Wie weiter mit Berlins City-Toiletten?
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: openPetition Deutschland
Berlin (kobinet) Wie weiter mit den City-Toiletten? Das fragt heute die rbb-Abendschau. Der Senat hatte den Vertrag zum Jahresende 2018 gekündigt, doch die Bezirke möchten, dass der Vertrag verlängert wird: Wie geht es weiter mit den öffentlichen Toiletten der Wall AG? Darüber diskutierte nun der Rat der Bürgermeister. Janine Malik berichtet in der Abendschau, dass sie eine Online-Petition unterzeichnet hat, damit die bewährten öffentlichen Toiletten in Berlin erhalten bleiben.
Dabei ist weiterhin unklar, was mit den City-Toiletten und unterirdischen Toiletten passieren soll, wenn Ende 2018 der Vertrag mit der Wall AG endet, die im Gegenzug für die Nutzung von Werbeflächen die Toiletten betreibt.

Von Dr. Theben
@Kirsti
Art. 4 Abs. 3 UN-BRK regelt ja die Einbeziehung der Betroffenen in alle sie betreffenden Belange. Der Art. wurde - zumindest - quantitativ bei der Diskussion zum BTHG und im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt. Auch im Gesetz selbst, etwa bei den Kommission die über Entgelte für Träger verhandeln, wurde er berücksichtigt. Was die Einrichtungsgebundenheit angeht wurde ja das sog. Wahlrecht nochmal nach den heftigen Protesten optimiert - sollte man jedenfalls meinen....
Aber auch hier ist immer Luft nach oben.
Schönes WE
Dr. Theben
Von kirsti
Sehr geehrter Herr Dr. Theben!
Entschuldigung! Das war wohl von mir wirklich sehr „kryptisch“ formuliert; also, noch ein Versuch: Im Klartext meinte ich: Ist der Artikel 4 Abs. 3 der UN- BRK auch „außerhalb der City- Toiletten in Berlin“ auf andere Themen anzuwenden, wie auf das leidige Thema der vorrangigen Einrichtungsgebundenheit vor sozialer Teilhabe?- Im BTHG ist dies ja so festgeschrieben; aber die UN-BRK als ebenfalls einfaches Recht beurteilt die Angelegenheit dann doch aus einem anderen Blickwinkel? Und gerade da ist meiner Meinung als Nicht-Juristin gerade der Artikel 4 UN-BRK von einschlägiger Bedeutung? Aber ich will Sie nicht weiter mit juristischen Finessen belästigen. War nur eine kleine Anmerkung und Frage.
Grüße
Von Dr. Theben
Ich meinte natürlich @kirsti! Tipfehler - Entschuldigung!
Dr. Theben
Von Dr. Theben
@ kristi
mir ist jetzt nicht ganz klar, worauf konkret Sie bei Ihrem Beitrag hinaus wollen?
Grüße
Dr. Theben
Von kirsti
Sehr geehrter Herr Dr. Theben,
es hat zwar vordergründig nichts mit dem Thema „Wie weiter mit Berlins City- Toiletten?“ zu tun, aber wenn Sie als wahrhaftiger Experte ausdrücklich „den Art. 4 Abs.3 UN-BRK“ erwähnen und sagen, dass „da noch dicke Luft nach oben“ hin sei, dann schlage ich mal ganz fix den Bogen zu anderen Themen, die in Kobinet zurzeit diskutiert werden und frage Sie, wie viel „dicke Luft“ bzgl. des Artikels 4 Absatz 3 der UN- BRK in anderen Bereichen „offen“ ist? – Auch wenn, was ich verstehe, Sie zu dieser Frage nicht Stellung beziehen können, ist dieser Art. 4 abs.3 der UN-BRK immerhin für weitere Angelegenheiten interessant? Oder liege ich da etwa falsch?
Grüße
Von Dr. Theben
WEnn sich die Fraktion der Linken im Abgeordnetenhaus zu ihrer Klausurtagung in Leipzig trifft wird es neben dem Thema Kinderarbeit auch um eine effektive Bürgerbeteiligung gehen.
Hinsichtlich der Kündigung der Verträge mit der Fa. Wall durch den Senat von Berlin in der letzten Wahlperiode kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Betroffenen nicht die Rede sein. Wie seinerzeit bei der geplanten Einführung des Bedarfskneeling durch die BVG wurden auch hier weitreichende Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen gefällt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kündigung schon 2013 erfolgt sein sollte. Jedenfalls wurde die SEnarts-AG Bauen und Verkehr erst in der Sitzung vom 10. März 2015 vom Landesbehindertenbeauftragten über die erfolgte Kündigung informiert http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/20151003_protokoll_agbau.pdf .
Auch der Landesbeirat für Behinderte ist ausweilich der Tagungsordnungspunkte seiner Sitzungen (die Protokolle sind Online nicht verfügbar!) nicht vorher über die Kündigungen konsultiert worden; gleiches scheint für den Landesbehindertenbeauftragten zu gelten.
Auch in den Ausschüssen für Gesundheit und Soziales und Stadtentwicklung und Umwelt des Abgeordnetenhauses wurden die Kündigung der Verträge mit Wahl nicht thematisiert. Weder der aktuelle Verstößebericht, noch der aktuelle Tätigkeitsbericht (beide erfassen den Zeitraum 2013-2016) erwähnen die Kündigung.
Was die Beteiligung der Betroffenen insbesondere nach Art. 4 Abs. 3 UN-BRK angeht ist da noch dicke Luft nach oben.
DR. Martin Theben