Bundesteilhabegesetz am 16. Dezember im Bundesrat
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) Heute hat der Bundesrat die Tagesordnung für dessen Plenarsitzung am 16. Dezember ins Internet eingestellt. Auf Tagesordnungspunkt 2, der am 16. Dezember um 9.30 Uhr beginnenden Sitzung des Bundesrates, steht das Bundesteilhabegesetz. Unter Tagesordnungspunkt 13 wird das Dritte Pflegestärkungsgesetz - PSG III behandelt.
In einer Sondersitzung führt der Sozialausschuss des Bundesrates am 7. Dezember die vorbereitende Behandlung des Gesetzes vor dem Plenartermin am 16. Dezember durch.

Von Alexander Drewes
Verkündet ist ein Gesetz allerdings erst dann, wenn es im Bundesgesetzblatt (BGBl. I) veröffentlicht worden ist, also mit dem Tag der Herausgabe des jeweiligen Bundesgesetzblattes. Um überhaupt verkündet werden zu können, muss das Gesetz zuvor noch durch den Bundespräsidenten geprüft und bei Feststellung der Verfassungsmäßigkeit durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Von ZORRO
Ausschüsse empfehlen Zustimmung
Drucksache 711/1/16 vom 08.12.2016
Der Sozial- und Finanzausschuss haben dem Bundesrat die Zustimmung empfohlen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) wie folgt:
"Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen."
Stimmt der Bundesrat erwartungsgemäß zu, tritt das BTHG ab 01.01.2017 gestuft in Kraft, das Schwerbehindertenrecht jedoch bereits am Tag nach Verkündung des Gesetzes als Übergangsrecht.
www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/952/952-pk.html#top-2