Schlichtungsstelle nimmt heute Arbeit auf

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Verena Bentele
Verena Bentele
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Im Sommer 2016 trat das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes ist eine Schlichtungsstelle nach dem BGG. Ab heute können sich Menschen mit Behinderungen an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt fühlen. Damit wird eine außergerichtliche und rasche Streitbeilegung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht, teilte die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele mit.

Die Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Verena Bentele erklärte heute dazu: "Ich freue mich sehr, dass die Schlichtungsstelle nun ihre Arbeit aufnehmen kann. Damit ist erstmals eine Anlaufstelle für Verbände und Einzelpersonen geschaffen, um Diskriminierungen zu beseitigen. Die Schlichtungsstelle ist ein konkretes Angebot, mit dem wir die Beteiligten an einen Tisch bringen können und mit professioneller Unterstützung - und manchmal auch ganz pragmatisch – einvernehmliche Lösungen finden."

Das Schlichtungsverfahren bietet viele Vorteile im Vergleich mit einem gerichtlichen Prozess. Das Angebot der Schlichtung ist risiko- und kostenfrei. Notwendige Reisekosten werden auf Antrag erstattet. Es gibt keinen Gewinner und keinen Verlierer, vielmehr geht es um das gemeinsame Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des BGG (BeGleiSV) geregelt. Diese Verordnung ist am 3. Dezember 2016 in Kraft getreten. "Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Das war auch ein guter Tag für das Inkrafttreten der Schlichtungsverordnung. In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, sehen wir, dass durch die Schlichtung Barrieren beseitigt werden und so die Teilhabe gestärkt wird", erklärte Verena Bentele.

Die Schlichterinnen sind Juristinnen und werden auch Mediation anbieten. Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können dieses Angebot nutzen. Verbände hatten in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass ihnen die Verbandsklage ein wichtiges Instrument ist, welches aber einige Schwachstellen hat. Durch das Schlichtungsverfahren, das zugleich Voraussetzung für die spätere Durchführung des Verbandsklageverfahrens ist, sind nun einige Hemmschwellen weggefallen, betonte Verena Bentele.

Lesermeinungen zu “Schlichtungsstelle nimmt heute Arbeit auf” (1)

Von Signe

Frau Bentele lässt verlauten: "... In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, sehen wir, dass durch die Schlichtung Barrieren beseitigt werden und so die Teilhabe gestärkt wird ..."

Eben nicht, Frau Bentele. Der behinderte der beiden Referenten aus Österreich (Name ist mir nicht mehr präsent) brachte ein Beispiel aus der Schlichtungspraxis, wo jemandes Schlichtungsantrag, eine alte, römische Bauwerkskultur zu besichtigen, abgewiesen wurde, mit dem Argument, dass Zugänglichkeit bei alten Bauwerken aus der Römerzeit nicht barrierefrei umgebaut werden könnten.
Da war die Schlichtungsstelle in Österreich nicht gut informiert und die KollegInnen der Schlichtungsstelle (einschließlich der beiden Referenten vom 03.12.2016) mssen sich umgehend sachkundig machen.

Sowohl in Rom, Ostia als auch in anderen Städten rund um Rom herum waren die antiken Stätten barrierefrei zugänglich, wie auch alte, römische Bäder, die besichtigt wurden.
In Ostia waren die ausgegrabenen Gebäude allesamt in Sitzhöhe mit Brailleschrift-Tafeln ausgestattet.

Das Colloseum verfügte über moderne Personenaufzüge.

Und so weiter und so fort.

Hier hat die Schlichtungsstelle in Österreich es verwehrt, dass sich Bildung angeeignet werden kann.