Postkarten gegen Zwangspoolen an Abgeordnete
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Ability Watch
Bielefeld (kobinet) Neben vielen Anrufen, die diese Woche bei einer Reihe von Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition zum Bundesteilhabegesetz getätigt wurde, gab es noch eine Reihe weiterer Aktionen, um für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu werben. Constantin Grosch von Ability Watch hat beispielsweise Postkarten gegen das geplante Zwangspoolen an alle Bundestagsabgeordneten verschickt.
"Und, mit wem möchten Sie Ihr Leben teilen?" heißt es auf der Postkarte mit einem Bild von Sigmar Gabriel, Angela Merkel und Horst Seehofer, die zusammen auf einer Couch sitzen. Weiter heißt es als Bildunterschrift: "Das geplante Teilhabegesetz soll erstmals gesetzlich legitimieren, dass Menschen mit Behinderung sich persönliche Assistenz teilen müssen. Dies führt zum Verlust des individuellen Lebens. Aktivitäten sind nur noch in Gruppen mit anderen behinderten Menschen möglich. Auch die Auswahl der Hilfsperson kann nicht mehr selbstbestimmt erfolgen."
Auf der Rückseite der Postkarte ist dann zu lesen: "Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Dezember werden Sie über das geplante Bundesteilhabegesetz abstimmen. Bitte schaffen Sie - wie versprochen - tatsächlich mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Sorgen Sie dafür, dass sich die Situation für die Betroffenen nicht verschlechtert, sondern verbessert. Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen:
- Kein Zwangspoolen bei Persönlicher Assistenz - Zustimmungsvorbehalt in § 116 Abs. 2 SGB IX-neu für diesen Bereich einfügen
- Keine Zwangseinweisungen in Heime mehr → Recht auf freie Wahl der Wohnform in § 104 SGB IX-neu verankern
- Keine 2-Klassen-Gesellschaft bei Menschen mit Behinderung - Vorrang der Eingliederungshilfe vor Hilfe zur Pflege für alle behinderten Menschen, die Teilhabeleistungen schon vor dem Rentenalter benötigen (§ 91 SGB IX-neu)
Danke für Ihre Mithilfe!"

Von versteh_gar_nix_mehr
In die WG würde ich auch mit einziehen um zu erleben wie Angie und Co. ihren Lebensabend in den gemeinsamen Räumlichkeiten verbringen und die eigenen Erfindungen zu genießen.
Von versteh_gar_nix_mehr
@Von Dr. Theben
Wehret den Anfängen!
Ist es dazu nicht bereits zu spät, da die trockenen Tücher bereits in der Mangel sich befinden um die Würde des Menschen mit Druck zu bekräftigen? Nur kann ich mir vorstellen, dass eine Mangel könnte sie reden, ehrlicher zu mir wäre.
Von Signe
Das Geld, das für Behinderte von seiten der Bundesregierung vorgesehen war, ist vielleicht auch hier steuergespart worden und steht deshalb Behinderten nicht mehr zur Verfügung, siehe http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Milliarden-f%25C3%25BCr-Mill/Das-Erste/Video?documentId=33426796&bcastId=799280
Wieder genannt worden: Der Name Schäuble.
Von Signe
@RA M. Theben,
@ Alle:
Fündig geworden bei Maschmeyer: "... Maschmeyer ist an mehreren Startup-Unternehmen beteiligt, darunter Blacklane, nu3, barzahlen, orderbird, pflege.de oder crealytics. ..."
Bei Pflege.de wird es nicht geblieben sein.
Sollte Maschmeyer auch das Bundesgesundheitsministerium in Sachen Reformierung der Pflegeversicherung 'beraten'?
Von Dr. Theben
Hinzukommt: Nach dem derzeitigen Entwurf des Pflegestärkungsgesetz III - welches auch die Hilfe zur Pflege im SGB XII neu regelt - soll gemäß § 64 b Abs. 1 Satz 3 auch hier die Möglichkeit der gemeinsamen Leistungserbringung geschaffen werden.
Hier der Gesetzentwurf der Bundesregierung
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Kabinettvorlage_PSG-III.pdf
Wehret den Anfängen!
Dr. Martin Theben
Von Gisela Maubach
Sorry - aber auch die Vorrangigkeit eines Werkstatt"platzes" gegenüber Leistungen der Sozialen Teilhabe ist Zwangspoolen!!!!
Und dieses Zwangspoolen soll mit § 102 Abs. 2 BTHG Gesetz werden.
Und das Zwangspoolen in großen WfbM-Schwerstbehindertengruppen ist noch wesentlich extremer als ein 2er- oder 3er-Poolen.
Und auch hier können sich die Gepoolten weder die anderen Gruppenmitglieder noch die Betreuer selbst ausgesucht werden.
Bevor man hier sagen kann
"Kein Zwangspoolen bei Persönlicher Assistenz",
müsste die Persönliches Assistenz überhaupt erstmal ermöglicht werden.
Das ist die zwingende Voraussetzung, wenn man ehrlich sagen will:
"Keine 2-Klassen-Gesellschaft bei Menschen mit Behinderung"!