Bundesteilhabegesetz bereits am 7.12. im Bundesrat

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

Postkarte zum Teilhabegesetz: So nicht!
Postkarte zum Teilhabegesetz: So nicht!
Bild: Paritäter

Berlin (kobinet) Nicht wie erwartet am 16. Dezember, sondern bereits am morgigen Mittwoch wird das Bundesteilhabegesetz im Bundesrat behandelt. Wie es sich schon beim Pressegespräch am 28.11.16 abzeichnete, wurde die Zumutbarkeitsregelung neu gefasst. Wie vom Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Arbeits- und Sozialausschuss dort angekündigt wurde, ist eine Zumutbarkeit gegen den Willen des betroffenen Menschen nicht mehr möglich. Der § 104 enthält nunmehr folgende Regelung: „Kommt danach ein Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen in Betracht, ist dieser Wohnform der Vorzug zu geben, wenn dies von der leistungsberechtigten Person gewünscht wird. Soweit die leistungsberechtigte Person dies wünscht, sind in diesem Fall die im Zusammenhang mit dem Wohnen stehenden Assistenzleistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 im Bereich der Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung nicht gemeinsam zu erbringen nach § 116 Absatz 2 Nummer 1."

Gedanken hierzu von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Erst wurden die geänderten Punkte nicht bekannt, nun wird auch noch die Behandlung im Bundesrat vorgezogen. Irgendwie bleibt der Eindruck, dass mit dem Zeitdruck und mit der schieren Masse des Papieres (über 360 Seiten) die Absicht verfolgt wird, das Gesetz in trockene Tücher zu bringen, ehe es von den davon betroffenen Menschen geprüft werden konnte. Allein dies begründet die Vermutung, dass dort noch vieles verborgen ist, was zumindest derzeit das Licht der Öffentlichkeit scheut. Aus dem Beteiligungsprozess wurde ein Öffentlichkeitsverhinderungsprozess. Ein ordentliches Gesetz, das fair die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention regelt, hätte eines solchen konspirativen  Vorgehens nicht bedurft. Behinderte Menschen werden - fürchte ich - angesichts vieler Interpretationsmöglichkeiten ihr Recht erst vor dem Richter finden.

Korrektur: Zwischenzeitlich wurde der Tagesordnungspunkt BTHG als TOP 2 bei der Bundesratssitzung eingetragen. Bei der Sitzung vom 7.12. handelt es sich um eine Sondersitzung  des Aus­schus­ses für Ar­beit, In­te­gra­ti­on und So­zi­al­po­li­tik. Die Abstimmung wird nicht vorgezogen. Für die irreführende Berichterstattung entschuldigen wir uns. 

Lesermeinungen zu “Bundesteilhabegesetz bereits am 7.12. im Bundesrat” (7)

Von Anne Katrin

Es freut mich, dass die Schwerbehindertenvertretung in Betrieben mehr oder weniger gut geregelt bleibt!
Wenn ich es richtig verstehe, ändert sich hier nicht so viel mit dem neuen Gesetzt. Wie immer, wird die Vertretung nur in Betrieben gewählt, wo mindestens fünf Schwerbehinderte angestellt sind (so der Quelle hier: https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/grundlagen-zur-wahl-der-schwerbehindertenvertretung.html ). Gut ist, dass die Vertretung auch weiter bleiben darf, wenn jemand von Behinderten den Betrieb verlässt und die Anzahl an Angestellten mit Behinderung kleiner als fünf wird. Ich fände es gerecht, wenn die Anforderung gesunken würde, und jedes Unternehmen, das Schwerbehinderte beschäftigt, eine Schwerbehindertenvertretung hätte: vielleicht, könnte es sich etwas in der Auswahl von erfolgreichen Bewerbungen dadurch ändern?

Von TINA

"Konspiratives Vorgehen"?

Ich halte es für unseriös, wenn dem Bundesrat hier leichtfertig "konspiratives Vorgehen" unterstellt wird. Eine Entschuldigung bei allen Lesern wäre angebracht.

Bekanntlich lief ja, wie auf der BR-Website schon seit letzter Woche nachzulesen, das schriftliche Umfrageverfahren 7/16 gemäß § 43 GO BR beim Finanzausschuss zum BTHG bis 06.12.2016, 11:00 Uhr.
bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/fz/termine-to/2016-12-02-umfrage-7-16.html

Und weiter: Die Website des Bundesrats enthielt vor allem aber die zwei ausdrücklichen Hinweise, dass die Tagesordnung des Plenums VORLÄUFIG (!) war und dass weitere TOP nach und nach (!) ergänzt würden, wie geschehen. Das hätte mit wenigen Mausklicks recherchiert bzw. nachgelesen werden können!

