Wieviel Persönliche Assistenz steckt im PSG III?
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) "Wieviel Persönliche Assistenz steckt im Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)?" Dieser Frage ist Ulrike Pohl aus Berlin in ihrem Artikel für den Paritätischen Berlin nachgegangen. Berlinerinnen und Berliner, die auf Persönliche Assistenz angewiesen sind, konnten seit 2001 über den sogenannten Leistungskomplex 32 (LK 32) ihre Assistenzleistungen mit dem Sozialhilfeträger abrechnen. Dies scheint nun angesichts des PSG III, das nächste Woche voraussichtlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird, in Gefahr.
"Birgit Stenger, die erste behinderte Arbeitgeberin in Berlin mit Persönlicher Assistenz, beschreibt den LK 32 so: 'Der Leistungskomplex 32 ist eine Besonderheit des Landes Berlin; eine Besonderheit, die sich sehen lassen konnte. Nicht nur, dass der Leistungskomplex 32 gemeinsam mit uns, den Nutzern und Nutzerinnen der persönlichen Assistenz, erarbeitet wurde, er enthielt auch eine Definition der 'persönlichen Assistenz', die damals den Grundsätzen der Selbstbestimmt Leben Bewegung entsprach und heute in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", heißt es im Artikel von Ulrike Pohl. Dies könnte nun durch das PSG III gefährdet werden.
