Uschi Lehmann musste draußen bleiben

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Ursula Lehmann
Ursula Lehmann
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Berlin (kobinet) Uschi Lehmann aus Berlin musste draußen bleiben, als die Bundestagsfraktion der Grünen am 17. Oktober eine Veranstaltung unter dem Motto "Im Dschungel der Gesundheits-Apps" durchführte. Nicht nur das, die Rollstuhlnutzerin ist auch empört darüber, wie die Grünen mit dieser Diskriminierung umgehen. Daher hat sie sich an den Fraktionsvorsitzenden Dr. Anton Hofreiter mit einem Beschwerdebrief gewandt.

"Ich hatte mich für diese Veranstaltung angemeldet und eine Bestätigung bekommen. Als ich aber im Rainmaking-Loft-Foyer unterhalb einiger Stufen stand, war ich immer noch in dem Glauben, dass man mir noch rechtzeitig einen barrierefreien Hintereingang zuweist. Oberhalb der Stufen thronten 2 Personen, die die fußgehenden Teilnehmer registrierten. Lapidar wurde ich von den Veranstaltern mit der Vokabel „Entschuldigung" wahrgenommen. Am 25.10. erhielt ich die zynische Rückmeldung: "danke für Ihre Teilnahme", so beschreibt Uschi Lehmann ihre Erlebnisse mit der Veranstaltung, die sie aufgrund von Barrieren nicht besuchen konnte.

"Bis dato war ich tatsächlich immer in dem Glauben, dass die GRÜNEN-Fraktion der Behindertensituation große Bedeutung beimisst. Zwangsweise musste ich aber am 17.10. die Kröte schlucken, dass Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Abbau von Benachteiligungen u.v.m. im Zusammenhang mit mobilitätsbehinderten Menschen bei Ihren Parteimitgliedern gar nicht im Gehirn angekommen ist. Mit der erlebten Realität haben Sie uns mit Ihrem Slogan gemeinsam für eine bessere Welt betrogen. Bitte machen Sie mir plausibel, wie das gemeint ist und was danach kommt", schreibt Uschi Lehmann an Anton Hofreiter. "Ich erwarte die Rückerstattung der entstandenen Beförderungskosten für den Sonderfahrdienst laut beigefügter Kopie. Um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich Sie, alle meine Kontaktdaten aus Ihren print- und elektronischen Verzeichnissen zu löschen. Respekt und Wertschätzung - das steht uns allen zu - auch mir!"

Anmerkung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 6.12.2016

Liebe Frau Lehmann,

Sie haben natürlich absolut Recht und es tut uns aufrichtig leid, dass Sie nicht an unserer Veranstaltung zu den Gesundheits-Apps teilnehmen konnten. Dies war nicht unsere Absicht. Bei der Organisation der Veranstaltung, insbesondere bei der Anmeldung ist uns ein Fehler unterlaufen. Wir hätten deutlich darauf hinweisen müssen, dass dieser Raum, den wir einmalig und ausnahmsweise gebucht haben, um auch räumlich an die Start-Up-Szene anzuschließen, nicht vollständig barrierefrei ist. Aber: Ein rollstuhl-gerechter Zugang wäre über die Büros im hinteren Bereich des Gebäudes, mittels Rampe, möglich gewesen. Unsere gängige Abfrage bei der Anmeldung, ob unser Gast mit einem Rollstuhl kommt oder sonstige Unterstützung benötigt, hat in diesem Fall nicht ausgereicht. Dafür entschuldigen wir uns ausdrücklich bei Ihnen und wir werden alles versuchen, dies in Zukunft noch besser zu machen.

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir den Einsatz für selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen ernst meinen und auch in unserer alltäglichen Praxis einlösen wollen. Diesen Anspruch haben wir bei der Organisation dieser Veranstaltung leider nicht eingelöst. Das bedauern wird. Wir möchten uns bei Ihnen für die Unannehmlichkeiten ausdrücklich entschuldigen und Ihnen versichern, dass wir es sehr bedauern, Sie unbeabsichtigt von dieser Veranstaltung ausgeschlossen zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Lesermeinungen zu “Uschi Lehmann musste draußen bleiben” (5)

Von ZORRO

"NICHT IM GEHIRN ANGEKOMMEN"

Ja, auch nicht in Schleswig-Holstein, das eine Stärkung der Schwerbehindertenvertretung im Bundesrat zu vereiteln suchte: Denn die Grünen sitzen dort mit in der Kieler Landesregierung, die am 23.09.2016 im Bundesrat gegen jegliche im BTHG-Entwurf vorgesehene Stärkung der SBV nach § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 4 SGB IX votierte :-((
www.tinyurl.com/Bundesrat2309

Von Dr. Theben

@Herrn Kollegen Hellinger

ach Arnd(!) Wie war das noch - Jura 1. Semester Grundrechte und der Unterschied zwischen (unwahrer) Tatsachenbehauptung und Meinungsfreiheit (welches Grundrecht wardas noch gleich...?).

Einfach mal die Lesebrille aufsetzen...! Der inkriminierte Satz von mir beginnt mit einem DANN (dem ist in der Regel ein WENN vorangestellt): Ich unterstelle gar nichts und sollte der Vorgang so stattgefunden haben, ist er kritiikwürdig.

Kollegiale Grüße an Dich

DR. Martin Theben

Von Lesebrille

Herr Hellinger, auch Ihr "Smiley" kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie hier die Meinungsfreiheit von Herrn Theben mit einem Grundsatz des Strafrecht kontern wollen, das hier gar nicht involviert und damit überflüssig ist.

Oder anders gesagt: der Beitrag ist voll und ganz durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Darüber hinaus messe auch ich eine Partei nicht nur daran, was sie speziell zu sog. "Behindertenthemen" zu sagen hat, sondern wie sie sich im Alltag, und damit auch bei solchen Veranstaltungen, gebärdet.

Darüber hinaus suggeriert Ihr Beitrag, dass man an der Schilderung von Frau Lehmann ruhig so seine Zweifel haben dürfe. Die Frage an Sie: warum?

Von Arnd Hellinger

@ Dt. Martin Theben:

Wie war das noch Strafrecht 1. Semester? Keine Strafe ohne erwiesene Schuld und in dubio pro reo... :-)

Da uns hier gegenwärtig nur die Schilderung der Frau Lehmann vorliegt und die Gegenseite wegen BTHG-Anhörung sowie anderer Verpflichtungen noch keine Gelegenheit hatte, den Sachverhalt zu prüfen und inhaltlich hierzu Stellung zu nehmen, steht es weder Dir/Ihnen noch mir oder sonstwem zu, diesbezüglich ein Urteil abzugeben.

Die Sache wird jedenfalls gerade fraktionsintern geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung dürfte in ein paar Tagen auch hier zu lesen sein. Bis dahin sollten wir Alle uns mit vorschnellen Verurteilungen etwas zurückhalten...

Von Dr. Theben

Dann sollten demnächst wohl besser die GRÜNEN draussen bleiben - aus dem Parlament!

Martin Theben grüßt EMPÖRT