Handreichung zum Bundesteilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ht
Berlin (kobinet) Der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner eine Handreichung zum Bundesteilhabegesetz mit dem Titel "Übergänge gestalten - gewusst wie!" mit dem Schwerpunkt Wohnen und die Anlage "Das Bundesteilhabegesetz – Wann tritt was in Kraft?" von Anuschka Novakovic, Referentin Abteilung Recht beim Paritätische Gesamtverband, erstellt und ins Internet eingestellt.
Link zur Handreichung des Paritätischen
Link zur Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes im Bundesgesetzblatt Nr. 66 am 29.12.2016
