ForseA-Lohnempfehlung für Arbeitgebermodell

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

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Bild: ForseA e.V.

Die bisherige Mindest-Lohnempfehlung für Assistentinnen und Assistenten in Arbeitgebermodellen lautete auf die Tarifgruppe TVöD-K EG 4 Stufe 2. Sie fußte auf dem bis 2007 gültigen BAT KR1, dem niedrigsten Tariflohn für ungelernte Pflegekräfte im Krankenhaus. Seit Januar 2017 gibt es nun diese Tarifgruppe nicht mehr. Wie der Bundesverband auf seiner Internetseite mitteilt, ist dieser Lohn nunmehr in der Tarifgruppe TVöD-P Gruppe P6, Stufe 2 wieder zu finden.