Behindertenrat uneins über Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Berlin (kobinet) Eine aktuelle Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates (DBR) ist nicht zu erwarten, wenn der Bundesrat am 16. Dezember voraussichtlich dem von Betroffenen kritisierten Bundesteilhabegesetz zustimmt. Wie kobinet heute auf Anfrage aus dem Arbeitsausschuss erfuhr gibt es seitens der DBR-Verbände unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich des Gesetzes, das am 1. Januar in Kraft treten soll. Aufgrund dessen möchte der Deutsche Behindertenrat auf eine gemeinsame Pressemitteilung verzichten, so die Antwort.

Noch am 30. November hat das Aktionsbündnis aller wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen auf seiner Veranstaltung zum Welttag der Menschen mit Behinderungen gefordert: Bundesteilhabegesetz umfassend nachbessern! Die Verbände des DBR hatten große Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz. Es sollte als zentrales behindertenpolitisches Projekt die menschenrechtlichen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und insoweit die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit Nachdruck verbessern.

"Gemessen an diesen Maßstäben erreicht das BTHG die Zielsetzungen, für die die Verbände des DBR lange und intensiv politisch gearbeitet hatten, nicht", betonte der Behindertenrat auf dieser Veranstaltung. "Zentrale Forderungen des DBR bestehen daher fort."

Lesermeinungen zu “Behindertenrat uneins über Teilhabegesetz” (15)

Von Wombat

Hallo versteh_gar_nix_mehr,

Mail ist raus ;)

Liebe Grüße
Wombat

Von versteh_gar_nix_mehr

@von Ulrike

"Also versteh ich das richtig? Der DBR soll Fehler gemacht haben, ein Dilemma verursacht haben und wir Betroffene werden noch erfahren, wer dieses Dilemma ausgelöst hat?"

"Die Verbände des DBR hatten große Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz. Es sollte als zentrales behindertenpolitisches Projekt die menschenrechtlichen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und insoweit die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit Nachdruck verbessern."

Die Verbände waren mit ihren hochkarätigen Experten in der Vorrunde und Konzeption bis der Referentenentwurf vorlag mit beteiligt, was heute dieses Ergebnis bringt und ein Geschrei auslöst. Weiterhin waren die Verbände vor der Veröffentlichung des Referentenentwurf bereits inhaltlich informiert und es ist schon etwas eigenartig, dass heute alle aufschreien wie schlecht dieses BTHG ist. Wenn man heute sagt, besser kein BTHG als dieses, warum hat man dass nicht vorher schon getan, oder will man uns weismachen der heutige Scherbenhaufen war nicht absehbar? Wenn man heute von finanziellen Verbesserungen so mancher Leidensgefährten spricht, dann muss man aber auch bei diesem Ergebnis die Frage gestatten, haben wir uns nicht selbst gespalten, wenn die einen etwas zufrieden sind und die anderen schauen können wie sie klar kommen? Keiner hat an unsere Schwächsten in den ganzen Verhandlungen gedacht oder sie zumindest erwähnt, was diese Expertenrunde und das noch hochkarätig, zur Aufgabe hatte und umsetzen sollte. Egal welche Aktivitäten gestartet wurden um auf Geld und anderes aufmerksam zumachen, mir ist in den zurückliegenden Jahren sehr verdeutlich worden, wir haben uns selbst gespalten und Solidarität ist anscheinend ein Fremdwort?

Die Menschen aus den Verbänden welche mit am runden Tisch teilweise saßen und so manches ermöglichten, sind auch teils die Menschen, welche manchmal den Vorsitz im DBR haben, oder hatten.
Liegt jetzt etwa die Schuld nur bei den anderen?

Von versteh_gar_nix_mehr

Hallo Wombat,

wie gesagt der Antrag von den Grünen wurde zurückgenommen und es ist auch nicht beabsichtigt diesen neu aufleben zulassen.

Mich würde zunächst interessieren, in welchem Regierungsbezirk Sie leben, da allein schon in den sieben Bezirken unterschiedliche Regeln gelten?

Sollte Ihrerseits ein Kontaktinteresse bestehen, so würde ich vorschlagen, dass wir per Email den Erstkontakt führen, bin da aber auch flexibel, wobei ich Facebook etc. generell meide.

