Nachlese zum Informationspicknick am Bayerischen Landtag

Veröffentlicht am von Andreas Vega

Protestgruppe beim Informationspicknick zum BTHG
Protestgruppe beim Informationspicknick zum BTHG
Bild: Erwin Brandl

Am vergangenen Mittwoch, den 28. September, luden Aktivisten des Münchner Arbeitskreises „UN-Behindertenrechtskonvention von unten“ zu einem Informationspicknick vor den Toren des Bayerischen Landtages ein. Ziel war es, den Landtagsabgeordneten aller Fraktionen die Befürchtungen bezüglich des Entwurfes des Bundesteilhabegesetzes zu erläutern und für entsprechende Änderungen einzutreten.

Allerdings kam es dann zunächst ganz anders. Noch bevor sich alle vor der Einfahrt zum Maximilianeum sammeln konnten, wurden Sicherheitsbeamte und das Verwaltungspersonal des Hauses aktiv. Sie verwiesen auf die rechtliche Situation und erläuterten, dass es um das Landtagsgebäude eine Bannmeile gebe. Aktionen und Demonstrationen müssten beim Bayerischen Innenministerium im Vorfeld zur Genehmigung vorgelegt werden. Die behinderten und nicht behinderten AktivistInnen wurden aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Dank des Einsatzes von den Abgeordneten Joachim Unterländer, sozialpolitischer Sprecher der CSU und Kristin Cellina, sozialpolitische Sprecherin von Bündnis 90/die Grünen, sah die mittlerweile eingetroffene Polizei von einer Anzeige gegen den Sprecher des Arbeitskreises ab. Die beiden Landtagsabgeordneten begleiteten daraufhin die Gruppe zum 300 m weit entfernten Wiener Platz und spendierten zu dem Picknick einige Schmankerl. Am Wiener Platz angekommen, formulierten die Sprecher des Arbeitskreises die Knackpunkte des geplanten Bundesteilhabegesetzes. Die Kritikpunkte wurden aufgenommen und es fand ein ausführliches Gespräch zwischen allen Beteiligten statt. Die Landtagsabgeordneten versprachen den Kontakt weiterzuführen.

Im Nachgang erreichte den Sprecher des AK "BRK von unten“ Erwin Brandl eine E-Mail des Landtagsabgeordneten Joachim Unterländer. Im Anhang befanden sich zum einen eine "Entschließung des Arbeitskreises für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration der CSU-Landtagsfraktion zum aktuellen Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz". Darin wird grundsätzlich die Vorlage eines Gesetzesentwurfes zum Bundesteilhabegesetz begrüßt. Allerdings setze der gegenwärtige Entwurf die Ziele der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, die Wahlfreiheit von Teilhabeleistungen, sowie die Ziele der UN Behindertenrechtskonvention nur unzureichend um. Die bayerische Staatsregierung wird in diesem Entschließungsantrag aufgefordert, sich für weitere Verbesserungen aktiv einzusetzen. Unter anderem wird die Zugangsregelung, dass erhebliche Teilhabebeschränkungen nur vorliegen, wenn in fünf von neun Lebensbereichen Unterstützungsbedarf benötigt wird, kritisiert. Hierzu müssten Alternativen entwickelt werden. Des Weiteren müsste die Schnittstellenproblematik zwischen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe wesentlich besser gelöst werden, als in dem Gesetzesentwurf bisher vorgesehen.

Dieses Dokument und ein Dringlichkeitsantrag der CSU Landtagsfraktion an den bayerischen Landtag mit einer entsprechenden Aufforderung an die bayerische Staatsregierung können unter folgenden Links heruntergeladen werden.

http://www.kobinet-nachrichten.org/admin/articles/files/edit.php?f_publication_id=2&f_issue_number=15&f_section_number=1&f_article_number=34656&f_attachment_id=90&f_language_id=5&f_language_selected=5

http://www.kobinet-nachrichten.org/admin/articles/files/edit.php?f_publication_id=2&f_issue_number=15&f_section_number=1&f_article_number=34656&f_attachment_id=91&f_language_id=5&f_language_selected=5