Im Schwimmbad diskriminiert

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Heiko Kunert
Heiko Kunert
Bild: M+M Buddenbohm

Hamburg (kobinet) In dieser Woche machte ein Gerichtsurteil die Runde, wonach es Rechtens sei, einer sehbehinderten Frau ohne Begleitperson den Zutritt zu einem Schwimmbad zu untersagen, erfuhr kobinet aus Heikos Blog. Mit diesem Urteil verwarf das Amtsgericht die Berufung der betroffenen Frau. Angelika Höhne-Schaller war im Oktober 2014 vom Personal nicht erlaubt worden, allein die Titania-Therme im schwäbischen Neusäß zu besuchen. Im aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob hiermit gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen worden sei.

"Argumentationen wie diese höre ich häufig", kommentiert Heiko Kunert aus Hamburg: In Gesprächen mit Behördenvertretern, Stadtplanern oder Unternehmern. Und selbst viele Menschen mit Behinderung haben Verständnis. Das zeigt, wie tief verwurzelt Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist – in unseren Gesetzen, in unserem Denken, im alltäglichen Handeln. Vorurteile gegenüber behinderten Menschen, Unwissenheit über ihre Fähigkeiten, der um sich greifende Sicherheitswahn, Paternalismus und Behindertenfeindlichkeit gehen allzu oft eine unsägliche Verbindung ein. In einigen Freizeitparks dürfen blinde Menschen nicht allein Achterbahn fahren. Nun wird uns mit richterlichem Segen das selbstständige Schwimmen verboten. Was kommt als nächstes?

Wie passt solch ein Denken in eine Zeit, in der allerorten von Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe gesprochen wird? Es mag ja sein, dass das Schwimmbad nicht sehbehindertengerecht ist. Dennoch scheint sich die Klägerin die Benutzung zuzutrauen. Sie dürfte am besten einschätzen können, was für sie geht und was nicht. Statt gesetzlich vorzuschreiben, dass die fehlende Barrierefreiheit im Schwimmbad beseitigt werden muss, schließt man lieber die Menschen mit Behinderung aus. Bis zu einem inklusiven Deutschland ist es noch ein weiter Weg.

Lesermeinungen zu “Im Schwimmbad diskriminiert” (4)

Von Ulrike

Kommt man jedoch als Privatpatient z.B. zu den 2 Thermen in Baden-Baden, stehen zumindest in der Mobilität eingeschränkten Gästen alle Türen offen, sämtliche Anwendungen, wie Massagen, Krankengymnastik, Bewegungsbad usw. --Da steckt also das System: "Stör mir meine Kreise nicht" dahinter.

Von Ulrike

Über die Diskriminierung in einer Therme der Frau Angelika Höhne-Schaller berichtete Welt N24, Panorama, bereits am 15.02.15, Lesedauer 3 Minuten.

In diesem Beitrag heißt es u.a., dass auch andere private Thermen sehbehindere Menschen abweisen sinngemäß.

Daher möchte ich darauf aufmerksam machen, dass auch "in der Mobilität" eingeschränkte Menschen, z.B. als RollatornutzerInnen, z.B. in Baden-Baden, in privatisierten Thermen, wie dem "Friedrichsbad" und der "Caracalla Therme" abgewiesen werden. Ich hatte damals eine ambulante Badekur von Krankenkasse bewilligt bekommen und wollte die rezeptierten Anwendungen in diesen Thermen wahrnehmen. Man sagte mir, dass keine Anwendungen über die gesetzliche Krankenversicherung mehr möglich seien.---Ich denke dass dahinter steckt, dass man den übrigen Gästen in den privaten Thermen den Anblick von Rollatornutzern ersparen möchte. Alles was privatisiert ist hat die Narrenfreiheit, weil die frei Wirtschaft bisher nur gebeten ist, z.B. Barrierefreiheit zu schaffen. Das steckt auch dahinter.

Von Ulrike

Weniger gut oder sinnvoll finde ich auch, dass manchen Artikeln von Kobinet-Nachrichten keine "Lesermeinungsfunktion" nachgeschaltet, möglich ist. ---als Beispiel nenne ich jetzt gerade den Artikel:
"Auf der Suche nach barrierefreien Klinikstandards

Veröffentlicht am Sonntag, 18. Dezember 2016 von Ottmar Miles-Paul"

Die Inklusionsbotschafterin Jennifer Sonntag beschrieb auch wegen einer Sinnesbehinderung Mißstände zu mangelnden barrierefreien Klinikstandarts, ohne Leserbrief-Funktion. Das finde ich sehr traurig, weil für viele von anderen Behinderungen Betroffenen in sehr vielen Kliniken es eben auch an "barrierefreien Klinikstandards mangelt". Das Ganzae könnte darauf hinauslaufen, dass zukünftig eben einseite Interessenvertretung stattfindet, behinderte Menschen, soweit diese nicht von einer bestimmten Behinderung betroffen sind, außen vor bleiben. Das ist auch sehr traurig.

Von Ulrike

Es schleicht sich bei mir der Eindruck ein, dass hier über die Interessensvertretung von Menschen, die ungewollt in Werkstätten ihre Tage verbringen müssen, über behinderte Menschen, die keiner Assistenz bedürfen, bzw. deren Schicksale, deren Stigmatisierung Ausgrenzung in der Gesellschaft, deren Benachteiligungen zumindest derzeit zu wenig berichtet wird. Mir scheint auch, dass wie in diesem Artikel über sehbehinderte Menschen bevorzugt, aktuell berichtet wird. Das finde ich traurig.
Denn sehr viele von einer anderen Behinderung betroffene Menschen werden auch Schwimmbäder verwiesen, oder Thermen verwiesen, soweit man z.B. einen Rollatornutzer ist oder es sich um einen privaten Träger des Bades handelt. Ich habe hier gerade nach Beschluss des neuen BTHG im Bundesrat, nun eine einseitige Fokusierung der Behindertenorganisationen auf Menschen gerichtet ist, die einer Assistenz bedürfen, wenn es sich um sinnesbehinderte Menschen handelt usw.---Die behinderten Menschen erwarten jedoch zur Umsetzung des BTHG aus allen bestehenden Behindertenbereichen eine kontinuierliche Interessenvertretung durch Behindertenorganisationen und möglichst vielen Medienbereichen.