Der Kaiser ist nackt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Dr. Sigrid Arnade
Dr. Sigrid Arnade
Bild: ISL

Berlin (kobinet) Unter dem Motto "Der Kaiser ist nackt" hat die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) Dr. Sigrid Arnade einen Kommentar im Nachgang zum gestrigen Tag der Deutschen Einheit für die kobinet-nachrichten verfasst, in dem sie sich Gedanken über das Demokratieverständnis in Deutschland anhand des Bundesteilhabegesetzes macht. 

Kommentar von Dr. Sigrid Arnade

Seit 1990 wird jedes Jahr am 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit gefeiert, so auch gestern wieder. Am 3. Oktober 1990 wurde die Teilung Deutschlands überwunden, seitdem gibt es nur noch einen deutschen Staat, die Bundesrepublik Deutschland, ein demokratisches Land, wie es heißt. Demokratie in ganz Deutschland, das ist eine Errungenschaft, ohne Zweifel. Aber wissen alle Neu- und Altbürger*innen, was Demokratie bedeutet, wie sie funktioniert? Wissen es wenigstens unsere Bundestagsabgeordneten? Angesichts der neueren Entwicklungen in Sachen Bundesteilhabegesetz und dem, was man diesbezüglich von Abgeordneten hört, kommen da bei mir zumindest erhebliche Zweifel auf.

Also noch einmal zurück: Zu den elementaren Bestandteilen eines modernen demokratischen Rechtsstaates gehört die von John Locke und Charles Montesquieu bereits im 18. Jahrhundert etablierte Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Nun schauen wir uns das einmal in Bezug auf das Bundesteilhabegesetz an: Im Koalitionsvertrag haben sich die koalierenden Parteien darauf verständigt, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen und ein modernes Teilhaberecht zu schaffen. Dabei sollte keine neue Ausgabendynamik entstehen. Mit dieser Aufgabe wurde die Exekutive betraut. Was diese abgeliefert hat, verhindert aber nicht nur neue Ausgabendynamiken, sondern eröffnet an vielen Stellen neue Einsparpotentiale. Die UN-Behindertenrechtskonvention sollte umgesetzt, die Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden, stattdessen wird die Teilhabe mit den vorgeschlagenen Normierungen eingeschränkt.

Nun könnte sich die Legislative das Werk anschauen und sagen: "Thema verfehlt, bitte nacharbeiten oder noch einmal von vorne beginnen". Was macht sie stattdessen? Kritik wird mit teils abstrusen Argumenten abgebügelt; alles wird schön geredet; sich kritisch äußernde behinderte Menschen und ihre Verbände werden pauschal diffamiert; eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung findet kaum statt.

Und ich frage mich:
• Warum gibt es den politisch Verantwortlichen nicht zu denken, dass alle Behinderten gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden mit teilweise unterschiedlichen Akzentuierungen, aber gemeinsamen Grundpositionen gegen den Gesetzentwurf Sturm laufen?

• Warum beschert sich die SPD nach dem Hartz IV–Desaster offenen Auges ihre nächste Waterloo-Niederlage, während die CDU abwartend beiseite steht und nach neuen Koalitionspartnern Ausschau hält?

• Wofür haben wir ein gut finanziertes Parlament, wenn die Abgeordneten doch nur alles widerspruchslos abnicken, was die Exekutive ihnen vorsetzt? Nicht, dass hier noch über Einsparmöglichkeiten spekuliert wird.

• Wann endlich nimmt ein*e Abgeordnete*r von CDU/CSU oder SPD all ihren oder seinen Mut und ihre oder seine Zivilcourage zusammen und nennt beim Namen, was längst für alle offensichtlich ist: "Der Kaiser ist nackt!" Oder noch differenzierter: "Dieser Gesetzentwurf zu einem Bundesteilhabegesetz ist nicht das, was wir wollten und hat mit Teilhabe viel zu wenig zu tun."

So einer mutigen Person würde es vermutlich ähnlich gehen, wie all den anderen, die in den vergangenen Wochen und Monaten warnend ihre Stimmen erhoben und auf die Schwachstellen des Gesetzentwurfs hingewiesen haben: Man würde ihr unterstellen, sie ließe sich von der Opposition instrumentalisieren und sie habe nicht richtig gelesen und verstanden.

Solche Anwürfe müssen Menschen mit Zivilcourage, die sich mehr ihrem Gewissen als dem Mainstream oder der Fraktionsdisziplin verpflichtet fühlen, aushalten. Wenn es so eine*n mutige*n Abgeordnete*n gäbe, könnte dem einen oder der anderen Bürger*in vielleicht das Vertrauen in die Demokratie, die wir in ganz Deutschland gestern gefeiert haben, zurückgegeben werden.

Und, unter uns: Der Kaiser ist wirklich nackt!

Lesermeinungen zu “Der Kaiser ist nackt” (2)

Von Dr. Theben

Volle Zustimmung zu den Ausführungen des Kollegen @Alexander Drewes!

Was nun das BTHG betrifft hat Sigrid Arnade ja den großen Vertrauensverlust in Ihrem Kommentar beschrieben, welche die Beziehungen zwischen den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und insbesondere dem BMAS und dessen politischer Leitung erlitten haben. Wäre dies anders könnte man sich einen Vorschlag denken, nachdem Vertreter eben diese Intteressenvertretungen und Vertreter des Ministeriums in einer oder mehreren Arbeitssitzungen dem BTHG-Entwurf einer gründlichen Revision unterziehen und den Versuch unternehmen, konsensfähige Lösungen zu erarbeiten. Dies ist aber nach dem bisherigen Agieren der Bundesregierung bzw. der sie ragenden Koalitionsfraktionen jetzt nur schwerlich vorstellbar - nach den frustrierenden Erfahrungen der bisherigen Arbeitsrunden beim BMAS und der letzten Debatte zur ersten Lesung des Entwurfes im Deutschen Bundestag. Auf die Lernfähigkeit der betroffenden Politiker und Ministerialbematen bis zur geplanten Anhörung am 7.11.2016 ist zu hoffen...

Solidarische Grüße

Dr. Theben

Von Alexander Drewes

Ich mag jetzt nicht allzu defätistisch klingen, aber: Womit hatte man denn bei denjenigen, die am Beteiligungsprozess involviert waren, gerechnet? Man muss doch nur die Koalitionsvereinbarung lesen, man muss sich doch nur der Rhetorik bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention erinnern, um zu merken: Sie wollen kein Geld ausgeben. Sie wollen ums Verrecken kein Geld ausgeben, obwohl es in überreichem Maße vorhanden wäre. Nicht nur der Gesetzentwurf zum BTHG schreibt von einer Eindämmung der Kostendynamik im Recht der Eingliederungshilfe (Entschuldigung, dem Recht der Teilhabe, wie es dann ja wohl ab Januar heißen soll), die Länder, auf die hier noch der eine oder die andere gewisse Hoffnungen setzt, haben es in ihrem Statement zum Gesetz noch einmal in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht: Die Teilhabe beeinträchtigter ist etwas Feines, nur: zusätlich Kosten darf sie nichts. Wenn man vonseiten des BMAS von vornherein auf dieser Grundlage mit den Betroffenen diskutiert haben würde, wäre die ein oder andere erstaunliche Ernüchterung in den letzten Monaten vermutlich erheblich weniger heftig ausgefallen, als sie das tat.