Konkrete Verbesserungen angehen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: FOTOSTUDIO LAUER
München (kobinet) Nach der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages fordert die Landesbehindertenbeauftragte von Bayern, Irmgard Badura, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, nun konkrete Verbesserungen zu schaffen.
"Es ist nun an der Zeit, dass konkrete Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sichtbar werden. Die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung sowie eine Vielzahl von Stellungnahmen liegen vor. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt gilt es zu handeln", so Irmgard Badura. "Ein gutes Bundesteilhabegesetz ermöglicht uns Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Es ermöglicht grundlegende Dinge, die für viele Menschen selbstverständlich sind - wie die Wahl des Wohnortes, Teilhabe am Arbeitsleben und Vorsorge fürs Alter."
Die bayerische Behindertenbeauftragte bekräftigte noch einmal ihren Willen, Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz durchzusetzen: "Ich werde weiterhin bei den Abgeordneten des Bundestages auf die notwendigen Änderungen hinweisen. Sie haben die Möglichkeit, mit einem guten Bundesteilhabegesetz den Grundstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu legen. Auch jede andere Form des konstruktiven Protests begrüße und unterstütze ich."

Von Gisela Maubach
"Irgendwie werde ich den Gedanken nicht los, erst kommt das Budget für Arbeit was bereits anscheinend schon fertig organisiert in den Schubladen liegt und dann geht der Mühle des Fortschritts der Wind aus . . . "
Genau dieser Überzeugung bin ich von schon von Anfang an.
Da wird ein scheinheiliger Beteiligungsprozess inszeniert . . . und rückblickend kann man feststellen, dass von vornherein nur arbeitsfähige Menschen im Blick der Entscheider standen. Und für die restlichen, von denen keine Leistung erwartet werden kann, formuliert man hübsche Namen (immer mit dem Wort "Teilhabe") für das Extrem-Poolen von 10 bis 12 schwerstbehinderten Menschen innerhalb eines Raumes.
Und wenn die nicht arbeitsfähigen von den Sondereinrichtungen "vertreten" werden, die die existenzsichernden Leistungen mit ihren Sondereinrichtungen immer mehr verstricken, dann kann kann die Politik anschließend auch noch stolz berichten, dass man nach Anhörung aller Interessenvertreter ja für "die" Menschen mit Behinderungen große Fortschritte auf den Weg gebracht hätte . . . und dass man natürlich nicht jedem Einzelfall gerecht werden könne.
Wo bleiben eigentlich die Aufschreie derer, die lange Zeit eine bessere Bezahlung der Werkstatt-Beschäftigten gefordert haben? Ist es für die denn jetzt in Ordnung, wenn der Dumpinglohn so bestehen bleibt wie er ist und als einziger Vorschlag die Erhöhung des Freibetrages bei der Grundsicherung eingebracht wird? Ist es in Ordnung, wenn Menschen, die tagsüber in eine Werkstatt transportiert werden, monatlich 202 € mehr für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung hätten als Menschen (mit gleicher Art und Schwere der Behinderung), die außerhalb einer Werkstatt betreut werden?
Die Behindertenpolitik, in welcher die Schere zwischen "brauchbaren" und "nicht brauchbaren" Menschen mit Behinderungen immer weiter auseinander geht und die "nicht brauchbaren" samt ihren Eltern auf's Abstellgleis geschoben werden, ist einfach nur noch unerträglich.
Von versteh_gar_nix_mehr
Zitat:
"Es ist nun an der Zeit, dass konkrete Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sichtbar werden. Die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung sowie eine Vielzahl von Stellungnahmen liegen vor. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt gilt es zu handeln", so Irmgard Badura. "
"Ein gutes Bundesteilhabegesetz ermöglicht uns Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben."
Kann man dem was bisher bekannt ist glauben, dann stellt sich doch die ernsthafte Frage auch berechtigt, wie will man vieles noch verändern und das in 42 Tagen, denn am 01.01.2017 soll ja dieses Gesetz in kraft treten? Irgendwie werde ich den Gedanken nicht los, erst kommt das Budget für Arbeit was bereits anscheinend schon fertig organisiert in den Schubladen liegt und dann geht der Mühle des Fortschritts der Wind aus und der Rest unserer Leidensgefährten wird mit neuen Parolen vertröstet, auch wenn sich finanziell etwas bewegen soll, aber dann auch nur Stufenweise, wie bereits angekündigt.
Manche genannten Beträge sind keine Lösung, aber vielleicht als Schweigegeld zu verstehen.
Von ZORRO
"Ich werde weiterhin bei den Abgeordneten auf die notwendigen Änderungen hinweisen"
Ja, solche Hinweise sind vonnöten! Aber nicht nur in Bayern, sondern auch die Regierungsmitglieder der GroKo in den Ländern von Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Schleswig-Holstein benötigen solche Hinweise: Diese Fünf suchten eine Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen im Bundesrat zu vereiteln, indem sie am 23.09.2016 im Bundesrat z.B. gegen jegliche im BTHG-Entwurf vorgesehene Stärkung der SBV nach § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 4 SGB IX votierten :-((
Die Schwerbehindertenvertretungen repräsentieren in Deutschland rund 1.000.000 schwerbehinderte Beschäftigte, davon 160.000 gleichgestellte Menschen mit Behinderungen.
