Genau Hinschauen
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: Irina Tischer
Kassel (kobinet) Nach dem gestrigen Pressegespräch der Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU mit der Vorstellung einiger Änderungen am Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz gilt es nach Ansicht des Koordinators der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, genau hinzuschauen und die Änderungsanträge darauf hin zu überprüfen, ob sie der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienlich sind und Einschränkungen eines selbstbestimmten Lebens behinderter Menschen ausschließen.
"Wie bei vielen anderen Anlässen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesteilhabegesetz haben wir auch gestern beim dankenswerter Weise von change.org live übertragenen Pressegespräch der Koalitionsfraktionen viele schöne Worte gehört. Da die konkreten Formulierungen, die letztendlich in den Deutschen Bundestag eingebracht und von der Regierungskoalition beschlossen werden, noch nicht abschließend vorliegen, gilt weiterhin aber größte Vorsicht", erklärte Ottmar Miles-Paul. "Denn in der Vergangenheit mussten wir immer wieder feststellen, dass gerade im Sozialrecht der Teufel im Detail steckt und sich schöne Worte schnell entlarvten. Die Bundestagsabgeordneten haben dabei meist nicht durch zuviel Tiefenkenntnisse der Tücken der Gesetzgebung geglänzt. Denn sonst müsste es nun auch nicht so viele Änderungsanträge nach den massiven Protesten behinderter Menschen geben." Derzeit genieße die Regierungskoalition noch das entsprechende Herrschaftswissen, weil den schönen Worten noch keine konkreten Formulierungen beigegeben wurden. Man wisse also noch nicht 100 prozentig, wie die Änderungsanträge genau in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Scheint es beim Zugang zu Leistungen gelungen zu sein, die unsägliche 5 von 9 Regelung erst einmal vom Tisch zu bekommen, gäbe es bei anderen Punkten noch eine Reihe von Fragen: "Hinsichtlich des Poolens von Leistungen persönlicher Assistenz bei Personen, die nicht im besonderen Wohnformen leben, verstehe ich nicht, weshalb hier nur ein Teilbereich der Persönlichen Assistenz von den Regelungen des Paragraf 116 Abs. 2
ausgenommen wird. Gerade die Haushaltsführung oder der Bereich kultureller Aktivitäten ist in der Ausnahmeregelung nicht enthalten. Dies wird in der Praxis zu Unmengen an Rechtsstreitigkeiten darüber führen, ob ein Kinobesuch mit Freunden nun den sozialen Beziehungen oder doch eher dem kulturellen Interesse dient. Gleiches gilt für die Ausübung von Ehrenämtern oder sportlichen Aktivitäten. Auch sind diese Bereiche in der Praxis nicht voneinander zu trennen. So kocht der Assistent beispielsweise Kaffee, wenn ich Besuch bekomme, was zugleich Haushaltsführung, aber auch soziale Beziehung ist. Zumindest die Einschränkung der Bereiche im Rahmen der Persönlichen Assistenz muss weg", erklärte Nancy Poser vom Forum behinderter JuristInnen nach einer ersten Durchsicht möglicher Änderungsanträge als eines von mehreren Beispiel unklarer Regelungen.

Von Gisela Maubach
Genau hinschauen?
Dann schauen wir doch mal auf die Spaltung, die zunehmend betrieben wird:
Wenn man beim Thema Pooling schon den Zusatz "außerhalb von Einrichtungen" verwendet, macht allein das schon eine Spaltung in eine Zwei-Klassen-Behindertenwelt deutlich.
Beim Zwangsaufenthalt in Einrichtungen handelt es sich nämlich um Extrem-Pooling!
Und im Fall der Werkstätten wird das auch noch schmackhaft gemacht, indem die Arbeitsförderungsbeträge in den Werkstätten erhöht werden, die dann bei der Grundsicherung nicht angerechnet werden.
Warum darf die Höhe der existenzsichernden Leistungen davon abhängig gemacht werden, ob tagsüber eine Werkstatt "besucht" wird?
Insbesondere für Menschen, die komplett arbeitsunfähig sind, ist diese Ungleichbehandlung nicht nur absurd, sondern sie dürfte auch verfassungswidrig sein, denn wenn ein geistig schwerstbehinderter Mensch in NRW etwa 100 Euro pro Monat mehr zum Leben hat als ein gleich schwer behinderter in Bayern (wo für diesen Personenkreis anstatt Werkstätten Tagesförderstätten zur Verfügung stehen), dann hängt der Gleichheitsgrundsatz mächtig schief.
Und wenn jetzt die bayerischen Eltern für ihre arbeitsunfähigen Söhne und Töchter fordern, auch so einen Rahmenvertrag wie in NRW zu bekommen, um auch in den Genuss des Arbeitsförderungsgeldes in den Werkstätten zu kommen (die Lebenshilfe ist da sicher gern behilflich), dann hätte die Politik sogar erreicht, was sie wollte:
Inklusion nur für "brauchbare" Menschen mit Behinderung, denn wer seinen nicht-brauchbaren Angehörigen in einer Werkstatt unterbringt, bekommt das bei der Grundsicherung finanziell honoriert . . .