Neue Direktive zur Barrierefreiheit im Internet
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: Logo des Europäischen Parlament
Berlin (kobinet) Am 26. Oktober hat das Europäische Parlament eine Direktive gebilligt nach welcher die Internetseiten und mobilen Apps öffentlicher Verwaltungen im größeren Umfang, vor allem für Personen mit Sehbehinderungen oder Höreinschränkungen in größerem Umfang zugänglich / barrierefrei gestaltet werden sollen.
Diese Direktive hatte die Europäische Kommission erstmals im Jahr 2012 vorgeschlagen. Nach Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission wurde im Mai 2016 Übereinstimmung zu der dann vorliegenden Version erreicht, welche dann im Juli 2016 vom Europäischen Rat angenommen wurde. Nach der Billigung durch das Europäische Parlament kann diese Direktive jetzt in Kraft treten.
Im Zusammenhang mit dieser Direktive sollte die Barrierefreiheit als Grundsatz und technischer Ansatz verstanden werden, der mit dem Ziel zu beachten ist, diese für die Nutzer, insbesondere für Personen mit Behinderungen besser nutzbar zu machen, wenn Internetseiten und mobile Applikationen gestaltet, konstruiert, erhalten und erneuert werden.
Nach Artikel 7 dieser Direktive haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sicherzustellen, dass öffentliche Verwaltungen ihre Internetseiten und bei deren Updates detaillierte, umfassende und klare Barrierefrei-Erklärungen auf ihren Internetseiten und mobilen Apps in Erfüllung dieser Direktive anbieten. Dazu haben die Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit, diese insgesamt 43 Seiten umfassende Direktive in nationales Recht umzusetzen.
Bisher liegt der Text dieser Direktive nur in englischer Sprache vor. Diese kann jedoch in einer PDF-Version unter diesem Link von den Seiten des Europäischen Rates herunter geladen werden.