(BIH-Jahresbericht 2015/2016, Seite 21)
www.tinyurl.com/BIH-Jahresbericht
Von Inge Rosenberger
Irgendwie entsteht der Eindruck, dass es nur noch die beiden Schubladen Arbeit oder Pflege geben soll. Warum zur Hölle lässt man den Menschen nicht ganz einfach die Freiheit, welchen Weg sie gehen wollen?
Die von Gisela Maubach aufgeführten Bestrebungen, dass auch schwerstbehinderte Menschen in die Werkstatt gelockt werden (sollen), könnte auch den Hintergrund haben, dass dann die besonders betreuungs- und pflegeintensiven Menschen - juristisch korrekt - rausgeworfen oder durch eine mangelhafte Minimalversorgung aus der WfbM vertrieben werden. Dadurch würden die Kostenträger doppelt sparen.
Dass dann auch noch gute und geeignete Alternativen für die Versorgung und Betreuung von schwerstbehinderten Menschen mit einer ausufernden Bürokratie bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt oder gleich völlig erschlagen werden, ist das Pendant zu dieser Strategie.
Der Grundsatz "das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken", wird von den politisch und verwaltungstechnisch Verantwortlichen damit ad absurdum geführt.
Von Signe
Schon die Überschrift ist ein böser Witz, wenn nicht gar von Zynismus geprägt:
Damit etwas besser werden kann, muss etwas bereits in guter Form vorhanden sein.
Was ist daran gut, wenn Leistungen gepoolt werden?
Was ist daran gut, wenn knapp über 200 Euro Monats'einkommen' für gut befunden werden?
Was ist daran gut, wenn offensichtlich und voraussehbar viele Schwerbehinderte aus dem Leistungsspektrum der Leistungen zur Teilhabe rausfallen?
Was ist daran gut, wenn die Sozialverbände behaupten, Gruppenleben sei bestens, da Alleinleben (automatisch!) zur Vereinsamung führe? Demnach müsste Singledasein auch für Nichtbehinderte - bei Strafe des Gesetzes - verboten sein.
In Abwandlung hier verwendet:
'gut-besser-am schlechtesten'
Von Signe
Ist bekannt, ob jede Rechtsanwaltskanzlei gefälligst barrierefrei (stufenlos, mit Vorhandenseins von in der Gebärdensprache mächtig seiendem Personal, für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung und für Lernbeeinträchtigte jeder Ausformung von Lernbeeinträchtigung) und für seelisch Beinträchtigte?
Von Gisela Maubach
Die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung können keine Basis für die notwendigen Veränderungen des BTHG-Entwurfes sein, denn es wurden überwiegend nicht die Betroffenen-Vertreter gehört - sondern die Vertreter von Sondereinrichtungen.
Die Forderung der Lebenshilfe, 202 € des Werkstatt-Einkommens bei der Grundsicherung nicht anzurechnen, führt zu einer nicht hinnehmbaren Vermischung von existenzsichernden Leistungen mit der Eingliederungshilfe.
Frau Lösekrug-Möller hatte bereits erklärt, dass andere Länder gerne das NRW-System übernehmen dürfen, wonach auch schwerstmehrfach-behinderte (arbeitsunfähige) Menschen tagsüber in Werkstätten betreut werden:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33257/Uwe-Schummer-Kein-Sparmodell-durch-die-Hintert%C3%BCr.htm
Würde die Forderung der Lebenshilfe nun erfüllt, würde das bedeuten, dass diejenigen Menschen mit geistiger Behinderung, die in anderen Ländern eine Tagesförderstätte besuchen, deutlich geringere Leistungen für ihren Lebensunterhalt haben, als Menschen mit vergleichbaren Behinderungen in NRW.
Also würde das dazu führen, dass viele Eltern in den anderen Ländern das NRW-System auch für sich selbst fordern würden - und zwar, weil sie auf diese Weise mehr Geld für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder zur Verfügung hätten.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass geistig behinderte Menschen bzw. deren Eltern mit einer "erhöhten" Grundsicherung in die Werkstätten gelockt werden sollen, so dass ein Persönliches Budget für die Tagesstruktur mit hohen Einbußen beim Lebensunterhalt "bezahlt" werden müsste.
Mit dem von der Lebenshilfe geforderten Freibetrag von 202 € würde Inklusion also zunehmend verhindert, weil bei Unterbringung in der Werkstatt deutlich mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung stünde.
Wirkliche Interessenvertreter würden eine leistungsgerechte Bezahlung für die Arbeit auch in den Werkstätten fordern - und nicht das Fixieren in der Grundsicherung!