Brief an Bayerns Ministerpräsidenten
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
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München (kobinet) Der VbA ‐ Selbstbestimmt Leben e.V. hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer heute gebeten, dem Bundesteilhabegesetz in der jetzigen Fassung nicht zuzustimmen und im Bundesrat sein Veto einzulegen. In einem von Andreas Vega, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, unterzeichneten Brief an den Ministerpräsidenten werden zwar die vorgenommenen Änderungen begrüßt, weil sie markante Benachteiligungen und Verschlechterungen von Menschen mit Behinderungen verhinderten. "Trotzdem ist dieses Gesetz so für uns nicht tragbar", betont der Verein.
Weiter heißt es. "Sehr geehrter Herr Seehofer, bitte legen Sie ihr Veto gegen das Bundesteilhabegesetz ein! Trotz der vorgenommenen Änderungen wird das Wunsch‐ und Wahlrecht über den Lebensort und die Form der Hilfen für Menschen mit Behinderung (zum Beispiel persönliche Assistenz, Wohnform, etc.), wie es die UN Behindertenrechtskonvention im Art. 19 vorsieht, nicht oder nur unpräzise umgesetzt. Es gibt nach wie vor Regelungen, die eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation befürchten lassen. In den § 102 Abs. 2, §104, § 116, und § 78 sind die Regelungen unpräzise und geben Kostenträgern zu viel Spielraum für Entscheidungen, auch gegen den Willen des Hilfeempfängers.
Menschen mit Behinderung, die ein Ehrenamt ausführen, müssen in Zukunft um ihre persönliche Assistenz fürchten. Gerade der Freistaat Bayern verfügt über ein dichtes Netzwerk von Initiativen und Selbsthilfeorganisationen von und für Menschen mit Behinderung, die durch die ehrenamtliche Arbeit von Menschen mit Behinderung getragen werden. Ihr Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger hat aktuell erst einen Menschen mit Behinderung anlässlich des Tages des Ehrenamtes geehrt. Wenn diese Regelung so bestehen bleibt, dann werden viele Organisationen zusammenbrechen und außerdem ein bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderung unmöglich gemacht.
Beim sogenannten „Zwangspoolen" wurden die bislang ausgeführten Regelungen eingeschränkt und somit leicht entschärft. Die Bereiche der sozialen Beziehungen und der Intimsphäre wurden herausgenommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Trotzdem dürfen gemeinschaftliche Leistungen zum Beispiel in den Bereichen der Kultur nicht gegen den Willen des Betroffenen Menschen mit Behinderung „gepoolt" werden. Dies verstößt gegen die UN Behindertenrechtskonvention und schränkt die Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit von Menschen mit Behinderung ein.
Auch in Bayern sind Menschen mit Behinderung auf die Straße gegangen, haben protestiert und Mahnwachen für ein gutes Teilhabegesetz durchgeführt. Das Ergebnis aus dem SPD‐geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales entspricht nicht einer Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich berechtigte Sorgen, ob sich ihre ohnehin schon angespannte Situation durch das neue Bundesteilhabegesetz weiter verschlechtern wird und lang erkämpfte Unterstützungen nun zusammenbrechen. Wir bitten Sie dem Bundesteilhabegesetz in dieser Fassung nicht zuzustimmen und ihr Veto einzulegen."

Von versteh_gar_nix_mehr
Hallo Herr Drebes,
Hallo Tina,
egal wie wir es bezeichnen mögen, der Bundesrat ist eine nicht zu unterschätzende Macht und wird alles nutzen, aus seiner Sicht, da meine ich die Länder und nicht deren einzelne Vertreter, was in den Möglichkeiten liegt etwas zu beeinflussen, um so die Melodie zu spielen die ihnen genehm ist. Man wird sich immer aus dem Bundestag mit dem Bundesrat gutstellen wollen, egal wie die Show des Kampfes ausgeht und bisher war selbst der Vermittlungsausschuss immer ein guter Partner für den Willen der Länder und ihrer Halbgötter mit Stimmrecht. Die Vergangenheit zeigte uns einige Beispiele und wegen einem Begriff "Vetorecht" müssen wir uns nicht streiten nur weil man dem Kind diesen Namen gab, was in der Sache auch nicht ganz verkehrt ist.
Von TINA
@ von versteh_nix
Sorry, aber dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Erst recht ergibt sich nichts Anderes aus der verlinkten Rede von Stephan Weil in Rom, sondern ganz im Gegenteil: Weil sprach zu Recht von einem Veto des Bundesrats ("mehrheitlich", hier also 35 von 69 Stimmen) und mitnichten vom Veto eines einzelnen Bundeslands im Bundesrat, weil es das verfassungsrechtlich nicht gibt. Das ist abschließend im Grundgesetz festgelegt.
Von Sven Drebes
@versteh_gar_nix_mehr:
Es kommt auf grammatikalische Feinheiten an. Herr Weil sagt, DIE Länder haben ein Vetorecht. Um das auszuüben, müssen sie aber 35 von 69 Stimmen zusammen bringen. Das geht nur, wenn mindestens 7 Länder nicht für das Gesetz stimmen. EIN Land hat dagegen kein Vetorecht.
Von versteh_gar_nix_mehr
@ von Tina
Kein Bundesland hat ein Vetorecht im "Bundesrat", nicht in den Ausschüssen und natürlich auch nicht im Plenum.
Vielleicht lesen Sie sich mal folgenden Beitrag durch und überzeugen sich selbst, dass die von Ihnen getroffene Aussage nicht richtig ist.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/reden/DE/weil-2013-14/20140929-weil-rom.html
Natürlich ist es sehr fraglich das gerade ein Herr Seehofer sich dieses Rechtes bedient, um so für uns behinderte Menschen nur das Beste zu erreichen.
Auch darf man keinesfalls die Bezirke in Bayern vergessen, welche ein nicht geringes Wörtchen mitzureden haben, da ihnen die Aufgaben zur Umsetzung auch nach dem neuen BTHG übertragen wurden, was die Eingliederungshilfe betrifft.
Von TINA
"Im Bundesrat sein Veto einzulegen"?
Wieso redet dieses Vorstandsmitglied von einem "Veto" im Bundesrat? Kein Bundesland hat ein Vetorecht im "Bundesrat", nicht in den Ausschüssen und natürlich auch nicht im Plenum. Jedes Land hat eine Stimme in den Ausschüssen und maximal sechs Stimmen im Plenum: Von einem Veto im Bundesrat steht jedenfalls nichts in Art. 51 Abs. 2 Grundgesetz.
www.bundesrat.de/DE/bundesrat/verteilung/verteilung.html?nn=4353386
Von versteh_gar_nix_mehr
Sehr geehrter Herr Vega,
wäre es möglich, dass wenn eine Antwort aus der Staatskanzlei eingeht Sie diese veröffentlichen und zwar so, wie Sie diese erhalten haben?
Vielen Dank im voraus.
Von Ulrike
Danke für den Brief an Ministerpräsidenten Horst Seehofer, denn wir außerhalb Bayerns können nur noch abwarten und
Tee trinken... Hoffentlich legt dieser tatsächlich Veto ein.