Noch nie dagewesenen Abwehrkampf geführt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, ist dafür bekannt, dass sie die Dinge beim Namen nennt und auch gegen Ungerechtigkeiten protestiert. Nach vielen Protesten zum Bundesteilhabegesetz sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit ihr darüber, was sie im Lichte der Änderungsanträge zum Bundesteilhabegesetz vom Gesetz und dem Gesetzgebungsprozess hält. Sie spricht u.a. von einem bisher nie dagewesenen Abwehrkampf in der Behindertenpolitik.

kobinet-nachrichten: Lange erwartet, nun steht das Bundesteilhabegesetz zur Verabschiedung an. Welche Höhen und Tiefen sehen Sie dabei?

Dr. Sigrid Arnade: Ich sehe vor allem Tiefen: Wir haben einen in meiner politischen Erfahrung (und die reicht immerhin über mehr als drei Jahrzehnte zurück) noch nie dagewesenen Abwehrkampf geführt und konnten nun einige der größten Schrecken abmildern oder zeitlich verschieben. Die Begrenzung des Zugangs zur Eingliederungshilfe mit der berüchtigten 5 von 9-Regelung kommt nun frühestens 2023. Der bestehende Gleichrang von Pflege und Eingliederungshilfe konnte erhalten werden, zumindest laut der BTHG-Änderungsanträge. Das muss jetzt entsprechend im PSG III angepasst werden, was eigentlich selbstverständlich, aber bei der oft unsauberen Arbeit dieser Regierung nach meiner Einschätzung noch nicht in trockenen Tüchern ist. Die nicht korrigierte Verschlechterung bei der Assistenz für ehrenamtlich Tätige und die Verschlechterungen bei der Einkommensanrechnung für diejenigen, die Pflegestufe III haben bzw. Blindenhilfe beziehen und etwas mehr verdienen, sind weitere Tiefen, die die Koalition freimütig hinnimmt.

kobinet-nachrichten: Hätten Sie als der Beteiligungsprozess im Juli 2014 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestartet wurde, gedacht, am Ende ein solches Gesetz vorzufinden?

Dr. Sigrid Arnade: Nie im Leben. Wenn ich geahnt hätte, dass wir primär Verschlechterungen unserer Lebenssituation zu erwarten haben, dass auch in Zeiten einer gültigen UN-Behindertenrechtskonvention unsere Menschenwürde mit Füßen getreten wird, hätte ich meine Lebenszeit sinnvoller investiert.

kobinet-nachrichten: Zwangspoolen, drohende Heimeinweisungen aus Kostengründen, drohender Leistungsausschluss, das waren einige der scharf kritisierten Punkte im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz. Wie schätzen Sie diese nun im Lichte des Änderungsantrages der Regierungskoalition ein?

Dr. Sigrid Arnade: Es ist versucht worden, hier durch verschwurbelte Formulierungen die Betroffenen zu beruhigen. Aber bei diesen unklaren Bestimmungen, die für einige Bereiche das Poolen von der Zustimmung der Betroffenen abhängig macht, wird es Rechtsstreits ohne Ende geben. Warum berechnet das eigentlich niemand. Mit einer klaren Regelung wie "Poolen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen" würde man Rechtssicherheit schaffen, die Nerven der Betroffenen schonen und viel Geld für juristische Auseinandersetzungen sparen.

kobinet-nachrichten: Es wurde unheimlich viel zum Bundesteilhabegesetz gesagt. Wenn Sie in der Debatte im Bundestag zu Wort kommen würden, was würden Sie abschließend dazu sagen?

Dr. Sigrid Arnade: Besser kein Gesetz als dieses: Lasst die Finger von dieser Mogelpackung, die ich eher als unberechenbare Zeitbombe ansehe, verabschiedet die Verbesserungen und packt die Eingliederungshilfe in der nächsten Legislatur neu an, dieses Mal aber vernünftig auf der Grundlage des Entwurfs der behinderten Juristinnen und Juristen!

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

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