Arbeitsmarkt und Menschen mit Behinderung
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: BA
Trier (kobinet) Zu der Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt hat im IHK-Tagungszentrum Trier während der bereits traditionsreichen Wirtschaftsgespräche ein Podiumsgespräch zu diesem Thema stattgefunden, über welches der Blog zu Nachrichten und Informationen aus Trier,"trier reporter", ausführlich berichtete.
Als Gäste hatte sich zu diesem Podiumsgespräch die SPD-Generalsekretärin Katarina Barley Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen; den gelernten Erzieher und Sprecher für Menschen mit Behinderungen der SPD-Landtagsfraktion, MdL Lothar Rommelfanger; die Juristin Annetraut Grote vom Paul-Ehrlich-Institut in Langen und Helga-Martina Trampert, die Leiterin des Rehabilitationsmanagements vom Schönfelderhof in Schweich. eingeladen.
Menschen mit Behinderungen haben es selbst bei bester Qualifikation in der Regel nicht leicht, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden. Für Katarina Barley ein Unding, weiß die gelernte Juristin doch, dass Arbeit mehr ist als bloßer Broterwerb. Mit den Worten:‟Dahinter stehen Stellenwert, Würde, Sinnstiftung, Tagesstruktur” wird Barley von dem "trier reporter" zitiert. Bei Gesprächen zu diesem Thema, so Katarina Barley, hätte sie viele Berührungsängste sowie viel Unkenntnis gespürt, welche sich häufig in einer falschen Einschätzung der Betreffenden münden.
‟Menschen mit Einschränkungen haben oft große Stärken, die ein Unternehmen sehr gut für sich nutzen kann.”, so Barley. Eine Einschätzung, die von der früheren Leistungssportlerin und jetzige Beauftragte der Bundesregierung Verena Bentele bestätigt wurde. In dem Zusammenhang wies sie auf die Bedeutung des Budget für Arbeit hin, mit dem die Arbeit so organisiert werden könne, dass jeder seine Fähigkeiten unter Beweis stellen könne.
Im Verlauf des Podiumsgesprächs wurde auch darauf verwiesen, dass der erste Arbeitsmarkt nicht immer das Ideal für Menschen mit Behinderungen sei. Das gibt Helga-Martina Trampert im Verlaufe des Gesprächs zu bedenken und verweist auf Arbeitnehmer, die geschützte Arbeitsbedingungen benötigen.
Nancy Poser, die Richterin am Amtsgericht Trier und Rollstuhl-Nutzerin ist, forderte, dass niemand über seine Existenz als Behinderter definiert wird oder sich definieren lässt, und forderte dazu auf, das eigene Schicksal in die eigene Hand zunehmen.
Mit seiner Wortmeldung forderte der Vorsitzende des Behindertenbeirates der Stadt Trier, Gerd Dahm, dazu auf, nicht nur über das zu reden, was noch nicht klappt oder weniger gut läuft, sondern deutlich mehr darüber, was funktioniert. Er wird von den Autoren mit den Worten: ‟Allen Unternehmen, die sich nicht für die Einstellung von Behinderten entschließen können, geht etwas verloren. Denn Mitarbeiter, die die Welt aus einer anderen Perspektive sehen, können für Arbeitgeber sehr vorteilhaft sein.” zitiert.

Von kirsti
Das Recht auf Inklusion ist in der Gesellschaft nur denjenigen vorbehalten, die arbeitsfähig im Sinne der Gesellschaft sind. D.h. die Gesellschaft selbst bzw. deren Entscheider, Vertreter, die Verantwortlichen und Verfechter, eben die Machthaber bestimmen über Inklusion und Exklusion. Seid endlich ehrlich: Inklusion wird angewendet auf diejenigen, die „verwertbar“ im Sinne ihrer Produktionsfähigkeit sind. Schutzbedürftigkeit ist ein Begriff, der das Gegenteil definiert und auf diejenigen zutrifft, die nach den Maßstäben der Gesellschaft nicht- arbeitsfähig sind. Diese „Nicht- Arbeitsfähigkeit“ wird wörtlich nicht genannt, sondern beschönigend unter das Verdikt „geschützte Arbeitsbedingungen“ gestellt. Im Zirkelschluss bedeutet dies Ausschluss aus der Gesellschaft. Der Terminus „Exklusion“ wird sprachlich vermieden und durch den Begriff „Schutzbedürftigkeit“ oder "geschützte Arbeitsbedingungen" ersetzt. Im Klartext bedeutet dies, wer für die Gesellschaft unproduktiv ist, hat den Anspruch auf Inklusion verwirkt. [Diese Erkenntnis habe ich aus den Ausführungen von Frau Maubach gewonnen, deren Beitrag ich nicht überschreiben will!]
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Im Verlauf des Podiumsgesprächs wurde auch darauf verwiesen, dass der erste Arbeitsmarkt nicht immer das Ideal für Menschen mit Behinderungen sei. Das gibt Helga-Martina Trampert im Verlaufe des Gesprächs zu bedenken und verweist auf Arbeitnehmer, die geschützte Arbeitsbedingungen benötigen."
Zitat-Ende
Es ist einfach nur noch unerträglich, dass als einzige Alternative für diejenigen, für die der erste Arbeitsmarkt nicht "das Ideal" sei, immer nur die "geschützte" Sondereinrichtung Erwähnung findet.
Warum ist es so schwer zu verstehen, dass arbeitsunfähige Menschen auch dann noch arbeitsunfähig sind, wenn sie in einer "geschützten" Sondereinrichtung ausgeschlossen werden?
Das Verweigern von Inklusion und Selbstbestimmung bleibt auch dann noch ein Ausschluss aus der Gesellschaft, wenn man diese Ausgrenzung "geschützt" nennt.
Bedeutet die Definition von "geschützter Werkstatt" im Umkehrschluss, dass für einen nicht arbeitsfähigen Menschen nur dann eine "geschützte" Tagesstruktur ermöglicht werden kann, wenn der Mensch gemeinsam mit anderen behinderten Menschen in einem Raum untergebracht wird?
Wäre dieser Mensch tatsächlich ungeschützt, wenn er seinen Tag inklusiv mit Assistenz in der Gesellschaft verbringen könnte?
Man mag es glauben oder nicht, aber es existieren tatsächlich auch Menschen, deren Bedarf nicht Arbeit lautet - auch wenn die Sondereinrichtung noch so sehr geschützt ist.