Nachteile durch Pflegestärkungsgesetz
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: SoVD
Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen drohen nach Einschätzung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) Nachteile durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz. Zur heutigen Bundestagsanhörung zum Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Damit sich die neuen Regelungen nicht negativ auf Menschen mit Behinderungen auswirken, sind Korrekturen am Dritten Pflegestärkungsgesetz erforderlich. Das PSG III muss gewährleisten, dass Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe in Zukunft gleichrangig bezogen werden können." Denn ein Vorrang pflegerischer Leistungen gegenüber Teilhabeleistungen würde Menschen mit Behinderungen benachteiligen, die auch pflegebedürftig sind, betonte Bauer.
Stellungnahme https://sovd.de/2650.0.html
