Menschen mit Demenz nicht diskriminieren
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ht
Berlin (kobinet) Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert Korrekturen am Bundesteilhabegesetz (BTHG), um eine Diskriminierung von Menschen mit Demenz zu verhindern. "Menschen mit Behinderungen, zu denen auch Demenzkranke gehören, wird durch das BTHG eine tatsächliche Teilhabe verweigert, in einigen Bereichen werden sie sogar schlechter gestellt als heute“, so Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
"Die vorgesehene Begrenzung der Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65, und damit der Ausschluss des größten Teils von Menschen mit Demenz von den Leistungen auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist nicht akzeptabel", erklärte Bärbel Schönhof weiter. "Eine solche Altersgrenze ist der UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Durch das neue Gesetz wird zudem der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen erschwert. Betroffene, die gleichzeitig einen Pflegebedarf haben, werden von den Leistungen sogar ausgeschlossen. Das ist nicht hinnehmbar."
Im Rahmen der „Allianz für Menschen mit Demenz“ haben sich alle Beteiligten, auch die Bundesministerien, öffentlich dafür ausgesprochen, dass Menschen mit Demenz so lange wie möglich die Chance haben sollen, am sozialen Leben teilzuhaben. In der Erklärung der Allianz heißt es: "Menschen mit Behinderungen, darunter auch Menschen mit Demenz, haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe." In der Erklärung wird ausdrücklich formuliert, dass ein ganzheitliches und sektorenübergreifendes Unterstützungs- und Versorgungssystem notwendig ist, um Menschen mit Demenz und ihren Familien mit ihren jeweils individuellen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarfen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen auch einen Zugang zu den individuell benötigten Leistungen haben, ohne dass bürokratische Hürden aufgebaut und bestimmte Leistungen grundsätzlich verwehrt werden.

Von Signe
Wo bleibt das Protest-Statement des Herrn Krauthausen?
Wird diese geistig-moralische Wende in dem gesellschaftlichen Umgang (hin zu ihrer vollständigen Vernutzung in der Medizin*forschung*) mit Behinderten, Dementen und chronisch Erkrankten von Herrn Krauthausen ausgeblendet?
Immerhin könnte es ja so sein, dass er selber mal verpflichtet wird, sich / seinen Körper für medzinisches Herumexperimentieren zur Verfügung zu stellen. Dann ist (allerdings zu Recht) das Geschrei groß (und wohl auch zu spät).
Von Signe
"... Begründung für die Tests: „Alzheimer sei eine Geisel der Menschheit“. ..."
Deutlich Nazisprech aus der Zeit von 1933 bis 1945.
Menschen mit Demenz werden in der Verwendung des Wortes 'Geisel' als Entpersonalisiert und zu Schrecken jedes kommunalen Haushaltsplanes und zu Schrecken der Haushalts- und Ausgabenpläne der Krankenkassen gemacht.
Von Signe
siehe ebenfalls http://www.tagesspiegel.de/politik/arzneitests-an-demenzkranken-tabubruch-ohne-not
/14832674.html
Nun dürfte auch den Arglosesten und am meisten Naiven der Behinderten klar sein, weshalb Altenverwahr- und Behindertenverwahreinrichtungen seit geraumer Zeit wieder vermehrt errichtet und neu betrieben werden.
Von nurhessen
Hierzu passt ja vorzüglich (zynisch gemeint[!]) die folgende Meldung der heute klamm heimlich beschlossenen Abstimmung im Bundestag, dass nunmehr Medikamentenversuche an nicht einwilligungsfähigen Patienten mit fortgeschrittener Demenz erlaubt seien, auch wenn diese keinen eigenen Nutzen von den Medikamenten hätten. Einzige Bedingung ist, dass die Patienten zuvor – im Stadium ihrer vollen geistigen Einwilligungsfähigkeit dem Medikamententest nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt hätten. Begründung für die Tests: „Alzheimer sei eine Geisel der Menschheit“. Der Fraktionszwang war bei der Abstimmung heute Morgen – wie üblich bei derartigen ethischen Fragestellungen – aufgehoben. Minister Gröhe (CDU) sowie der SPD- Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (der mit der Fliege) hatten schon zuvor diese Regelung für notwendig erachtet.