend wäre (und ich mich nicht selbst voll im Fokus dieser beiden Spargesetze befände), könnte ich vielleicht sogar drüber lachen (Stichwort Satire)…