Streit um zukünftige Kosten des Bundesteilhabegesetzes

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: omp

Berlin (kobinet) Einem Bericht von Heute im Bundestag zufolge geht die Meinung zwischen der Bundesregierung und den Ländern dahingehend auseinander, ob das Bundesteilhabegesetz eine zusätzliche Kostendynamik auslösen wird. Während die Länder Kostensteigerungen befürchten, betont die Bundesregierung das Einsparpotential durch das neue Bundesteilhabegesetz.

Nach den Berechnungen der Bundesregierung zufolge werden die Kommunen und Länder ab dem Jahr 2021 entlastet. Dann sollen es 71 Millionen Euro sein, die die Träger der Kosten der Eingliederungshilfe dann weniger bezahlen sollen. 2035 soll das Einsparpotential dann bei jährlich 235 Millionen Euro liegen, heißt es in dem Bericht auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Link zum vollständigen Bericht

Lesermeinungen zu “Streit um zukünftige Kosten des Bundesteilhabegesetzes” (4)

Von nurhessen

Ergänzung zum Beitrag von „Cyra2003“ als Zitiervorschlag wird vom BVerfG angegeben:
„Zitiervorschlag:
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016
- 1 BvR 1630/16 - Rn. (1-18)“

Und danke an Cyra2003 für den Hinweis!

Von Cyra2003

VERFASSUNGSBESCHWERDE ERFOLGREICH

28.09.2016 | | Aktuelles

Im Rechtsstreit um eine 24-Stunden-Assistenz im Arbeitgebermodell hat die Kanzlei Menschen und Rechte erfolgreich Verfassungsbeschwerde erhoben. Jetzt muss das LSG Rheinland-Pfalz neu entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aufgehoben mit dem der Antrag auf eine kostendeckende Erhöhung der Hilfe zur Pflege abgewiesen worden war. Die Deckungslücke mit der der Beschwerdeführer zu kämpfen hat, beträgt mehr als 5000 EUR monatlich. Wäre der Beschluss des LSG bestandskräftig geblieben, hätte der betroffene Mensch mit seinem Assistenzbedarf das Arbeitgebermodell nicht fortführen können und wäre gezwungen gewesen, in eine stationäre Einrichtung zurückzugehen. Auch jetzt ist die Situation des Beschwerdeführers schwierig, denn das Bundesverfassungsgericht hat den nachteiligen Beschluss des Landessozialgerichts zwar aufgehoben. Der Beschwerdeführer hat aber mittlerweile erhebliche Schulden, weil er ohne ausreichendes Geld seine Assistenten weiter beschäftigen muss, aber weder ihren Lohn noch die Sozialabgaben in der erforderlichen Höhe bezahlen kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts aufgehoben, weil es das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verletzt hatte. Es hatte die Anforderungen an das Vorliegen des erforderlichen Anordnungsgrundes in einer nicht hinnehmbaren Weise überspannt. Es hat die Dringlichkeit der Lage des Beschwerdeführers ohne ausreichende Prüfung verneint. Wörtlich äußerte das Bundesverfassungsgericht: „Die Fachgerichte (sind) gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.“ Das war hier erken

Von signMedia

nur mal langsam ... wenn man bedenkt, dass das Bund im Jahr März 2007 den UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat.
das war dem Bund schon bewusst, dass es Veränderung im Bundeshaushalt kommen wird, wenn UN-BRK umgesetzt wird. Da geht kein Weg vorbei ...

laut Artikel 5 Abs. (3):
"Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeinigten Schritten, um Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten."

Wenn der Bund die Mittel nicht zur Verfügung stellen will, dann ist es diskriminierend und menschenrechtsverachtend!! (gemäß Artikel 2 UN-BRK)

Fazit: Umsetzung zum Nulltarif ist nicht machbar!

Von nurhessen

Mit dieser Auseinandersetzung zwischen den Ländern und dem Bund ist der eindrücklichste Beweis eines „Spargesetzes“ erbracht, sozusagen das letzte Glied einer Beweiskette, die beweist, was wir schon wissen: das Bundesteilhabegesetz ist ein reines Spargesetz- wer will das jetzt noch bestreiten?