Trotz allen Schwierigkeiten die wir die nächsten Tage vergessen sollten, auch wenn es vielleicht schwerfällt,
wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr verbunden mit neuer Kraft zur Bewältigung immer größer werdender Schikane durch die Behörden.

Vielleicht kommen wir doch mal durch einen Kontakt zum plaudern.

Habe bis zum 31.01.2017 folgende Emailadresse für einen Erstkontakt eingerichtet, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen möchten?

[email protected]


Von Ulrike

@ versteh_gar_nichts_mehr

Sorry, natürlich entwickeln die Sozialministerien der Flächenländer Umsetzungsplan Un-Behindertenkonvention, nicht die maßgeblichen Sozialhilfeträger. Ich habe den Aktionsplan des Saarlandes aus 2015 gelesen. Demnach gibt es bei Sozialministerien, zu mindest im Saarland und Rheinland-Pfalz schätze ich, eben seit 2015 schon Vorstellungen, Optionen wie das alles aussehen könnte. Man kann also durchaus erkennen, was auf uns von Behinderung betroffene Menschen letztlich zukommt. Am 16.12.16 wissen wir mehr.

Von Ulrike

@versteh_ gar_nix_mehr
Also versteh ich das richtig? Der DBR soll Fehler gemacht haben, ein Dilemma verursacht haben und wir Betroffene werden noch erfahren, wer dieses Dilemma ausgelöst hat?

Ich glaube eher, dass die wirklichen Strippenzieher bei den Verwaltungen der maßgeblichen Sozialhilfeträger sitzen, die in den Flächenländern einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK ausgearbeitet haben.Bei den jeweiligen Landesregierungen liegt es, wie das neue BTHG umgesetzt wird. Denn das ganze muß ja schließlich von den Sozialhilfeverwaltungen der Flächenländer, deren Landkreisen, Städten und Gemeinden geschultert werden, egal vieviel Kohle man vom Bund für Reform Eingliederungshilfe ab 2017-2022 bekommen wird.-- Ich verstehe auch nicht, wie es kommen konnte, dass das was Verband behinderter Juristen über viele Jahre erarbeitet hat, nicht umgesetzt wird.--An allem ist die schwarze Null von Dr. Schäuble schuld, der die Ausgabendynamik der Eingliederungshilfe gestoppt hat und die Sozialministerien haben das gefressen. Wer bestellt, muss zahlen, die Länder, Landkreise, Kommunen.

Von Wombat

Nachtrag:

@
versteh_gar_nix_mehr

Sorry, ich habe vorhin ganz übersehen, die Frage zu beantworten. Nein, den Antrag der Grünen kenne ich noch nicht.

Von Wombat

Hallo versteh_gar_nix_mehr,

ich könnte mittlerweile ein ganzes Buch über diese ungeheuerliche Behördiotie schreiben.

Da ich hinter den Zeilen eine Leidensgenossin/einen Leidensgenossen vermute, sollten wir uns ggf. zusammentun und gemeinsam gegen diese m.E. rechtswidrige Umsetzung des persönlichen Budgets in Bayern kämpfen?

Liebe Grüße
Wombat

Von versteh_gar_nix_mehr

@Von Wombat

"In Bayern machen die Behörden daraus eine standardisierte Diskriminierung, bei der den Behinderten ein betreutes Wohnen und ein Fachkraftzwang untergejubelt wird, was nun mal definitiv überhaupt nichts mit dem persönlichen Budget für Schwerbehinderte zu tun hat, mit dem laut Gesetz den Behinderten die größtmögliche Selbstbestimmung (!!!) ermöglicht werden soll."

Hallo Wombat,

Kennen Sie eigentlich folgenden Antrag der Grünen im Bay. Landtag vom 26.11.2015 zum Persönlichen Budget, welcher aber Gott sei Dank im Februar 2016
zurückgestellt, aber auch nicht mehr eingebracht wird.

17. Wahlperiode - 26.11.2015 Drucksache 17/9192

Da fragt man sich schon wer solche Einfälle hat? Übrigens die Zahlen entstammen dem Verband Bayerischer Bezirke.

Anscheinend haben auch Sie ihre tollen Erfahrungen gemacht was man unter einem Persönlichen Budget in Bayern versteht.

