Zielvereinbarung mit Sparkassen- und Giroverband

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Budget, Geldscheine
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Bild: Irina Tischer

Erfurt (kobinet) Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen, Joachim Leibiger, hat in Erfurt über die Unterzeichnung einer Zielvereinbarung mit dem Sparkassen- und Giroverband informiert. Gemeinsam mit sieben Organisationen von Menschen mit Behinderung sowie Vertreterinnen und Vertretern der hessischen kommunalen Behindertenbeauftragten haben die Behindertenbeauftragten von Hessen und Thüringen mit dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen in Frankfurt/M. eine Zielvereinbarung zu barrierefreien Bankdienstleistungen unterzeichnet.

Die Zielvereinbarung ist eine "konzertierte Aktion" der Menschen mit Behinderungen aus Hessen und Thüringen mit dem Sparkassen- und Giroverband, die von den Behindertenbeauftragten der beiden Länder begleitet wurde. Ziel des Vertrags ist, dass Menschen mit Behinderung alle Dienstleistungen der Sparkassen barrierefrei und ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen können. Dabei geht es in erster Linie um Filialgebäude, Automaten, die Kommunikation mit Angestellten und Internetseiten. Die Sparkassen in Hessen und Thüringen sollen diesem Ziel jetzt im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung näher kommen, heißt es in der Presseerklärung des Thüringer Behindertenbeauftragten. Die Zielvereinbarung bezeichnete Maren Müller-Erichsen, die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, und ihr Kollege Joachim Leibiger, der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, als in vielerlei Hinsicht beispielhaft. "Hier wird deutlich, dass sich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ganz konkret im Alltagsleben auswirkt", betonten sie.

Die Beauftragten bezeichneten das Engagement des Sparkassenverbandes als "beispielgebend". Es setze wegweisende Maßstäbe für den gesamten Finanzdienstleistungssektor und andere Branchen. "Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung zeigen die Sparkassen für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche in Hessen und Thüringen, dass soziales Handeln und wirtschaftlicher Erfolg nicht im Gegensatz zueinander stehen müssen", so die Beauftragten übereinstimmend.

Der Geschäftsführende Präsident des Sparkassen und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Gerhard Grandke, betonte, dass bereits heute viele Sparkassen Dienstleistungen barrierefrei anböten. Der Vertrag enthält 19 ganz konkrete Bausteine, wie jede Sparkasse noch mehr für Menschen mit Behinderungen tun kann. Das beginnt bei der Willkommenskultur, der besseren Information im Internet über Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, den Aufbau barrierefreier Geldautomaten bis hin zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem Angebot für barrierefreie Arbeitsplätze.

Barrierefrei bedeutet dabei immer, dass Einrichtungen, Gegenstände und Medien so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe benutzt werden können. Dabei sind grundsätzlich alle Behinderungsarten gemeint - Sinneseinschränkungen wie Schwerhörigkeit, Taubheit, Sehbehinderung oder Blindheit, Körperbehinderungen aller Art aber auch kognitive Beeinträchtigungen.

Joachim Leibiger würdigte die Vereinbarung wegen ihres Pilotcharakters, deutete jedoch auch die Schwierigkeiten und weitere Herausforderungen an: "Nach jahrelangen Verhandlungen, die bis ins Jahr 2008 zurückreichen, ist es vollbracht. Wir haben die erste Zielvereinbarung nach dem Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz überhaupt. Nun kommt es darauf an, dass möglichst viele Sparkassen in Thüringen der Vereinbarung beitreten. Ich werde hierzu Gelegenheiten nutzen, mit kommunalen Verantwortungsträgern ins Gespräch zu kommen. Gleichzeitig ist das nur ein erster Schritt für mehr Verbindlichkeit. Ich fordere daher nachdrücklich die Bundesregierung und den Bundesrat auf, die Bemühungen der Europäischen Kommission in Brüssel zu unterstützen, alsbald die im Entwurf vorliegende Richtlinie für europaweit geltende Standards von barrierefreien Bankdienstleistungen zu verabschieden."

Die Zielvereinbarung wird sowohl auf der Internetseite des Sparkassen- und Giroverbandes als auch auf der Internetseiten der Beauftragten veröffentlicht.