Da die Umfrage bis 11:00 Uhr lief, konnte und durfte natürlich erst das BTHG danach in die Tagesordnung des Plenums aufgenommen werden und keine Minute früher: Denn: Hätte auch nur eines der 16 Bundesländer eine Sitzung des Finanzausschusses beantragt nach § 43 der Geschäftsordnung des Bundesrats, wäre das mit dem Termin im Plenum am 16.12.2016 womöglich nichts mehr geworden wegen des zeitlichen Vorlaufs von Ausschusssitzungen.
www.buzer.de/gesetz/1059/a15456.htm


Von Ulrike

Wenn das BTHG nicht durch den Bundesrat am 16.12.16 rauscht, kommt es in Vermittlungsausschuss und es gibt keine Rechtskraft ab 01.01.17. Bleibt also spannend.......Unsre Demokratie gestaltet sich halt manchmal zur Demokratur. Ich mal ehrlich, welch gut monitär eingerichteter Abgeordnete/er interessiert es ersnthaft, wie es dem einzelnen behinderten Mensch so in der Gemeinde geht?--Zu Modelversuchen sollte gehören, dass sich abgeordnete des Bundestages 1 Woche lang unter Hilfe zur PFlege SGB XII, Eingliederungshilfe-leistungen SGBXII, und zu Pflegeleistungen mit Assistenz-leistungen zur Verfügung stellen müssten. Und diese ganzen Sesselschwadronierer, die von Deutschem Kreistag oder Städtetag kommen müssten mal 1 Woche lang im Rollstuhl verbringen, bevor vor lauter Sparzwang auf allen Ebenen alles kurz und klein gerechrechnet Wird, aber nicht zu Assistenzleist-ungen, wie sie herr Schäuble erhält.

Von Ulrike

Dass sich die Grünnen bei der Abstimmung im Bundestag am 01.12.16 enthalten haben, halte ich für rein parteipolitisches Gebahren.---Einfach alles an die Wand fahren, nur zu nichts stehen können. Es stehen ja Wahlen in 2017 aus.

Von Ulrike

"Behinderte Menschen werden - fürchte ich - angesichts vieler Interpretationsmöglichkeiten ihr Recht erst vor dem Richter finden".---So wirds kommen, befürchte ich, aber das ist noch nicht alles, denn: Ein Sozialrichter sagte mir im Frühjahr 2016: "Gerechtigkeit gibt es nicht, er sei an Gesetz und Rechtsprechung gebunden, könne auf persönliche Befindlichkeiten oder Politik keine Rücksicht nehmen."--Und meiner Erfahrung nach, müssen überörtliche Sozialhilfeträger noch nicht einmal "eingeräumtes Ermessen ausüben". Ein solches kann der Richter nämlich nicht überprüfen. Dieser kann nur Vorschläge an den Sozialhilfeträger weiterleiten. Also das heißt wir müssen prozessieren, prozessieren....wie seit den 60-gern als noch das alte Bundessozialhilfegesetz galt.

Von versteh_gar_nix_mehr

Die Meldung ist nicht ganz richtig!

Es stimmt der Bundesrat beschäftigt sich am 07.12.2016 in einer Sondersitzung auf Antrag. Der Termin am 16.12.2016 ist aber nicht deswegen gestrichen. Die Sondersitzung soll dazu dienen, eventuelle Ergänzungen aus dem Ergebnis der Sitzung im Bundestag vom 01.12.2016 auf Antrag der Politik zu ermöglichen, wo bei ich meine man will ein eventuelles Schlichtungsverfahren nach dem es aussehen könnte, von vornherein vermeiden. Dies erklärt auch eventuell die Haltung der Grünen am 01.12. bei der Abstimmung. Auch können wir mal davon ausgehen, dass unter Umständen der Krach und Ärger ab 01.01.2017 erst richtig losgeht und ich bin sehr gespannt, ob unser Herr Bundespräsident so einfach unterschreibt, wie es vielleicht der Bundesrat am 16.12.2016 durchwinkt.

Von Arnold

Das ist doch klar das unsere Tolle Regierung alles vorzieht ,ohne beteiligte Menschen anzuhören und keiner von denen weis wie schwer das Leben als behinderter Mensch ist .Sie schieben uns immer noch mehr auf das Abstellgleis . Deutschland hat zwar die UN Behindertenrechts Konvention unterschrieben ,hält sich aber auf gar keinen Fall daran ,sondern zahlt lieber Strafgelder das hat die Überprüfung der UN ja ergeben .Sind behinderte keine Menschen haben wir kein Recht auf Anhörung und selbstbestimmtes Leben und auch Mitbestimmung .Wo leben Wir ?