Von Wombat

Es gäbe ja schon einige gute Gesetze wie z.B. das persönliche Budget für Schwerbehinderte, aber leider scheitert vieles an der bürokratischen Umsetzung. In Bayern machen die Behörden daraus eine standardisierte Diskriminierung, bei der den Behinderten ein betreutes Wohnen und ein Fachkraftzwang untergejubelt wird, was nun mal definitiv überhaupt nichts mit dem persönlichen Budget für Schwerbehinderte zu tun hat, mit dem laut Gesetz den Behinderten die größtmögliche Selbstbestimmung (!!!) ermöglicht werden soll. Auf den Websites der Behörden (z.B. Bezirk Oberbayern, Landesministerium für Arbeit und Soziales, uva.) wird überall die größtmögliche Selbstbestimmung für Behinderte propagiert, aber in der Umsetzung wird dann m.E. völlig rechtswidrig ein "betreutes Wohnen" mit Fachkraftzwang daraus, oder man entzieht kurzerhand einfach dem Behinderten seinen RECHTSANSPRUCH.
Hier wird das Gegenteil von dem, was man in aller Scheinheiligkeit vorgibt, mit aller Behördengewalt durchgepeitscht. Die Folgen sind dann in in der bayerischen Version des persönlichen Budgets KEINE Selbstbestimmung, aber stattdessen bestmögliche Überwachung der Behinderten durch Sachbearbeiter, die sich mit den ZWANGS-Fachkräften hintenrum austauschen.

Von versteh_gar_nix_mehr

Hallo Ulrike,

"Die großen Sozialverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe sowie unabhängige Behindertenverbände haben am 3. Dezember 1999, dem Welttag der behinderten Menschen, den Deutschen Behindertenrat (DBR ) in Berlin gegründet."

Eine Bezeichnung vermag manches zu erklären, aber ich hätte auch die ganzen Verbände aufzählen können welche sich zusammen getan haben, nur dann hätten 2000 Schriftzeichen nicht gereicht.

Aber uns wird es noch kundgetan, wer dieses ganze Dilemma auslöste da bin ich mir sehr sicher.

Von turbolocke

Feige, einfach nur Feige

Von Cyra2003

8. Dezember 2016 • Keine Kommentare
Menschenrechte Unter Kostenvorbehalt: Kritik Am Bundesteilhabegesetz
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Interview mit Katrin Werner, behindertenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion

Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes hat im Vorfeld zu heftigen Protesten und deutlicher Kritik geführt.
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurden daher 68 Änderungsanträge beraten, bevor das Gesetz am 1. Dezember im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Unter anderem am sogenannten Poolen von Leistungen, wonach mehrere Leistungsempfänger eine Leistung gemeinsam in Anspruch nehmen sollen – zum Beispiel eine Assistenz beim Theaterbesuch – gab es scharfe Kritik.
Am 16. Dezember liegt das Gesetz dem Bundesrat zur Entscheidung vor. Stimmt dieser zu, soll das Bundesteilhabegesetz zum 1.1.2017 in Kraft treten.
Radio Lora sprach mit Katrin Werner, der behindertenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, und erfragte zunächst die Kritikpunkte am verabschiedeten Gesetz.

Von Ulrike

Und ich kann aus der Reaktion des Behindertenrates keine Resignation erkennen. Es ist im Grunde doch von dessen Mitgliedsorganisationen Einwendungen gegen BTHG oft genug, ausführlich genug thematisiert worden, oder schlafe ich? Wer soll denn noch was ändern, bewirken können? Vor 16.12.16. Im Saarland sagt man: Alles geschwätzt.

Von Ulrike

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist kein Dachverband und besitzt damit kein generelles Vertretungsmandat. Die Mitgliedsorganisationen sind eigenständig und vertreten sich in aller Regel selbst. Das schreibt der Behindertenrat über sich selbst.

Von versteh_gar_nix_mehr

Behindertenrat uneins über Teilhabegesetz

"Eine aktuelle Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates (DBR) ist nicht zu erwarten, wenn der Bundesrat am 16. Dezember voraussichtlich dem von Betroffenen kritisierten Bundesteilhabegesetz zustimmt."

Es ist traurig wenn man so etwas lesen darf, dass die Strategen der ganzen Aktion an welcher sie beteiligt waren in Resignation verfallen und nicht die Courage zeigen, auch eventuelle Fehler des DBR, die bei der Strategie und anderem gemacht wurden gegenüber denen, welche trotzdem noch große Hoffnung haben, auch einzugestehen.