Gesetzentwurf durchgefallen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Nach der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Teilhabegesetz sieht Corinna Rüffer Gesetzentwurf "in großen Teilen durchgefallen". "Selbst die Expertinnen und Experten, die von Union und SPD eingeladen wurden, mahnten Verbesserungen an", erklärte die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung habe einen schlechten Gesetzentwurf vorgelegt und sei an den eigenen Ansprüchen, ein modernes Teilhaberecht zu schaffen, fulminant gescheitert:
So wurde zunächst die Neuregelung des Zugangs zu Leistungen scharf kritisiert. Nahezu alle Sachverständigen sahen die Gefahr, dass zukünftig Menschen Leistungen nicht mehr erhalten werden, obwohl sie darauf angewiesen sind. Darüber hinaus wiesen viele Sachverständige kritisch darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin selbst für die Leistungen zahlen müssen, die ihnen Teilhabe ermöglichen sollen. Von den Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen werde nur ein kleiner Personenkreis profitieren. Das ist menschenrechtlich problematisch.
Auch mit Blick auf die Wohnsituation behinderter Menschen sahen die Sachverständigen Nachbesserungsbedarf. Der Vorrang inklusiver Lösungen sei im Gesetz zu verankern. Schließlich stand auch das so genannte „Zwangspoolen" in der Kritik. Es sei mit einer selbstbestimmten Lebensführung nicht vereinbar, wenn behinderte Menschen sich gegen ihren Willen einen Assistenten oder eine Assistentin teilen müssten.
Zahlreiche Probleme gebe es auch mit Blick auf die Teilhabe an Bildung. Auch Menschen mit Behinderungen müssten die Möglichkeit haben, ein freiwilliges Praktikum im Ausland zu absolvieren, Abitur zu machen und einen Masterstudiengang zu absolvieren. Das sehe der Gesetzentwurf bisher nicht vor. Das ehrenamtliche Engagement behinderter Menschen werde durch den Gesetzentwurf ebenfalls erschwert. Assistenzleistungen für ein Ehrenamt zu bewilligen, wird den Sozialhilfeträgern zukünftig noch schwerer möglich sein. Um die Situation behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, sei es geboten, die Schwerbehindertenvertretungen konsequent zu stärken. Entscheidungen der Arbeitgeber, insbesondere Personalfragen, sollten nur gültig werden, sofern die Schwerbehindertenvertretung vorher darüber informiert wurde.

Von Heinrich Buschmann
Liebe Corinna,
Ich danke Dir für Deine Fragen, die DU an die richtigen Experten gerichtet hast. Es war und ist ein Trauerspiel - für mich unfassbar wie sich diese Regierung uns gegenüber verhält.
Dieses Gesetz darf so niemals in Kraft treten.
Wir Betroffene müssen aktiv dagegen arbeiten - dürfen uns das nicht länger gefallen lassen!!
Es gilt:
13 Millionen Menschen mit Behinderung
20 Millionen von Behinderung betroffener Menschen, nämlich die Angehörigen, die Freunde und Verwandte
zu mobilisieren - zur GEGENWEHR aktivieren.
Die Zeit ist reif - der Frust hoch genug - es reicht.
33 Millionen Bürger dieses Landes verfügen über ein WählerPotential, welches in Stimmung gebracht werden muss!!!
Wenn die Regierungsverantwortlichen schon nicht begreifen wollen, das wir kein Kostenfaktor sind, weil wir allein durch unsere Existenz ein Bruttosozialprodukt von 15 Milliarden Euro Jahr für Jahr generieren - uns also nicht ständig der Kostenvorbehalt Gebetsmühlenartig vorgehalten werden kann!!
Wir Menschen mit Behinderung kosten kein Geld - WIR BRINGEN GELD!!!
Ich werde alles daran setzen, diese
33 Millionen Menschen über die sozialen Netze, Verbände zu mobilisieren - dieser Regierung muss der Kampf angesagt werden. Schöne Worte wurden schon viel zu viel gewechselt. Anscheinend sind die Ihren Ohren der Verantwortlich taub oder auf Durchzug gestellt. In der gesamten Republik rumort und brodelt es - glauben die wirklich, das wir schwach und fügsam sind?
Die Zeit ist reif - WIR sind Menschen und kein Kostenvorbehalt wird uns stoppen!!!
Liebe Grüße
Heinrich Buschmann
IDM-Stiftung
Von nordihydro
Bei der Experten-Anhörung zum BTHG wurden folgende Fragen zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, welche in den Unternehmen und Behörden die Interessen von rund einer Million schwerbehinderten Menschen vertreten, gestellt:
Dr. Matthias Bartke (SPD) befragte Silvia Helbig vom DGB und den Einzelsachverständigen Prof. Dr. Felix Welti Fragen zum Nachbesserungsbedarf bei der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Beide Befragten legten verständlich und überzeugend dar, dass eine Wirksamkeitsklausel als Maßnahme nach innen notwendig und besser sei als ein nach außen wirkendes, sanktionierendes Bußgeld. (VIDEO-Sequenz 1:05:00 - 1:08:03)
Tobias Zech (CSU) bat u.a. Holger Borner von der BAG Selbsthilfe um eine Bewertung der vorgesehenen Verbesserungen bei den Rechten der Schwerbehindertenvertretungen. Herr Borner antwortete, dass die BAG Selbsthilfe die jetzt vorgesehenen Veränderungen (Schwellenwerte, Fortbildung, Bürounterstützung) begrüße, allerdings werde eine stärkere Ausgestaltung der Informations- und Anhörungsrechte gefordert, wenn eine Entscheiung ohne hinreichende Beteiligung der Schwerbebehindertenvertretung stattgefunden habe. (VIDEO-Sequenz 1:38:15 - 1:41:09)
VIDEO
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